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Haushalt 2026 und Finanzplanung 2027 / 2028; Mittelbereitstellungen (Verpflichtungsermächtigungen) für das Tiefbauamt „Ausbau Knotenpunkte Siemens“ (Westumgehung Kümmersbruck) - Straßenbau (HHSt. 1.6383.9502) - Kanalbau (HHSt. 1.7083.9502)

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmberg
Datum2026-05-21
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Stadt Amberg Marktplatz 11 92224 Amberg Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 002/0040/2026 öffentlich Erstelldatum: 11.05.2026 Aktenzeichen: Haushalt 2026 und Finanzplanung 2027 / 2028; Mittelbereitstellungen (Verpflichtungsermächtigungen) für das Tiefbauamt „Ausbau Knotenpunkte Siemens“ (Westumgehung Kümmersbruck) - Straßenbau (HHSt. 1.6383.9502) - Kanalbau (HHSt. 1.7083.9502) Referat für Finanzen, Wirtschaft und Europaangelegenheiten Verfasser: Weigert, Josef Beratungsfolge 21.05.2026 Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss 22.06.2026 Stadtrat Beschlussvorschlag: 1. Damit das Tiefbauamt als Folgemaßnahmen für die Westumgehung Kümmersbruck auf dem Amberger Stadtgebiet die für den Ausbau der „Knotenpunkte Siemens“ (d. h. für Straßenbau und Erneuerung von Kanalleitungen) notwendigen Aufträge, die erst in den HH-Jahren 2027 bzw. 2028 kassenwirksam werden, rechtzeitig bereits im laufenden HH- Jahr 2026 im jeweils erforderlichen Gesamt-Umfang vergeben kann, werden zu den bisher bereits im laufenden Haushalt 2026 in der Finanzplanung 2027 und 2028 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen (VE) zusätzlich folgende, weitere VE´s (jeweils mit Brutto-Beträgen) genehmigt und überplanmäßig im Haushalt 2026 wie folgt bereitgestellt bzw. umgeschrieben: a) für das Finanzplanungs-Jahr 2027: 1.300.000,- € auf HHSt. 1.7083.9502 "Ausbau Knotenpunkte Siemens - Kanal" (von der HHSt. 1.7089.9507 "Erweiterung Gewerbegebiet West - Kanal"), ergibt eine Gesamt-VE 2027 von 2.200.000,- € (VE bisher 900.000,- €); 900.000,- € auf HHSt. 1.6383.9502 "Ausbau Knotenpunkte Siemens - Straße" (von der HHSt. 1.6389.9507 "Erweiterung Gewerbegebiet West - Straße"), ergibt eine Gesamt-VE 2027 von 2.000.000,- € (VE bisher 1.100.000,- €); b) für das Finanzplanungs-Jahr 2028: 200.000,- € auf HHSt. 1.7083.9502 "Ausbau Knotenpunkte Siemens – Kanal" (von der HHSt. 1.7104.9501 „Kanalbau Luitpoldhöhe“), ergibt eine Gesamt-VE 2028 von 200.000,- € (bisher keine VE für 2028); 1.100.000,- € auf HHSt. 1.6383.9502 "Ausbau Knotenpunkte Siemens - Straße" (von der HHSt. 1.6394.9504 „Sanierungsgebiet Luitpoldhöhe Straße“), ergibt eine Gesamt-VE 2028 von 1.100.000,- € (bisher keine VE für 2028). 2 2. Für die kassenwirksame Abwicklung der mit den in Ziffer 1 Buchst. a) und b) genannten VE´s erteilten Aufträge sind demnach im Haushalt 2027 einschließlich Finanzplanung 2028 (auf Anforderung des Tiefbauamtes) die notwendigen Finanzmittel in der entsprechenden Höhe bei den jeweiligen HH-Stellen zu veranschlagen und planmäßig bereitzustellen. 