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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Tempo 30-Zone Krumbach; Abänderung des Beschlusses 003/0027/2025 vom 08.10.2025 auf Antrag Frau Ried/Die Grünen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAmberg
Datum2026-06-17
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Stadt Amberg Marktplatz 11 92224 Amberg Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 003/0015/2026 öffentlich Erstelldatum: 12.05.2026 Aktenzeichen: Dr. M./Ha. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Tempo 30-Zone Krumbach; Abänderung des Beschlusses 003/0027/2025 vom 08.10.2025 auf Antrag Frau Ried/Die Grünen Referat für Recht, Umwelt und Personal Verfasser: Söldner, Rudolf Beratungsfolge 17.06.2026 Verkehrsausschuss Beschlussvorschlag: In Ergänzung zum Beschluss 003/0027/2025 des Verkehrsausschusses vom 08.10.2025 wird die Anordnung einer Tempo 30-Zone enger gefasst. Die Zone 30 beginnt und endet an den Ortseinfahrten nach Krumbach. Zusätzlich endet die Zone 30 am Lintacher Steig oberhalb der Einmündung der Krumbacher Kirchenleite. An der Einfahrt in die Begelleite beginnt wieder die Tempo 30-Zone. Die Vorfahrt Lintacher Steig gegenüber Begelleite bleibt unverändert zur ursprünglichen Regelung. Sachstandsbericht: Der Verkehrsausschuss hat am 08.10.2025 die Anordnung einer Tempo 30-Zone in Krumbach im dargestellten Bereich (Anlage 1) beschlossen. Einige Bewohner des Ortsteils baten um eine Diskussion vor Umsetzung des Beschlusses, da sich nicht alle mit der zukünftigen Regelung zufrieden zeigten. Die Verkehrsbehörde hat daher im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Michael Cerny und den Fraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Umsetzung vorerst ausgesetzt. Am 30.10.2025 fand eine Besprechung mit Bürgern in Anwesenheit mehrerer Stadträte statt. Im Anschluss hat Frau Stadträtin Ried folgenden Kompromissvorschlag formuliert (Anlage 3) mit der Bitte um Prüfung auf Umsetzung und gegebenfalls neuer Beschlussfassung: • Die Zone 30 beginnt und endet an den Ortseinfahrten nach Krumbach. • Zusätzlich endet die Zone 30 am Lintacher Steig oberhalb der Einmündung der Krumbacher Kirchenleite. • An der Einfahrt in die Begelleite wird ein Tempo-30-Schild errichtet. • An der Kreuzung Lintacher Steig – Begelleite bleibt der Vorrang des Lintacher Steigs (und damit das Vorfahrt-Achten-Schild in der Begelleite); das fehlende „Raketenschild“ im Lintacher Steig muss ersetzt werden. Vgl. hierzu Darstellung in Anlage 2. Weitere Stadträte, die ebenfalls an der Besprechung mit den Bürgern teilgenommen hatten, haben in einer Besprechung mit Herrn Dr. Mitko und dem Verfasser ähnliche Kompromisse formuliert, eine weitere schriftliche Fassung ist dazu bisher nicht erfolgt. Die Verkehrsbehörde vertritt die Ansicht, dass Unterbrechungen innerhalb einer Zonenregelung den Charakter und die Vereinfachung von Regelungen in einer Zone abschwächen. Aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs und des Verkehrsflusses sind die Kompromisse nicht zwingend geboten. Der Aufwand der Beschilderung für Unterbrechungen einer Zonenregelung ist größer. Die Anordnung einer Tempo 30-Zone nach der Straßenverkehrsordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (hier: Verkehrsausschuss). Daher besteht die Möglichkeit auch einer kleinteiligen Regelung, da die übrigen Voraussetzungen zur Anordnung einer Tempo 30-Zone erfüllt sind, insbesondere der fehlende überörtliche Verkehr und das Vorherrschen eines Wohngebietscharakters. Eine Unterbrechung der Zone wird daher als hinnehmbar und Kompromiss mit den Bürgern befürwortet. Personelle Auswirkungen: keine Finanzielle Auswirkungen: a) Finanzierungsplan b) Haushaltsmittel s. Sachstandsbericht c) Folgekosten nach Fertigstellung Maßnahme (davon an zusätzlichen Haushaltsmitteln erforderlich) d) Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen Alternativen: Folgende Varianten sind denkbar: 1. Beginn und Ende der Tempo 30-Zonen können verschoben werden, hier sind zahlreiche Untervarianten denkbar. Vor- und Nachteile sind im Sachverhalt dargestellt. 2. Der Beschluss vom 08.10.2025 bleibt bestehen. 3. Für den Ortsteil Krumbach wird keine Tempo 30-Zone eingerichtet, die ursprüngliche Vorfahrtsregelung Lintacher Steig gegenüber Begelleite wird wieder hergestellt oder in Rechts-vor-Links abgeändert. Anlagen: Anlage 1 – Tempo 30-Zone Krumbach (bisherige Beschlussfassung) Anlage 2 – Tempo 30-Zone Krumbach (beantragte neue Beschlussfassung) Anlage 3 – Tempo 30-Zone Krumbach; Antrag von Frau Ried/Die Grünen Dr. Bernhard Mitko Berufsmäßiger Stadtrat Referatsleiter

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