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Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH
Angenommen13 Ja · 0 Nein · 6 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Herrenalb |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschloss am 29.07.2026 die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH mit einem Jahresfehlbetrag von 1.190.050,42 €. Die Kapitalrücklage wird in Höhe von 1.274.739,94 € aufgelöst und ein Bilanzgewinn von 84.689,52 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der Aufsichtsrat wird entlastet, der Verlust der Bädersparte (1.374.158,07 €) durch die Stadt ausgeglichen und überplanmäßigen Ausgaben von 14.007,78 € aus Mehreinnahmen der Grundsteuer B gedeckt.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 2026/094
Aktenzeichen: 808.9/3.00006175#001
Abteilung: Finanzverwaltung
Verantwortlich: Göhner, Philipp
Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH
Beratungsfolge
Gremium Zuständigkeit Sitzungsart Sitzungstermin
Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 29.07.2026
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt:
I. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bad
Herrenalb GmbH dem vorliegenden Jahresabschluss 2025 wie folgt zuzustimmen:
a. Der Jahresabschluss 2025 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
1.190.050,42 € festgestellt.
b. Die Kapitalrücklage wird in Höhe von 1.274.739,94 € aufgelöst.
c. Der Bilanzgewinn von 84.689,52 € wird an die Gesellschafter gemäß § 16 des
Gesellschaftsvertrages ausgeschüttet.
d. Der Aufsichtsrat wird für den Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 entlastet
e. Der Jahresverlust der versorgungsfremden Sparte (Bäderbetrieb) in Höhe von
1.374.158,07 € wird gemäß § 16 II des Gesellschaftsvertrages durch die Stadt
ausgeglichen.
II. Dem durch die Finanzbeziehungen zwischen den Stadtwerken Bad Herrenalb GmbH und
der Stadt entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 14.007,78 € sowie der
vorgeschlagenen Deckung aus Mehreinnahmen im Teilhaushalt 60 „Allgemeine
Finanzwirtschaft“ aus der Grundsteuer B wird gemäß § 84 der Gemeindeordnung
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Investition Gesamtkosten: 1.425 T€ Gesamteinzahlung: 150 T€
Konsumtive Maßnahme Folgekosten: Folgeertrag:
Finanzierung Gegenfinanzierung (ausführlich im Erläuterungsteil)
vollständig budgetiert Mehrerträge/-einzahlungen
teilweise budgetiert Wegfall bestehender Aufgaben
nicht budgetiert Umschichtung innerhalb des Teilhaushaltes
Erläuterung
Der Eigenbetrieb „Stadtwerke Bad Herrenalb“ wurde zum 01.01.2005 in eine GmbH
umformiert. Die Stadtwerke bestehen aus den Betriebszweigen Stromnetz,
Stromvertrieb, Wasserversorgung, Freibad, Thermalbad, Dienstleistungen und
grundzuständiger Messstellenbetrieb.
Der Jahresverlust für das Gesamtunternehmen beträgt 1.190.050,42 € (Vorjahr
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1.124.838,66 €). Die Konzessionsabgabe für Strom- und Wasser konnte mit insgesamt
309.608,42 € verbucht werden.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH hat am 9. Juni 2026 über den
Jahresabschluss 2025 beschlossen und empfiehlt der Gesellschafterversammlung
diesen wie vorgenannt zu beschließen.
I. Bilanzsumme 22.754.178,40 €
Davon entfallen auf der Aktivseite auf
A. das Anlagenvermögen 19.442.737,71 €
B. das Umlaufvermögen 3.305.688,66 €
C Rechnungsabrechnungsposten 5.752,03 €
22.754.178,40 €
Davon entfallen auf der Passivseite auf
A. Eigenkapital 10.410.277,66 €
B. Sonderposten für Inv.-Zuschüssen 381.108,00 €
C. Rückstellungen 444.785,36 €
D. Verbindlichkeiten 11.428.540,09 €
E. Rechnungsabgrenzungsposten 3.505,62 €
F. Passive latente Steuern 85.961,67 €
22.754.178,40 €
II. Jahresverlust 1.190.050,42 €
Davon entfallen auf die
A. Summe der Erlöse 8.216.313,02 €
B. Summe der Aufwendungen - 9.406.363,44 €
Ergänzende und detailliertere Informationen über den Jahresabschluss 2025 sind der
Anlage beigefügt sowie den Ausführungen der Geschäftsführerin Frau Herrmann zu
entnehmen.
Der Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH beeinflusst den
städtischen Haushalt an mehreren Positionen. Abhängig von den jeweiligen
Spartenergebnissen der GmbH findet der jeweilige Gewinnanteil bzw. der
entsprechende Verlustausgleich an anderer Stelle Einzug in den Haushaltsplan.
Die Feststellung des Jahresabschlusses und damit auch der Beschluss über die
Verwendung des Jahresgewinnes bzw. den Ausgleich des Jahresfehlbetrages obliegt
der Gesellschafterversammlung.
Erst mit der Feststellung des Jahresergebnisses steht somit der tatsächliche
Jahresfehlbetrag fest und somit auch die Höhe der Fehlbetragsabdeckung, welche, je
nach Beschlusslage, ggfs. von der Kommune zu leisten sein wird. Dies ist unabhängig
davon, ob ein Fehlbetrag bereits im Wirtschaftsplan geplant war oder nicht.
