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Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH

Angenommen13 Ja · 0 Nein · 6 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBad Herrenalb
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschloss am 29.07.2026 die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH mit einem Jahresfehlbetrag von 1.190.050,42 €. Die Kapitalrücklage wird in Höhe von 1.274.739,94 € aufgelöst und ein Bilanzgewinn von 84.689,52 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der Aufsichtsrat wird entlastet, der Verlust der Bädersparte (1.374.158,07 €) durch die Stadt ausgeglichen und überplanmäßigen Ausgaben von 14.007,78 € aus Mehreinnahmen der Grundsteuer B gedeckt.

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Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/094 Aktenzeichen: 808.9/3.00006175#001 Abteilung: Finanzverwaltung Verantwortlich: Göhner, Philipp Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH Beratungsfolge Gremium Zuständigkeit Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 29.07.2026 Beschlussempfehlung Der Gemeinderat beschließt: I. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH dem vorliegenden Jahresabschluss 2025 wie folgt zuzustimmen: a. Der Jahresabschluss 2025 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.190.050,42 € festgestellt. b. Die Kapitalrücklage wird in Höhe von 1.274.739,94 € aufgelöst. c. Der Bilanzgewinn von 84.689,52 € wird an die Gesellschafter gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages ausgeschüttet. d. Der Aufsichtsrat wird für den Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 entlastet e. Der Jahresverlust der versorgungsfremden Sparte (Bäderbetrieb) in Höhe von 1.374.158,07 € wird gemäß § 16 II des Gesellschaftsvertrages durch die Stadt ausgeglichen. II. Dem durch die Finanzbeziehungen zwischen den Stadtwerken Bad Herrenalb GmbH und der Stadt entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 14.007,78 € sowie der vorgeschlagenen Deckung aus Mehreinnahmen im Teilhaushalt 60 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ aus der Grundsteuer B wird gemäß § 84 der Gemeindeordnung zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Investition Gesamtkosten: 1.425 T€ Gesamteinzahlung: 150 T€ Konsumtive Maßnahme Folgekosten: Folgeertrag: Finanzierung Gegenfinanzierung (ausführlich im Erläuterungsteil) vollständig budgetiert Mehrerträge/-einzahlungen teilweise budgetiert Wegfall bestehender Aufgaben nicht budgetiert Umschichtung innerhalb des Teilhaushaltes Erläuterung Der Eigenbetrieb „Stadtwerke Bad Herrenalb“ wurde zum 01.01.2005 in eine GmbH umformiert. Die Stadtwerke bestehen aus den Betriebszweigen Stromnetz, Stromvertrieb, Wasserversorgung, Freibad, Thermalbad, Dienstleistungen und grundzuständiger Messstellenbetrieb. Der Jahresverlust für das Gesamtunternehmen beträgt 1.190.050,42 € (Vorjahr 2026/094 Seite 1 von 4 1.124.838,66 €). Die Konzessionsabgabe für Strom- und Wasser konnte mit insgesamt 309.608,42 € verbucht werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH hat am 9. Juni 2026 über den Jahresabschluss 2025 beschlossen und empfiehlt der Gesellschafterversammlung diesen wie vorgenannt zu beschließen. I. Bilanzsumme 22.754.178,40 € Davon entfallen auf der Aktivseite auf A. das Anlagenvermögen 19.442.737,71 € B. das Umlaufvermögen 3.305.688,66 € C Rechnungsabrechnungsposten 5.752,03 € 22.754.178,40 € Davon entfallen auf der Passivseite auf A. Eigenkapital 10.410.277,66 € B. Sonderposten für Inv.-Zuschüssen 381.108,00 € C. Rückstellungen 444.785,36 € D. Verbindlichkeiten 11.428.540,09 € E. Rechnungsabgrenzungsposten 3.505,62 € F. Passive latente Steuern 85.961,67 € 22.754.178,40 € II. Jahresverlust 1.190.050,42 € Davon entfallen auf die A. Summe der Erlöse 8.216.313,02 € B. Summe der Aufwendungen - 9.406.363,44 € Ergänzende und detailliertere Informationen über den Jahresabschluss 2025 sind der Anlage beigefügt sowie den Ausführungen der Geschäftsführerin Frau Herrmann zu entnehmen. Der Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH beeinflusst den städtischen Haushalt an mehreren Positionen. Abhängig von den jeweiligen Spartenergebnissen der GmbH findet der jeweilige Gewinnanteil bzw. der entsprechende Verlustausgleich an anderer Stelle Einzug in den Haushaltsplan. Die Feststellung des Jahresabschlusses und damit auch der Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. den Ausgleich des Jahresfehlbetrages obliegt der Gesellschafterversammlung. Erst mit der Feststellung des Jahresergebnisses steht somit der