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Stärkung der Sicherheit in der Rüsselsheimer Innenstadt Antrag zur Verweisung der AfD-Fraktion vom 18.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, ein bestehendes Sicherheitsmaßnahmenkonzept für die Rüsselsheimer Innenstadt um sieben Punkte zu erweitern: Bilanzierung und Ausweitung der Waffen- und Messerverbotszone, konsequente Durchsetzung von Platzverweisen, Einführung eines Freiwilligen Polizeidienstes, Inbetriebnahme und Erweiterung von Videoschutzanlagen, Fortschreibung der Gefahrenabwehrverordnung, Bürgerbeteiligung durch Meldewege und Sicherheitskampagne sowie halbjährliche Sicherheitsberichte. Der Antrag ist zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss (27.10.2026) und die Stadtverordnetenversammlung (05.11.2026) verwiesen.
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Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
18.08.2026
Fachbereich Z entrales
Gremienbüro
Antrag
der AfD-Fraktion
AT-14/26-31
Datum 19.08.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 27.10.2026 beschlussempfehlend
Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend
Betreff:
Stärkung der Sicherheit in der Rüsselsheimer Innenstadt
Antrag zur Verweisung der AfD-Fraktion vom 18.08.2026
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, das mit Antrag AT-9/26-31 initiierte Maßnahmenkonzept zur
nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Rüsselsheimer
Innenstadt um folgende Punkte zu ergänzen:
1. Waffen- und Messerverbotszone: Bilanz durch die Stadtpolizei, Zone konkret
ausweiten
o Die Stadtpolizei erstellt bis Ende 2026 eine Bilanz ihrer Kontrollen in der seit
dem 1. Juli 2025 geltenden Zone – Kontrolldichte, festgestellte Verstöße und
sichergestellte Gegenstände, aufgeschlüsselt nach Bereichen –, bewertet die
Wirksamkeit der Zone und benennt aus ihrer Einsatzerfahrung, ob
Verlagerungen festzustellen sind und welche angrenzenden Bereiche
einbezogen werden sollten; die Landespolizei wird um ergänzende Auskünfte
gebeten.
o Die Rechtsverordnung wird fortgeschrieben: Kernzone und Einzelbereiche
werden zu einem einzigen, fest umgrenzten Gebiet verbunden – ein einheitlicher
Umkreis von mindestens 1000 Metern um den Löwenplatz, im Norden bis an das
Mainufer, im Süden über den Bahnhof hinaus (Bahnhofsvorplatz,
Sophienpassage, Unterführungszugänge) bis zum Kurt-Schuhmacher-Ring, im
Osten bis zur Bonner Strasse, Waldweg, Lucas-Cranach-Strasse und
Evreuxring; die Erkenntnisse der Bilanz fließen in die endgültige Abgrenzung ein.
2. Platzverweise und Aufenthaltsverbote: aussprechen, durchsetzen, nachhalten
o An den Brennpunkten werden Platzverweise, Aufenthaltsverbote und
Bußgeldverfahren konsequent und sichtbar angewendet; geduldete
Rückzugsräume für Drogenhandel und aggressives Betteln darf es nicht geben.
o Ausgesprochene Maßnahmen werden auch vollzogen: Die Einhaltung wird
kontrolliert, Verstöße werden dokumentiert und konsequent geahndet; Anzahl
und Vollzugsquote der Maßnahmen werden im Sicherheitsbericht nach Ziffer 7
ausgewiesen.
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3. Freiwilligen Polizeidienst des Landes Hessen einführen
o Der Magistrat wirkt gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südhessen auf die
Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes in Rüsselsheim hin; das Land
übernimmt Ausbildung und Ausstattung, die Stadt lediglich die
Aufwandsentschädigung.
o Der Einsatz erfolgt vorrangig in der Innenstadt zu den Brennpunktzeiten am
Abend und am Wochenende – als sichtbare Verstärkung von Stadt- und
Landespolizei.
4. Videoschutz beschleunigen und modernisieren
o Die bereits im Juni 2024 beschlossene und vom Land geförderte
Videoschutzanlage am Bahnhof (elf Kameras) wird – wie von der Stadt zuletzt
für Ende 2026 angekündigt – verbindlich spätestens zum 31. Dezember 2026 in
Betrieb genommen; bis dahin wird quartalsweise über den Sachstand berichtet.
o Die Prüfung zusätzlicher Standorte nach Ziffer 2 des Antrags AT-9/26-31 –
insbesondere am Löwenplatz – wird mit verbindlichem Zeitplan zum Abschluss
gebracht; mobile Anlagen und KI-gestützte Videoanalyse (Modellprojekt
Mannheim) werden einbezogen.
o Für zusätzliche Standorte, insbesondere den Löwenplatz, wird erneut
Landesförderung beantragt; das Land übernimmt bis zu zwei Drittel der Kosten
(für die Bahnhofsanlage wurden bereits 292.591 Euro bewilligt).
