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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Tempo 30-Zone Krumbach; Abänderung des Beschlusses 003/0027/2025 vom 08.10.2025 auf Antrag Frau Ried/Die Grünen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amberg |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Amberg
Marktplatz 11
92224 Amberg
Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 003/0015/2026
öffentlich
Erstelldatum: 12.05.2026
Aktenzeichen: Dr. M./Ha.
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Tempo 30-Zone Krumbach; Abänderung des Beschlusses 003/0027/2025 vom 08.10.2025
auf Antrag Frau Ried/Die Grünen
Referat für Recht, Umwelt und Personal
Verfasser: Söldner, Rudolf
Beratungsfolge 17.06.2026 Verkehrsausschuss
Beschlussvorschlag:
In Ergänzung zum Beschluss 003/0027/2025 des Verkehrsausschusses vom 08.10.2025 wird die
Anordnung einer Tempo 30-Zone enger gefasst. Die Zone 30 beginnt und endet an den
Ortseinfahrten nach Krumbach. Zusätzlich endet die Zone 30 am Lintacher Steig oberhalb der
Einmündung der Krumbacher Kirchenleite. An der Einfahrt in die Begelleite beginnt wieder die
Tempo 30-Zone. Die Vorfahrt Lintacher Steig gegenüber Begelleite bleibt unverändert zur
ursprünglichen Regelung.
Sachstandsbericht:
Der Verkehrsausschuss hat am 08.10.2025 die Anordnung einer Tempo 30-Zone in Krumbach im
dargestellten Bereich (Anlage 1) beschlossen.
Einige Bewohner des Ortsteils baten um eine Diskussion vor Umsetzung des Beschlusses, da sich
nicht alle mit der zukünftigen Regelung zufrieden zeigten. Die Verkehrsbehörde hat daher im
Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Michael Cerny und den Fraktionen von CSU, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen die Umsetzung vorerst ausgesetzt. Am 30.10.2025 fand eine Besprechung
mit Bürgern in Anwesenheit mehrerer Stadträte statt.
Im Anschluss hat Frau Stadträtin Ried folgenden Kompromissvorschlag formuliert (Anlage 3) mit der
Bitte um Prüfung auf Umsetzung und gegebenfalls neuer Beschlussfassung:
• Die Zone 30 beginnt und endet an den Ortseinfahrten nach Krumbach.
• Zusätzlich endet die Zone 30 am Lintacher Steig oberhalb der Einmündung der Krumbacher
Kirchenleite.
• An der Einfahrt in die Begelleite wird ein Tempo-30-Schild errichtet.
• An der Kreuzung Lintacher Steig – Begelleite bleibt der Vorrang des Lintacher Steigs (und
damit das Vorfahrt-Achten-Schild in der Begelleite); das fehlende „Raketenschild“ im
Lintacher Steig muss ersetzt werden.
Vgl. hierzu Darstellung in Anlage 2.
Weitere Stadträte, die ebenfalls an der Besprechung mit den Bürgern teilgenommen hatten, haben in
einer Besprechung mit Herrn Dr. Mitko und dem Verfasser ähnliche Kompromisse formuliert, eine
weitere schriftliche Fassung ist dazu bisher nicht erfolgt.
Die Verkehrsbehörde vertritt die Ansicht, dass Unterbrechungen innerhalb einer Zonenregelung den
Charakter und die Vereinfachung von Regelungen in einer Zone abschwächen. Aus Gründen der
Sicherheit des Verkehrs und des Verkehrsflusses sind die Kompromisse nicht zwingend geboten. Der
Aufwand der Beschilderung für Unterbrechungen einer Zonenregelung ist größer.
Die Anordnung einer Tempo 30-Zone nach der Straßenverkehrsordnung erfolgt durch die
Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (hier: Verkehrsausschuss). Daher
besteht die Möglichkeit auch einer kleinteiligen Regelung, da die übrigen Voraussetzungen zur
Anordnung einer Tempo 30-Zone erfüllt sind, insbesondere der fehlende überörtliche Verkehr und
das Vorherrschen eines Wohngebietscharakters. Eine Unterbrechung der Zone wird daher als
hinnehmbar und Kompromiss mit den Bürgern befürwortet.
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
a) Finanzierungsplan
b) Haushaltsmittel
s. Sachstandsbericht
c) Folgekosten nach Fertigstellung Maßnahme (davon an zusätzlichen
Haushaltsmitteln erforderlich)
d) Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen
Alternativen:
Folgende Varianten sind denkbar:
1. Beginn und Ende der Tempo 30-Zonen können verschoben werden, hier sind zahlreiche
Untervarianten denkbar. Vor- und Nachteile sind im Sachverhalt dargestellt.
2. Der Beschluss vom 08.10.2025 bleibt bestehen.
3. Für den Ortsteil Krumbach wird keine Tempo 30-Zone eingerichtet, die ursprüngliche
Vorfahrtsregelung Lintacher Steig gegenüber Begelleite wird wieder hergestellt oder in
Rechts-vor-Links abgeändert.
Anlagen:
Anlage 1 – Tempo 30-Zone Krumbach (bisherige Beschlussfassung)
Anlage 2 – Tempo 30-Zone Krumbach (beantragte neue Beschlussfassung)
Anlage 3 – Tempo 30-Zone Krumbach; Antrag von Frau Ried/Die Grünen
Dr. Bernhard Mitko
Berufsmäßiger Stadtrat
Referatsleiter
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