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Bebauungsplan Nr. 1.1 "Ortskern Bad Essen", 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Essen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/FD3/2026/813
Status öffentlich
Federführung: Datum: 22.05.2026
Fachdienst 3 Umwelt, Planen und Bauen Verfasser: Silke Bulthaup
AZ: -bp/md-
Bebauungsplan Nr. 1.1 "Ortskern Bad Essen", 2. Änderung
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung 11.06.2026 öffentlich
Verwaltungsausschuss 25.06.2026 nicht öffentlich
Rat der Gemeinde Bad Essen 25.06.2026 öffentlich
Haushaltsmittel
stehen bei Konto 427100/93000/51110 zur Verfügung
sind überplanmäßig / außerplanmäßig bereitzustellen
Deckungsvorschlag:
Sonstiges
Haushaltsmittel werden nicht benötigt
Beteiligung der Ortschaften
ist nicht erforderlich
wird noch vorgenommen
ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung
Klima-Relevanz-Prüfung
keine Klimarelevanz
wird noch im Laufe des Verfahrens vorgenommen
KlimaCheck ist erfolgt mit folgendem Ergebnis:
0 Keine oder geringe Klimawirkung!
Sachverhalt:
Planungsanlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“ ist die
planungsrechtliche Vorbereitung für den Teilneubau des Rathauses der Gemeinde Bad
Essen.
Die Sanierung und Erweiterung des Rathauses in Bad Essen ist nach mehr als 40 Jahren
seit der letzten größeren Investitionsmaßnahme erforderlich, um den benötigten
Büroraumbedarf bei erweitertem Aufgabenspektrum zu decken, die Barrierefreiheit, die
Brandschutzanforderungen, die Vorgaben der Arbeitsstellenrichtlinie und den Datenschutz
sicherzustellen sowie einen aktuellen energetischen Gebäudezustand herzustellen und
dadurch für die Mitarbeitenden zeitgemäße Arbeitsbedingungen zu schaffen und für die
Kunden ein angemessenes Dienstleistungsangebot sicherstellen zu können.
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Im Oktober 2022 hat der Rat der Gemeinde einen Grundsatzbeschluss zur Sanierung und
zum Teilneubau des Rathauses Bad Essen gefasst.
Am Standort des Rathauses im Bereich Gartenstraße/Lindenstraße setzt der hier
bestehende Bebauungsplan Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“ (Ursprungsplan 2009) ein
Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO), eine Stellplatzanlage gemäß § 9
(1) Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zu erhaltende Einzelbäume gemäß § 9 (1) Nr. 25
BauGB fest.
Hier soll nun dem künftigen Bebauungskonzept ein baulicher Entwicklungsspielraum eröffnet
werden, wobei der denkmalgeschützte Gebäudeteil weiterhin entsprechend erhalten und
dargestellt werden muss. Das bedeutet, dass das Kerngebiet durch Erweiterung der
Baugrenzen vergrößert wird und dabei die Einzelbäume und die Stellplatzanlage überplant
werden. Dazu ist der hier geltende Ursprungsplan/Bebauungsplan Nr. 1.1 „Ortskern Bad
Essen“ von 2009 entsprechend zu ändern.
Die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes dient Maßnahmen der Innenentwicklung.
Die künftig zulässige Grundfläche beträgt mit ca. 2.365 qm weniger als 20.000 qm. Des
Weiteren wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht die Zulässigkeit eines
Vorhabens begründet, welches einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht unterliegt. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7
b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
1.1 wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen stellt im
Änderungsbereich bereits gemischte Bauflächen dar, dem sogenannten „Entwicklungsgebot“
gemäß § 8 (2) BauGB ist damit entsprochen. Eine Änderung bzw. Berichtigung des FNP ist
hier insofern nicht erforderlich.
Die einmonatige Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fanden in der Zeit vom 09.04.2026 bis zum
11.05.2026 statt. Die hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen sind vom
planbearbeitenden Büro aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden, die in
der Fachausschusssitzung erläutert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. Über die zum Bebauungsplan Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung, vorgebrachten
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird
entsprechend den in der Anlage beigefügten Abwägungsvorschlägen beschlossen.
2. Der Bebauungsplan Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung, bestehend aus Planteilen
mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung wird als Satzung
beschlossen.
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Anlagen:
1. B-Plan Entwurf (DIN A 3)
2. B-Plan Entwurf (DIN A 4)
3. Begründung
4. Umweltplanerischer Fachbeitrag
5. Abwägungen der Stellungnahmen der Veröffentlichung
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