tatsächliche Jahresfehlbetrag fest und somit auch die Höhe der Fehlbetragsabdeckung, welche, je nach Beschlusslage, ggfs. von der Kommune zu leisten sein wird. Dies ist unabhängig davon, ob ein Fehlbetrag bereits im Wirtschaftsplan geplant war oder nicht. Entsprechend handelt es sich bei dieser Beschlussfassung über den Jahresabschluss um eine wertbegründende Tatsache im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 2 GemHVO. Ein ergebniswirksamer Ausweis bei der Kommune kann daher erst erfolgen, wenn ein Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrags im Folgejahr vorliegt. In der Folge bedeutet dies, dass der Aufwand für die Fehlbetragsabdeckung grundsätzlich erst im Folgejahr als solcher im kommunalen Haushalt behandelt und gebucht werden kann. Es kommt also zu einer zeitlichen Differenz zwischen dem Jahr, für welches das Unternehmensergebnis festgestellt wurde und demjenigen Jahr, in welchem es bei der Stadt ergebniswirksam zu Buche schlägt. 2026/094 Seite 2 von 4 Für den Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH jedenfalls stellt sich die Berücksichtigung im städtischen Haushalt daher wie folgt dar. Ansatz Stadt Anteil Ergebnis Betriebssparte Differenz 2026 STW 2025 -331.000,00 € -345.007,78 € -14.007,78 € Freibad THH 30 Prod. 42.40.0100 Kto. 43150000 131.000,00 € 95.441,08 € -35.558,92 € Elektrizitätsversorgung THH 30 Prod. 53.10.0100 Kto. 36510000 73.000,00 € 32.853,98 € -40.146,02 € Wasser THH 30 Prod. 53.30.0100 Kto. 36510000 -1.075.000,00 € -1.029.150,29 € 45.849,71 € Therme THH 50 Prod. 41.80.0600 Kto. 43150000 -52.000,00 € -51.056,89 € 943,11 € Messstellenbetrieb THH 30 Prod. 53.10.0100 Kto. 43150000 24.000,00 € 22.179,96 € -1.820,04 € Dienstleistung THH 60 Prod. 61.20.0000 Kto. 36510000 Ergebnis -1.230.000,00 € -1.274.739,94 € -44.739,94 € Die Ergebnisse der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH weichen damit in überschaubarem Maße von den Planansätzen des maßgeblichen Haushaltsplanes 2026 ab. Insgesamt sind im Haushaltsplan 2026 für die Deckung von Verlusten unter Berücksichtigung etwaiger Gewinnbeteiligungen 1.230 T€ eingeplant. Mit dem Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH werden insgesamt 1.274.739,94 € benötigt (dabei ist bereits der Vorteil des steuerlichen Querverbundes in Höhe von rd. 79 Tsd. € berücksichtigt). Die Differenz von 44.739,94 € setzt sich dabei wie nachstehend zusammen: Überplanmäßige Ausgabe Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe Freibadbetrieb -14.007,78 € von insgesamt 14.007,78 € (vollständig im Teilhaushalt 30 „Kämmerei“) bedürfen -14.007,78 € gemäß § 84 GemO der Zustimmung durch den Gemeinderat. Sie sind Minderertrag demnach dann zulässig, wenn ein Elektrizitätsversorgung -35.558,92 € dringendes Bedürfnis besteht und die Wasserversorgung -40.146,02 € Deckung gewährleistet ist oder wenn sie Dienstleistung -1.820,04 € unabweisbar sind und kein erheblicher -77.524,98 € Fehlbetrag entsteht oder ein geplanter Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht. Nachdem die Verlustabdeckung durch Aufwandsminderung die Stadt Bad Herrenalb vertraglich Thermenbetrieb 45.849,71 € festgehalten ist, sind die Messstellenbetrieb 943,11 € Mehraufwendungen als unabweisbar zu 46.792,82 € betrachten, was zumindest zur Inkaufnahme eines Fehlbetrages berechtigen würde. Ausweislich aktueller Veranlagungsergebnisse können jedoch zur Deckung des drohenden Fehlbetrages Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von rd. 21,8 TEUR herangezogen 2026/094 Seite 3 von 4 werden, sodass jedenfalls die haushaltsrechtlichen außerplanmäßigen Mehraufwendungen aufgefangen werden können. Für die darüber hinaus entstandenen Mindererträge in Höhe von 77.524,98 € besteht haushaltsrechtlich keine Ausgleichspflicht. Gleichwohl aber lassen die Aufwandsminderungen im Thermen- und Messstellenbetrieb in Höhe von 46.792,82 €, die verbleibenden Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B sowie weitere erwartbare Steuermehrerträge aus der Grundsteuer A (+1,8 T€) und der Gewerbesteuer (+7,5 T€) den verbleibenden Saldo auf ein, im Rahmen der Zulässigkeitsbeurteilung letztlich zu vernachlässigenden Fehlbetrag herabschmelzen. Stellungnahme der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung Die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens wird nicht empfohlen. Bad Herrenalb, den 19.07.2026 Gez. Bürgermeister Hoffmann Anlagen: 1. Jahresabschluss Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH – Testatexemplar 2. Spartenaufteilung GuV 2026/094 Seite 4 von 4

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