Entsprechend handelt es sich bei dieser Beschlussfassung über den Jahresabschluss
um eine wertbegründende Tatsache im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 2 GemHVO. Ein
ergebniswirksamer Ausweis bei der Kommune kann daher erst erfolgen, wenn ein
Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrags im Folgejahr vorliegt. In der
Folge bedeutet dies, dass der Aufwand für die Fehlbetragsabdeckung grundsätzlich erst
im Folgejahr als solcher im kommunalen Haushalt behandelt und gebucht werden kann.
Es kommt also zu einer zeitlichen Differenz zwischen dem Jahr, für welches das
Unternehmensergebnis festgestellt wurde und demjenigen Jahr, in welchem es bei der
Stadt ergebniswirksam zu Buche schlägt.
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Für den Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH jedenfalls stellt
sich die Berücksichtigung im städtischen Haushalt daher wie folgt dar.
Ansatz Stadt Anteil Ergebnis
Betriebssparte Differenz
2026 STW 2025
-331.000,00 € -345.007,78 € -14.007,78 €
Freibad
THH 30
Prod. 42.40.0100
Kto. 43150000
131.000,00 € 95.441,08 € -35.558,92 €
Elektrizitätsversorgung
THH 30
Prod. 53.10.0100
Kto. 36510000
73.000,00 € 32.853,98 € -40.146,02 €
Wasser
THH 30
Prod. 53.30.0100
Kto. 36510000
-1.075.000,00 € -1.029.150,29 € 45.849,71 €
Therme
THH 50
Prod. 41.80.0600
Kto. 43150000
-52.000,00 € -51.056,89 € 943,11 €
Messstellenbetrieb
THH 30
Prod. 53.10.0100
Kto. 43150000
24.000,00 € 22.179,96 € -1.820,04 €
Dienstleistung
THH 60
Prod. 61.20.0000
Kto. 36510000
Ergebnis -1.230.000,00 € -1.274.739,94 € -44.739,94 €
Die Ergebnisse der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH weichen damit in
überschaubarem Maße von den Planansätzen des maßgeblichen Haushaltsplanes
2026 ab.
Insgesamt sind im Haushaltsplan 2026 für die Deckung von Verlusten unter
Berücksichtigung etwaiger Gewinnbeteiligungen 1.230 T€ eingeplant. Mit dem
Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH werden insgesamt
1.274.739,94 € benötigt (dabei ist bereits der Vorteil des steuerlichen Querverbundes
in Höhe von rd. 79 Tsd. € berücksichtigt). Die Differenz von 44.739,94 € setzt sich dabei
wie nachstehend zusammen:
Überplanmäßige Ausgabe Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe
Freibadbetrieb -14.007,78 € von insgesamt 14.007,78 € (vollständig
im Teilhaushalt 30 „Kämmerei“) bedürfen
-14.007,78 €
gemäß § 84 GemO der Zustimmung
durch den Gemeinderat. Sie sind
Minderertrag
demnach dann zulässig, wenn ein
Elektrizitätsversorgung -35.558,92 €
dringendes Bedürfnis besteht und die
Wasserversorgung -40.146,02 € Deckung gewährleistet ist oder wenn sie
Dienstleistung -1.820,04 € unabweisbar sind und kein erheblicher
-77.524,98 € Fehlbetrag entsteht oder ein geplanter
Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht.
Nachdem die Verlustabdeckung durch
Aufwandsminderung
die Stadt Bad Herrenalb vertraglich
Thermenbetrieb 45.849,71 €
festgehalten ist, sind die
Messstellenbetrieb 943,11 €
Mehraufwendungen als unabweisbar zu
46.792,82 €
betrachten, was zumindest zur
Inkaufnahme eines Fehlbetrages berechtigen würde. Ausweislich aktueller
Veranlagungsergebnisse können jedoch zur Deckung des drohenden Fehlbetrages
Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von rd. 21,8 TEUR herangezogen
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werden, sodass jedenfalls die haushaltsrechtlichen außerplanmäßigen
Mehraufwendungen aufgefangen werden können.
Für die darüber hinaus entstandenen Mindererträge in Höhe von 77.524,98 € besteht
haushaltsrechtlich keine Ausgleichspflicht. Gleichwohl aber lassen die
Aufwandsminderungen im Thermen- und Messstellenbetrieb in Höhe von 46.792,82 €,
die verbleibenden Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B sowie weitere erwartbare
Steuermehrerträge aus der Grundsteuer A (+1,8 T€) und der Gewerbesteuer (+7,5 T€)
den verbleibenden Saldo auf ein, im Rahmen der Zulässigkeitsbeurteilung letztlich zu
vernachlässigenden Fehlbetrag herabschmelzen.
Stellungnahme der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens wird nicht empfohlen.
Bad Herrenalb, den 19.07.2026
Gez.
Bürgermeister Hoffmann
Anlagen:
1. Jahresabschluss Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH – Testatexemplar
2. Spartenaufteilung GuV
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