3. Da die Straßenbau-Maßnahmen vom Freistaat Bayern mit einer Sonderbaulast-Förderung gefördert werden, sind im Haushalt 2027 die entsprechenden Einnahme-Ansätze (2027 ff) bei der HHSt. 1.6383.3610 (Gemeindestraße; Investitionszuweisungen vom Land / Ausbau Knotenpunkte Siemens – Straße) neu den jeweiligen Ausgaben für den Straßenbau anzupassen. Sachstandsbericht: a) Beschreibung der Maßnahme mit Art der Ausführung und b) Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme (Hinweis: Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich jeweils um Brutto-Angaben.) Im Zuge der Anbindung der Westumgehung Kümmersbruck auf dem Amberger Stadtgebiet hat der Stadtrat am 24.06.2024 (Vorlage-Nr. 005/0101/2024) beschlossen, an der Einmündung Ohmstraße / Werner-von-Siemens-Straße eine Lichtsignalanlage zu errichten und am Knotenpunkt Bruno-Hofer-Straße / Werner-von-Siemens-Straße einen Kreisverkehr zu bauen. Ferner wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, die unterirdischen Kanalleitungen zu erneuern, um zukünftig die angeschlossenen Flächen (u.a. Siemensstandort) über einen neuen, leistungsfähigen Kanal entwässern zu können. Die Stadtwerke Amberg führen zudem Arbeiten an den Wasser- und Stromleitungen durch. Nachdem im Oktober 2025 an der Einmündung Ohmstraße / Werner-von-Siemens-Straße die Baumaßnahmen begonnen haben und voraussichtlich im Juni 2026 fertiggestellt werden können, soll im Anschluss mit den Bauarbeiten am Knotenpunkt Bruno-Hofer-Straße / Werner-von-Siemens-Straße begonnen werden, damit diese Maßnahmen mit Inbetriebnahme der Westumgehung Kümmersbruck 2028 rechtzeitig abgeschlossen werden können. Des Weiteren sind am Siemens-Werkstandort große Umbaumaßnahmen geplant. Auch diese müssen in den Neubau des Kreisverkehrs an der Bruno-Hofer-Straße / Werner-von- Siemens-Straße miteinbezogen werden, weshalb die Kanalbaumaßnahmen und der Bau des Kreisverkehrs am besten vorab beginnen sollten, um so wenig Zeit als möglich zu verlieren. Mittlerweile ist die Planung für den Kreisverkehr am Knotenpunkt Bruno-Hofer-Straße / Werner-von-Siemens-Straße sehr weit fortgeschritten und eine relativ genaue Kostenberechnung möglich. Auf Grund der beschriebenen zeitlichen Zwänge sollen die Bauleistungen für den Knotenpunkt Bruno-Hofer-Straße / Werner-von-Siemens-Straße komplett im Sommer 2026 ausgeschrieben und vergeben werden, damit die Bauarbeiten so schnell wie möglich begonnen und auch abgeschlossen werden können. 3 Um aber die gesamten Bauleistungen nach der aktuellen Kostenberechnung bereits im Sommer 2026 verbindlich vergeben zu können, werden im Haushalt 2026 für die Finanzplanungsjahre 2027 und 2028 nachträglich zusätzliche Haushaltsmittel in Form von entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen (VE´s) benötigt. Dabei ist aktuell von folgenden Kosten auszugehen: Lichtsignalanlage Ohmstraße / Werner-von-Siemens-Straße: Seit Herbst 2025 bis voraussichtlich Sommer 2026 läuft aktuell der Bau der Lichtsignalanlage an der Ohmstraße. Hierfür sind Baukosten von rund 1.100.000,- € hinterlegt. Diese gliedern sich in 950.000,- € für den Straßenbau und 150.000,- € für den Kanalbau auf. Daneben sind bisher Planungskosten von rund 300.000,- € (für Kanal und Straße) angefallen. Siemens-Kreisverkehr (Bruno-Hofer-Straße / Werner-von-Siemens-Straße): Die aktuelle Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros für den Bau des Siemens- Kreisverkehrs liegt nach Angabe des Tiefbauamtes (Stand 17.04.2026) bei Kosten von rund 6.500.000,- € (brutto), die vor Erhalt von Fördermitteln auf die Stadt Amberg entfallen. Die genannten Gesamtkosten gliedern sich in 3.050.000,- € für den Straßenbau und 3.450.000,- € für den