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Spendenbericht II. Quartal 2026
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Herrenalb |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Finanzverwaltung Bad Herrenalbs legt dem Gemeinderat den Spendenbericht für das II. Quartal 2026 vor. Der Rat beschließt die Annahme von Spenden gemäß den Anlagen 1 und 2 (Gesamtsumme 1.525,84 €), lehnt aber eine Spende für das Sommernachtstheater ab, da die Stadt nicht als Veranstalter oder Träger fungiert. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 2026/098
Aktenzeichen: 960.041.00005832
Abteilung: Finanzverwaltung
Verantwortlich: Herr Göhner
Spendenbericht II. Quartal 2026
Beratungsfolge
Gremium Zuständigkeit Sitzungsart Sitzungstermin
Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 29.07.2026
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt:
I. Die Annahme der Spenden entsprechend Nummer I.I bis I.IV der Anlage 1 sowie der Anlage
2.
II. Die Zurückweisung der Spende Nummer I.V. aus Anlage 1.
III. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Spendenbericht der Rechtsaufsichtsbehörde
vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Investition Gesamtkosten: Gesamteinzahlung: 1.525,84
Konsumtive Maßnahme Folgekosten: Folgeertrag:
Finanzierung Gegenfinanzierung (ausführlich im Erläuterungsteil)
vollständig budgetiert Mehrerträge/-einzahlungen
teilweise budgetiert Wegfall bestehender Aufgaben
nicht budgetiert Umschichtung innerhalb des Teilhaushaltes
Erläuterung
Ausgehend von den Folgen der Parteispendenaffäre und der damit einhergehenden Änderung des §
331 StGB, beseitigte die Änderung der Gemeindeordnung, durch Gesetz vom 14. Februar 2006, die bis
dahin bestehende Grauzone der Annahme von Spenden.
Da die Annahme von Spenden durch Amtsträger im Zusammenhang mit deren sonstigen
Dienstausübung bis dahin als problematisch angesehen hätte werden können, wurde mit § 78 Abs. 4
GemO für die Einwerbung und Annahme von Spenden ein bestimmtes Verfahren gesetzlich
vorgegeben. Demnach ist es der Gemeinde erlaubt, Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen oder an Dritte zu vermitteln, soweit die Gemeinde als
Empfängerin damit ihre Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO erfüllt.
Im Einzelnen ergeben sich für die Gemeinde die folgenden Vorgaben:
Die Einwerbung und Entgegennahme eines Spendenangebots obliegen ausschließlich dem
Bürgermeister. Angebote über Zuwendungen, die an andere Bedienstete der Stadt herangetragen
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werden, sind von diesen unverzüglich an den Bürgermeister weiterzuleiten ohne diese wenn auch unter
Vorbehalt anzunehmen.
Entsprechend § 78 Abs. 4 S. 3 GemO entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von
Zuwendungen bzw. die Vermittlung von Zuwendungen an Dritte in öffentlicher Sitzung.
Die Vorgaben des § 78 Abs. 4 GemO greifen auch für Spenden, deren Herkunft der Stadt nicht bekannt
ist oder deren Spender namentlich nicht benannt werden möchten. Auch die Annahme dieser Spenden
ist in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates zu beschließen. Eine Ausnahme ist nur unter den
Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 GemO zulässig, welcher insbesondere im Hinblick auf mögliche
strafrechtliche Konsequenzen eng auszulegen ist.
Die Stadtverwaltung erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.
Gemäß der Dienstanweisung über die Entgegennahme und Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen in der Stadt Bad Herrenalb vom 30. April 2008 werden für Spenden ab einem
Betrag von 100,00 € pro Einzelfall die Spender namentlich, die Höhe des Betrages, das Datum sowie
der Zweck der Spende aufgeführt (Einzelfallgenehmigung). Bei Spenden im Einzelfall bis zu 100,00 €,
werden namentlich die Spender ohne Beträge sowie der Zeitraum und der Gesamtbetrag aller Spender
aufgeführt (Pauschalgenehmigung).
Die in Anlage 1 aufgeführte Spende Nr. I.V. dient der Bezuschussung des Sommernachtstheaters 2026.
Da die Stadt Bad Herrenalb weder Veranstalter noch Träger des Theaters war und jenes auch nicht
bezuschusste, kann die Spende nicht angenommen werden.
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussfassung über die
Annahme der Spenden ab einem Betrag von je 100,00 € (Anlage 1) im Einzelfall sowie die pauschale
Annahme der Spenden bis zu einem Betrag von je 100,00 € (Anlage 2).
Die Stadt Bad Herrenalb bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich.
Stellungnahme der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens wird nicht empfohlen.
Bad Herrenalb, den 19.07.2026
Gez.
Bürgermeister Hoffmann
Anlagen:
1 Spendenliste Zuwendungen II. Quartal 2026 im Einzelfall
2 Spendenliste Zuwendungen II. Quartal 2026 pauschal
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