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Antrag der FWG-Fraktion zur Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehren-Ortsgerichtsschöffin“ an Frau Ilona Nadler
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Ober-Mörlen |
| Datum | 2026-08-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragt die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehren-Ortsgerichtsschöffin" an Frau Ilona Nadler. Sie war 30 Jahre lang Schöffin des Ortsgerichts Ober-Mörlen und hat sich durch großes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit ausgezeichnet. Die Gemeindevertretung beschließt gemäß HGO und Hauptsatzung, die Ehrenbezeichnung an Frau Nadler zu verleihen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ober-Mörlen AT-18/2026
Antrag FWG-Fraktion
Beratungsfolge Termin
Gemeindevertretung 13.08.2026
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion zur Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehren-
Ortsgerichtsschöffin“ an Frau Ilona Nadler
Sachdarstellung:
Als Form der Anerkennung sehen die HGO und die Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen die
Verleihung von Ehrenbezeichnungen für Personen vor, die insgesamt mindestens 20 Jahre ein
Mandat oder Amt in der Gemeinde ausgeübt haben.
Frau Ilona Nadler war über einen Zeitraum von 30 Jahren als Schöffin des Ortsgerichts Ober-
Mörlen und damit als Ehrenbeamtin tätig. Während dieser langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit
hat sie das Ortsgericht mit großem Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und persönlichem
Engagement unterstützt. Mit ihrer jahrzehntelangen Mitarbeit hat sie einen wertvollen Beitrag zur
Wahrnehmung der Aufgaben des Ortsgerichts und damit zum Gemeinwohl der Gemeinde Ober-
Mörlen geleistet.
Mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung soll dieses außergewöhnliche und langjährige
ehrenamtliche Engagement in angemessener Weise gewürdigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 sowie § 51 Nr. 3 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ober-
Mörlen, Frau Ilona Nadler aufgrund ihrer 30-jährigen Tätigkeit als Schöffin des Ortsgerichts
Ober-Mörlen die Ehrenbezeichnung
„Ehren-Ortsgerichtsschöffin“
zu verleihen.
gezeichnet
Catinca Roth (Fraktionsvorsitzende)
Text aus PDF extrahiert