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Vollzug der Naturschutzgesetze; Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung)

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmberg
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Umweltausschuss bestätigt die Fortführung des Unterschutzstellungsverfahrens für die überarbeitete Baumschutzverordnung (Entwurf 02 vom 16.03.2026). Eine Arbeitsgruppe hatte die ursprüngliche Neufassung basierend auf Auslegungsverfahren überarbeitet und Maßgaben festgelegt, darunter die Beibehaltung unterschiedlicher Stammumfang-Schwellwerte für Laub- und Nadelbäume, eine kürzere Verbotsliste und alternative Ausgleichsmaßnahmen statt Ersatzpflanzungen. Die überarbeitete Verordnung wird nun erneut öffentlich ausgelegt und Fachbehörden zur Stellungnahme zugeleitet.

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Extrahierter Text

Stadt Amberg Marktplatz 11 92224 Amberg Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 003/0018/2026 öffentlich Erstelldatum: 02.07.2026 Aktenzeichen: Dr. M. /Ha. Vollzug der Naturschutzgesetze; Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung) Referat für Recht, Umwelt und Personal Verfasser: Seuffert, Matthias Beratungsfolge 23.07.2026 Umweltausschuss Beschlussvorschlag: Mit der Fortführung des Unterschutzstellungsverfahrens und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs 02 - Stand: 16.03.2026 der Neufassung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung) besteht Einverständnis. Sachstandsbericht: In der Sitzung vom 11.04.2024 hat der Umweltausschuss die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs 01 Stand: 11.04.2024 der Neufassung der Verordnung der Stadt Amberg zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung) beschlossen (Vorlage Nr. 003/0010/2024). Hinsichtlich des Hintergrundes und der Erforderlichkeit des entsprechenden Verordnungserlasses wird auf die Vorlage-Nr. 003/0010/2024 zum Beschluss des Umweltausschusses vom 11.04.2024 verwiesen. Durch Bekanntmachung der Stadt Amberg vom 13.05.2024 (Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 10 vom 17.05.2024) wurde darauf hingewiesen, dass der Verordnungsentwurf beim Amt für Ordnung und Umwelt in der Zeit vom 27.05.2024 bis 26.06.2024 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht ausliege und Bedenken und Anregungen zur Verordnung während der Auslegungszeit vorgebracht werden können. Zusätzlich wurde der Verordnungsentwurf den beteiligten Fachbehörden und -stellen zugeleitet und um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen zwei Einreichungen mit Bedenken und Anregungen sowie die seitens der beteiligten Fachbehörden und -stellen eingegangenen drei Stellungnahmen wurden dem Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 03.04.2025 (Vorlage Nr. 003/0012/2025) mit einer Bewertung der Verwaltung vorgelegt und der folgende Beschlussvorschlag vorberatend unterbreitet: Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung) in der Fassung des Entwurfs 01 – Stand: 11.04.2024. Beschlossen wurde dann aber stattdessen der folgende geänderte Beschlussvorschlag: 1. Die bestehende Baumschutzverordnung wird dahingehend verändert, dass § 1 Artikel 1-3 ersetzt werden durch die beiden in § 1 der Neufassung aufgeführten Artikel. 2. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Stadtrates und Referat 3 erarbeitet auf Basis der vorgeschlagenen Neufassung sowie der Anregungen im Auslegungsverfahren eine neue Verordnung, die nicht allein den Schutz der Bäume umfasst, sondern die Biodiversität in den Gärten insgesamt in den Blick nimmt. Auch der Umgang mit Bäumen bei Beschattung von PV- und Solaranlagen, die organisatorische Zuständigkeit bei der Durchführung der Maßnahmen sowie der Anwendung der Verordnung, die Serviceorientierung in der Durchführung sowie die für die Bürger möglichst einfache und unbürokratische Anwendung soll durch die Arbeitsgruppe geklärt werden. Dieser Beschluss wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.04.2025 bestätigt. Eine entsprechende Arbeitsgruppe, die aus den Stadtratsmitgliedern Frau Simone Böhm-Donhauser, Herrn Stefan Ott und Herrn Klaus Mrasek sowie aus den Mitarbeitern aus dem Referat für Recht, Umwelt und Personal der Stadt Amberg, Herrn Dr. Bernhard Mitko, Herrn Matthias Seuffert und Frau Janina Wieczoreck, bestand, hat in ihrer Besprechung vom 26.06.2025 Maßgaben für die Ausgestaltung einer entsprechend zu überarbeitenden Baumschutzverordnung festgelegt. Diese Maßgaben waren insbesondere, dass an der vorherigen Differenzierung, dass Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume erst ab 100 cm Stammumfang geschützt sind, festgehalten wird, dass die Verbotsliste des § 3 kürzer gefasst werden kann und dass statt Ersatzpflanzungen in geeigneten Fällen auch andere Ersatzmaßnahmen bei der Genehmigung der Baumbeseitigung vorgegeben werden können. Auftragsgemäß wurde von der Verwaltung die Baumschutzverordnung weiterentwickelt und entsprechend den gemachten Vorschlägen gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf verändert. Zusätzlich wurde in § 6 Abs. 4 die Höhe der pauschalen Ausgleichszahlungen je Baum auf die zutreffenden 1.500,00 € angepasst. Mit E-Mail vom 18.03.2026 wurde die entsprechend entwickelte neue Fassung der Baumschutzverordnung den Vorsitzenden der Fraktionen im Stadtrat der Stadt Amberg vorgelegt. Nachdem eine Rückmeldung noch bestehenden weiteren Veränderungsbedarfs von keiner Seite gegeben wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass die gewünschten Änderungen in dem Verordnungsentwurf, der als Entwurf 02 – Stand: 16.03.2026 nun vorgelegt wird, zutreffend eingearbeitet wurden. Der Entwurf der Neufassung der Baumschutzverordnung wird nun nochmals in dieser überarbeiteten Fassung den beteiligten Fachbehörden und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Weiter ist dieser Verordnungsentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Nach der Auslegung werden die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen geprüft und das Ergebnis den Betroffenen mitgeteilt. Im Anschluss an die Behandlung der Bedenken und Anregungen und der parallel eingegangenen Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden kann durch den Stadtrat die Neufassung der Baumschutzverordnung beschlossen werden. Personelle Auswirkungen: - Finanzielle Auswirkungen: - Finanzierungsplan: - Voraussichtliche Fördermittel: - Folgekosten nach Fertigstellung der Maßnahme: - Alternativen: - Anlagen: Entwurf 02 der Neufassung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung) - Stand: 16.03.2026 Dr. Bernhard Mitko Berufsmäßiger Stadtrat Referatsleiter

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