Kanalbau auf. Zusätzlich fallen noch Planungskosten von rund 700.000,- € (für Kanal und Straße) an. Begründung: Die in der aktuellen Berechnung aufgeführten Kosten und die dafür in den Jahren 2027 und 2028 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Wesentlichen auf folgende Ursachen bzw. Parameter zurückzuführen: • Mehraufwand wegen Altlasten: Nach dem vorliegenden Baugrundgutachten ist unter den Asphaltschichten großflächig mit Hochofengranulat zu rechnen, dessen Entsorgung hohe Kosten verursacht; • Hochanstehendes Grundwasser hat eine aufwendige Wasserhaltung und zusätzliche Kosten für spezielle Verbausysteme beim Kanalbau zur Folge; • Unter dem Straßenkörper befindet sich eine Vielzahl an Versorgungsleitungen - teilweise mit bisher unbekanntem Verlauf, was ggfs. Leitungsverlegungen zur Folge hat; • zusätzliche notwendige Leistungen, wie der Bau einer Behelfsumfahrung; • Baukostensteigerungen, insbesondere Energiekostensteigerungen. Um die Auswirkungen dieser kostentreibenden Faktoren so gering als möglich zu halten, wurde bei der Planung im Wesentlichen dahingehend entgegengewirkt, dass der Vollausbau der Straße sich lediglich auf den Bereich des neuen Kreisverkehrs und Bereiche der Werner- von-Siemens-Straße beschränkt und der Hauptpart des Kanalbaus mittels Rohrvortrieb unter den Dultplatz erfolgen soll. Finanzierung: Entsprechende, überplanmäßige Mittelbereitstellungen im laufenden Haushalt 2026, die aber nicht mehr bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 verausgabt werden würden, könnten nicht als Haushaltsausgabereste in das Jahr 2027 bzw. 2028 übertragen werden, sondern würden Ende 2026 verfallen. 4 Rein für die Auftragsvergaben reichen auch Verpflichtungsermächtigungen in entsprechender Höhe, um die notwendigen Leistungen bereits in 2026 vollständig beauftragen zu können. Im Haushalt 2026 sind bei den einschlägigen HH-Stellen folgende VE´s veranschlagt - für: 2027 (VE) 2028 (VE) HHSt. 1.7083.9502 "Ausbau Knotenpunkte Siemens - Kanal" 900.000,- € 0,00 € HHSt. 1.6383.9502 "Ausbau Knotenpunkte Siemens - Straße" 1.100.000,- € 0,00 € Damit die für die rechtzeitige Fertigstellung der Kanal- und Straßenbauarbeiten vor Inbetriebnahme der Westumgehung Kümmersbruck notwendigen Ausschreibungen und Vergaben noch im Sommer 2026 erfolgen und die Maßnahmen dementsprechend zeitgerecht in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 kassenwirksam abgerechnet werden können, schlägt die Verwaltung vor, die zusätzliche Finanzierung, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, zu beschließen. Deckungsvorschläge: Zur Deckung der notwendigen Haushaltsmittel für die Vergabe der Bauleistungen (Kanal und Straße) am Knotenpunkt Bruno-Hofer-Straße / Werner-von-Siemens-Straße (hier im laufenden Haushalt 2026 in Form von Verpflichtungsermächtigungen für 2027 und 2028) hat das Tiefbauamt vorgeschlagen, diese für den Haushalt 2027 über das Projekt „Erweiterung Gewerbegebiet West“ und für den Haushalt 2028 über das Projekt „Sanierungsgebiet Luitpoldhöhe“ zu finanzieren: Beim Projekt „Gewerbegebiet West“ - 2027 – mit der HHSt. 1.7089.9507 - "Erweiterung Gewerbegebiet West - Kanal" und HHSt. 1.6389.9507 - "Erweiterung Gewerbegebiet West - Straße" ist dies möglich, da die Ausschreibung des 1. Bauabschnittes des Gewerbegebietes West sehr günstige Angebotspreise ergeben hat, wodurch für 2027 veranschlagte Haushaltsmittel (VE) frei werden. Beim Projekt „Sanierungsgebiet Luitpoldhöhe“ - 2028 – mit der HHSt. 1.7104.9501 - „Kanalbau Luitpoldhöhe“ und HHSt. 1.6394.9504 - „Sanierungsgebiet Luitpoldhöhe Straße“ sind dafür zunächst die für 2028 geplanten Baumaßnahmen zu reduzieren. So war für 2028 vorgesehen, in der Dr.