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Vollzug der Naturschutzgesetze; Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung)
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amberg |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Umweltausschuss bestätigt die Fortführung des Unterschutzstellungsverfahrens für die überarbeitete Baumschutzverordnung (Entwurf 02 vom 16.03.2026). Eine Arbeitsgruppe hatte die ursprüngliche Neufassung basierend auf Auslegungsverfahren überarbeitet und Maßgaben festgelegt, darunter die Beibehaltung unterschiedlicher Stammumfang-Schwellwerte für Laub- und Nadelbäume, eine kürzere Verbotsliste und alternative Ausgleichsmaßnahmen statt Ersatzpflanzungen. Die überarbeitete Verordnung wird nun erneut öffentlich ausgelegt und Fachbehörden zur Stellungnahme zugeleitet.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Amberg
Marktplatz 11
92224 Amberg
Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 003/0018/2026
öffentlich
Erstelldatum: 02.07.2026
Aktenzeichen: Dr. M. /Ha.
Vollzug der Naturschutzgesetze;
Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg
(Baumschutzverordnung)
Referat für Recht, Umwelt und Personal
Verfasser: Seuffert, Matthias
Beratungsfolge 23.07.2026 Umweltausschuss
Beschlussvorschlag:
Mit der Fortführung des Unterschutzstellungsverfahrens und der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs 02 - Stand: 16.03.2026 der Neufassung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in
der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung) besteht Einverständnis.
Sachstandsbericht:
In der Sitzung vom 11.04.2024 hat der Umweltausschuss die Einleitung des
Unterschutzstellungsverfahrens und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs 01 Stand: 11.04.2024
der Neufassung der Verordnung der Stadt Amberg zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt
Amberg (Baumschutzverordnung) beschlossen (Vorlage Nr. 003/0010/2024).
Hinsichtlich des Hintergrundes und der Erforderlichkeit des entsprechenden Verordnungserlasses
wird auf die Vorlage-Nr. 003/0010/2024 zum Beschluss des Umweltausschusses vom 11.04.2024
verwiesen.
Durch Bekanntmachung der Stadt Amberg vom 13.05.2024 (Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 10 vom
17.05.2024) wurde darauf hingewiesen, dass der Verordnungsentwurf beim Amt für Ordnung und
Umwelt in der Zeit vom 27.05.2024 bis 26.06.2024 während der allgemeinen Dienststunden
öffentlich zur Einsicht ausliege und Bedenken und Anregungen zur Verordnung während der
Auslegungszeit vorgebracht werden können. Zusätzlich wurde der Verordnungsentwurf den
beteiligten Fachbehörden und -stellen zugeleitet und um Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen zwei Einreichungen mit Bedenken und
Anregungen sowie die seitens der beteiligten Fachbehörden und -stellen eingegangenen drei
Stellungnahmen wurden dem Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 03.04.2025 (Vorlage Nr.
003/0012/2025) mit einer Bewertung der Verwaltung vorgelegt und der folgende Beschlussvorschlag
vorberatend unterbreitet:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Verordnung zum Schutze des
Baumbestandes in der Stadt Amberg (Baumschutzverordnung) in der Fassung des
Entwurfs 01 – Stand: 11.04.2024.
Beschlossen wurde dann aber stattdessen der folgende geänderte Beschlussvorschlag:
1. Die bestehende Baumschutzverordnung wird dahingehend verändert, dass § 1
Artikel 1-3 ersetzt werden durch die beiden in § 1 der Neufassung aufgeführten
Artikel.
2. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Stadtrates und Referat 3 erarbeitet auf
Basis der vorgeschlagenen Neufassung sowie der Anregungen im
Auslegungsverfahren eine neue Verordnung, die nicht allein den Schutz der Bäume
umfasst, sondern die Biodiversität in den Gärten insgesamt in den Blick nimmt.
Auch der Umgang mit Bäumen bei Beschattung von PV- und Solaranlagen, die
organisatorische Zuständigkeit bei der Durchführung der Maßnahmen sowie der
Anwendung der Verordnung, die Serviceorientierung in der Durchführung sowie die
für die Bürger möglichst einfache und unbürokratische Anwendung soll durch die
Arbeitsgruppe geklärt werden.
Dieser Beschluss wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.04.2025 bestätigt.
Eine entsprechende Arbeitsgruppe, die aus den Stadtratsmitgliedern Frau Simone Böhm-Donhauser,
Herrn Stefan Ott und Herrn Klaus Mrasek sowie aus den Mitarbeitern aus dem Referat für Recht,
Umwelt und Personal der Stadt Amberg, Herrn Dr. Bernhard Mitko, Herrn Matthias Seuffert und Frau
Janina Wieczoreck, bestand, hat in ihrer Besprechung vom 26.06.2025 Maßgaben für die
Ausgestaltung einer entsprechend zu überarbeitenden Baumschutzverordnung festgelegt.
Diese Maßgaben waren insbesondere, dass an der vorherigen Differenzierung, dass Laubbäume ab
80 cm Stammumfang und Nadelbäume erst ab 100 cm Stammumfang geschützt sind, festgehalten
wird, dass die Verbotsliste des § 3 kürzer gefasst werden kann und dass statt Ersatzpflanzungen in
geeigneten Fällen auch andere Ersatzmaßnahmen bei der Genehmigung der Baumbeseitigung
vorgegeben werden können.
Auftragsgemäß wurde von der Verwaltung die Baumschutzverordnung weiterentwickelt und
entsprechend den gemachten Vorschlägen gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf
verändert. Zusätzlich wurde in § 6 Abs. 4 die Höhe der pauschalen Ausgleichszahlungen je Baum auf
die zutreffenden 1.500,00 € angepasst.
Mit E-Mail vom 18.03.2026 wurde die entsprechend entwickelte neue Fassung der
Baumschutzverordnung den Vorsitzenden der Fraktionen im Stadtrat der Stadt Amberg vorgelegt.
Nachdem eine Rückmeldung noch bestehenden weiteren Veränderungsbedarfs von keiner Seite
gegeben wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass die gewünschten Änderungen in dem
Verordnungsentwurf, der als Entwurf 02 – Stand: 16.03.2026 nun vorgelegt wird, zutreffend
eingearbeitet wurden.
Der Entwurf der Neufassung der Baumschutzverordnung wird nun nochmals in dieser überarbeiteten
Fassung den beteiligten Fachbehörden und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Weiter ist
dieser Verordnungsentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der
Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht, mit dem Hinweis,
dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Nach der Auslegung werden die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen geprüft und
das Ergebnis den Betroffenen mitgeteilt. Im Anschluss an die Behandlung der Bedenken und
Anregungen und der parallel eingegangenen Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden kann durch
den Stadtrat die Neufassung der Baumschutzverordnung beschlossen werden.
Personelle Auswirkungen:
-
Finanzielle Auswirkungen:
-
Finanzierungsplan:
-
Voraussichtliche Fördermittel:
-
Folgekosten nach Fertigstellung der Maßnahme:
-
Alternativen:
-
Anlagen:
Entwurf 02 der Neufassung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Amberg
(Baumschutzverordnung) - Stand: 16.03.2026
Dr. Bernhard Mitko
Berufsmäßiger Stadtrat
Referatsleiter
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