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Antrag Fraktion Bürgernah Gladenbach Finanzielle Gleichstellung der Kinderbetreuung in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen für U3-Kinder sowie Aufnahme der Kindertagespflege in „Little Bird“
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Gladenbach |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bürgernah Gladenbach beantragt die finanzielle Gleichstellung von U3-Kinderbetreuung in Kindertagespflege und städtischen Kindertageseinrichtungen. Familien sollen einen kommunalen Zuschuss erhalten, der die Differenz zwischen den Elternbeiträgen ausgleicht. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und die beiden Kindertagespflegepersonen in die Betreuungsplattform „Little Bird" aufzunehmen. Der Antrag wird den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorgelegt.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT GLADENBACH Gladenbach, den 04.08.2026
FD Haupt-, Personal- und
Finanzverwaltung
Vorlage Nr. AT-9/2026
ANTRAG
- öffentlich -
Beratungsfolge Termin TOP Nr.
Sozial- und Kulturausschuss 11.08.2026
Haupt - und Finanzausschuss 25.08.2026
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach 27.08.2026
Betreff:
Antrag Fraktion Bürgernah Gladenbach
Finanzielle Gleichstellung der Kinderbetreuung in der Kindertagespflege und in Kinderta
geseinrichtungen für U3-Kinder sowie Aufnahme der Kindertagespflege in „Little Bird“
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Stadt Gladenbach führt eine freiwillige finanzielle Gleichstellung der Betreuung von Kin-
dern im Alter von einem bis drei Jahren in der Kindertagespflege mit der Betreuung in städ-
tischen Kindertageseinrichtungen ein.
2. Die Regelung gilt zunächst ausschließlich für die beiden derzeit in Gladenbach tätigen Kin-
dertagespflegepersonen und die dort betreuten Kinder mit Wohnsitz in Gladenbach.
3. Familien erhalten auf freiwilliger Basis einen kommunalen Zuschuss in Höhe der Differenz
zwischen dem jeweiligen Elternbeitrag für einen vergleichbaren Betreuungsumfang in einer
städtischen U3-Kindertageseinrichtung und dem Elternbeitrag der Kindertagespflege.
4. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt erfolgt nicht, soweit die Kosten der Kindertagespflege
einschließlich der Elternbeiträge aufgrund der Einkommensverhältnisse bereits vollständig
durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf übernommen werden.
Der Magistrat wird beauftragt,
• die organisatorische Umsetzung vorzubereiten,
• die erforderlichen Haushaltsmittel einzuplanen,
• die konkrete Ausgestaltung der Zuschussgewährung festzulegen,
• die beiden Kindertagespflegepersonen über die Zuschussregelung zu informieren und
• der Stadtverordnetenversammlung über die Umsetzung zu berichten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt,
• die beiden derzeit in Gladenbach tätigen Kindertagespflegepersonen analog zur U3-Betreu-
ung der Kindertageseinrichtungen in die Betreuungsplattform „Little Bird“ aufzunehmen,
• die hierfür erforderlichen organisatorischen Schritte einzuleiten.
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Nach Auskunft der Verwaltung stehen beim Anbieter „Little Bird“ derzeit noch drei kostenfreie Li-
zenzen für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.
Durch die Aufnahme in „Little Bird“ werden sämtliche U3-Betreuungsangebote der Stadt transpa-
rent und gleichberechtigt dargestellt. Gleichzeitig verbessert sich die Auslastung der Kindertages-
pflege und damit die wirtschaftliche Grundlage der beiden Gladenbacher Kindertagespflegeperso-
nen.
Sachdarstellung:
Siehe Anlage.
Anlage(n):
1. BGN 20260803 Finanzielle Gleichstellung der Kinderbetreuung in der Kindertagespflege und
in Kindertageseinrichtungen für U3-Kinder FINAL
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