-Robert-Strell-Straße den 2. Bauabschnitt im Kanalbau und Straßenbau auszuführen. Dieser 2. Bauabschnitt muss nun vom Jahr 2028 in das Jahr 2029 geschoben werden. Der 1. Bauabschnitt der Dr.-Robert-Strell-Straße kann aber nichtsdestotrotz ganz regulär im Jahr 2027 beginnen. Die hier als Deckungsvorschläge für 2027 und 2028 angegebenen Projekte bzw. HH-Stellen sind je nach Planungsstand bzw. Mittel-Bedarf zu gegebener Zeit wieder entsprechend in die HH-Planungen 2027 und 2028 mit aufzunehmen, damit auch diese Maßnahmen wieder finanziert und weiter umgesetzt werden können. 5 Förderung: Gemäß der am 27.06.2022 vom Stadtrat beschlossenen Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach, und der Stadt Amberg (Vorlage-Nr. 005/0090/2022) ist bei diesem Projekt mit einer Sonderbaulast- Förderung von 80 % der förderfähigen Baukosten im Straßenbau zu rechnen. Zudem sollen die Planungsleistungen im Straßenbau pauschal mit 12 % der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert werden. Die Einnahme-Ansätze (2027 ff) bei der einschlägigen HHSt. 1.6383.3610 (Gemeindestraße; Investitionszuweisungen vom Land / Ausbau Knotenpunkte Siemens – Straße) sind nach den jeweiligen Ausgaben für den Straßenbau entsprechend anzupassen. Im Kanalbau ist keine Förderung zu erwarten. Hier wird zu gegebener Zeit (voraussichtlich in Abstimmung mit dem BKPV / Bayerischen kommunalen Prüfungsverband) geprüft, ob und ggfs. in welchem Umfang evtl. entsprechende Mehr-Kosten der Altlastenentsorgung in die Kalkulation der Abwassergebühr einbezogen werden können. Für die spätere, kassenwirksame Abwicklung der Aufträge, die mit den in Ziffer 1 Buchst. a) und b) des Beschlussvorschlages genannten VE´s erteilt werden sollen, müssen im Haushalt 2027 (einschließlich Finanzplanung 2028) auch noch die dafür notwendigen Finanzmittel in der entsprechenden Höhe bei den jeweiligen HH-Stellen veranschlagt und damit dem Tiefbauamt für die Zahlung der anfallenden Rechnungen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. c) Begründung der Notwendigkeit der Behandlung im nicht öffentlichen Teil --- d) Ablauf- bzw. Bauzeiten- und Mittelabflussplan --- Personelle Auswirkungen: --- Finanzielle Auswirkungen: a) Finanzierungsplan --- b) Haushaltsmittel --- c) Folgekosten nach Fertigstellung der Maßnahme (davon an zusätzlichen Haushaltsmitteln erforderlich) --- d) Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen --- 6 Alternativen: Die für die Auftrags-Erteilung benötigten Gesamt-Mittel werden erst im Haushalt 2027 und 2028 bereitgestellt. Dadurch würden sich die Auftrags-Vergaben bis 2027 und 2028 verzögern. Somit wäre die Umsetzung der Kanal- und Straßenbau-Maßnahmen nicht vor Inbetriebnahme der Westumgehung Kümmersbruck möglich! Außerdem wäre in diesem Falle voraussichtlich mit weiteren Mehrkosten bzw. einer Steigerung der Baupreise zu rechnen. Anlagen: --- Jens Wein (Berufsmäßiger Stadtrat und Referatsleiter)

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