5. Gefahrenabwehrverordnung fortschreiben, Stadtpolizei stärken
o Die Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung vom Juni 2025 wird gezielt
fortgeschrieben: Geprüft wird ein Alkoholkonsumverbot für belastete
Innenstadtbereiche wie den Löwenplatz, das bislang nur für Spielplätze,
Schulhöfe und Friedhöfe gilt (§ 2 Abs. 2 AllgGVO); Vorbild ist das Darmstädter
Verbot an den ÖPNV-Wartehäuschen am Luisenplatz.
o Geprüft wird die Ausweitung der Dienstzeiten der Stadtpolizei – derzeit
Zweischichtbetrieb mit zwei Dienstgruppen und Samstagsdiensten, ohne Rund-
um-die-Uhr-Präsenz – hin zu einer möglichst durchgängigen Präsenz,
insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden;
die angekündigten zusätzlichen Stellen (fünf Stadtpolizisten, drei
Verkehrsüberwacher) werden hierfür vorrangig eingesetzt.
o Die für das dritte Quartal 2026 angekündigte Einführung von Bodycams bei der
Stadtpolizei (zunächst vier Geräte) wird schnellstmöglich abgeschlossen; die
unverzügliche Ausstattung aller Außendienstkräfte wird geprüft (vgl. Stadtpolizei
Frankfurt, Testbetrieb seit Juli 2026).
6. Bürger einbinden: Meldeweg, Anlaufstelle, Sicherheitskampagne
o Der Magistrat prüft, ob Rüsselsheim an die landesweite Meldeplattform für
Mängel und Angsträume (Sicherheitsportal Hessen) mit eigener
Auswertungsmöglichkeit angebunden werden kann; andernfalls wird ein
städtisches Meldesystem in eigener Verantwortung eingerichtet. Die Meldungen
fließen in beiden Fällen in Lagebild und Einsatzplanung der Stadtpolizei ein.
o Nach der Schließung der Innenstadtwache (November 2025) sichert eine
regelmäßige, fest terminierte Sicherheitssprechstunde der Stadtpolizei an
zentralem Ort in der Innenstadt die Erreichbarkeit – ohne dauerhafte
Personalbindung.
o Eine begleitende Sicherheitskampagne bewirbt den Meldeweg aktiv und macht
Ansprechpartner und geltende Regeln (u. a. Bußgelder bis 10.000 Euro in der
Verbotszone) dauerhaft bekannt.
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7. Wirksamkeit messen, transparent berichten
o Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich einen
Sicherheitsbericht mit Kennzahlen vor (Kontrollen, Verstöße, Sicherstellungen,
Platzverweise, eingeleitete Verfahren, Umsetzungsstand der Maßnahmen).
o Alle Maßnahmen – präventive wie repressive, einschließlich der Angebote
sozialer Träger – werden regelmäßig auf Wirksamkeit und Kosten-Nutzen-
Verhältnis geprüft; die Mittel werden auf nachweislich Wirksames konzentriert.
o Die Ergebnisse der Berichte werden verständlich aufbereitet und veröffentlicht.
Es wird beantragt, über die Ziffern 1 bis 7 einzeln abzustimmen.
Ziel ist eine sichere, lebendige und einladende Innenstadt für alle Bürgerinnen und Bürger.
Begründung:
Die AfD-Fraktion unterstützt das mit Antrag AT-9/26-31 angestoßene Maßnahmenkonzept.
Der Ergänzungsantrag lässt dessen Inhalt unverändert und ergänzt ihn um klare Fristen,
messbare Ergebnisse und eine konsequente Durchsetzung des geltenden Rechts.
Die Waffen- und Messerverbotszone gilt seit dem 1. Juli 2025 rund um die Uhr, besteht laut
Rechtsverordnung aber aus einer Kernzone und vier Einzelbereichen; eine angekündigte
Auswertung steht nach mehr als einem Jahr aus. Entscheidend ist der Kontrolldruck: In
Leipzig wurde die Zone an der Eisenbahnstraße nach ernüchternder Evaluation wieder
aufgehoben; die hessischen Zonen gelten dagegen mit regelmäßigen Kontrollen als präventiv
wirksam. Rüsselsheims Innenstadtkern liegt kompakt zwischen Mainufer und Bahnhof – ein
einheitlicher, fest umgrenzter Zuschnitt schließt Kontrolllücken, verhindert
Ausweichbewegungen an die Ränder und schafft Rechtsklarheit; Bad Hersfeld verfährt seit
Februar 2025 ebenso mit einer durchgehenden Zone von der Innenstadt bis zum
Bahnhofsvorplatz.
Die weiteren Ziffern übertragen Bewährtes auf Rüsselsheim: den Freiwilligen Polizeidienst
(98 hessische Kommunen) und die Landesförderung von bis zu zwei Dritteln für
Videoschutzanlagen, deren Ermittlungsnutzen Hanau belegt. Die eigene
Gefahrenabwehrverordnung vom Juni 2025 verbietet aggressives Betteln bereits und
beschränkt Alkohol- und Lachgaskonsum an Spielplätzen, Schulhöfen und Friedhöfen; für die
Brennpunkte der Innenstadt fehlt ein Alkoholkonsumverbot – Darmstadt zeigt am Luisenplatz,
wie eine solche Regelung rechtssicher zugeschnitten wird. Mit den angekündigten
zusätzlichen Stellen lässt sich der heutige Zweischichtbetrieb der Stadtpolizei zu einer
durchgängigeren Präsenz ausbauen; die Bodycam-Einführung wird termingerecht
abgeschlossen.
Maßnahmen wirken nur, wenn sie auch vollzogen werden – und wenn die Bürger mitwirken
können: Seit Schließung der Innenstadtwache (November 2025) sichern einfache
Meldewege, eine feste Sprechstunde und eine sachliche Kampagne die Erreichbarkeit und
stärken Lagebild und Sicherheitsgefühl.
Alexander Martens
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
AfD-Fraktion
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