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Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Evaluierung, Umsetzung und Nachverfolgung der Maßnahmenvorschläge des Schulmobilitätsplans Schloßborn im ASSKJ sowie Prüfung der Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf die Grundschule Glashütten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Glashütten
Datum2026-08-26
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt, den Schulmobilitätsplan der Grundschule Schloßborn im Ausschuss für Soziales, Kinder und Jugend (ASSKJ) zu evaluieren und Maßnahmen zur Umsetzung auszuwählen. Der Gemeindevorstand soll diese umsetzen und regelmäßig berichten; die Schulleitung wird zur Abstimmung eingebunden. Zusätzlich soll der ASSKJ prüfen, welche Erkenntnisse und Lösungsansätze auf die Grundschule Glashütten übertragen lassen, um ohne zusätzliche Ressourcen die Verkehrssicherheit aller Grundschulkinder zu verbessern.

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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Glashütten/HTK Antrag XX. Wahlperiode 2026 - 2031 Datum Drucksachennummer Aktenzeichen Glashütten, den 06.08.2026 119/GV/XX Antragsteller FDP Beratungsfolge Termin Bemerkung Ausschuss für Soziales, Sport, Kultur 26.08.2026 vorberatend und Jugend Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Evaluierung, Umsetzung und Nachverfolgung der Maßnahmenvorschläge des Schulmobilitätsplans Schloßborn im ASSKJ sowie Prüfung der Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf die Grundschule Glashütten Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Schulmobilitätsplan für die Grundschule Schloßborn wird zur inhaltlichen Evaluie­ rung der darin enthaltenen Maßnahmenvorschläge in den Ausschuss für Soziales, Kinder und Jugend (ASSKJ) verwiesen. 2. Der ASSKJ wird beauftragt, eine Auswahl der in die Zuständigkeit der Gemeinde fal­ lenden Maßnahmen zu treffen und diese der Gemeindevertretung zur Beschlussfas­ sung vorzulegen. Dabei sind für die ausgewählten Maßnahmen die konkreten Verant­ wortlichkeiten zu benennen und ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung zu definie­ ren. 3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Umsetzung der beschlossenen Maßnah­ men, im Rahmen seiner Kompetenzen, zu veranlassen und die Gemeindevertretung sowie die zuständigen Ausschüsse in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt zu unterrichten. 4. Hinsichtlich der Maßnahmen, die in den Verantwortungsbereich der Schule fallen, wird die Schulleitung der Grundschule Schloßborn eingeladen, um gemeinsam über den Stand der Umsetzung zu sprechen und mögliche Unterstützungsangebote sei­ tens der Gemeinde zu eruieren. 5. Der ASSKJ erörtert im Zuge dieser Beratungen zudem, inwiefern sich grundsätzliche Erkenntnisse, erkannte Gefahrenmuster und konzeptionelle Lösungsansätze aus dem Schloßborner Konzept auf die Schulwegsicherung der Grundschule Glashütten übertragen lassen. Begründung: Der Schulmobilitätsplan Plus für die Grundschule Schloßborn ist das Resultat eines umfas­ senden Beteiligungsprozesses. Unter Einbindung des regionalen Fachzentrums für schuli­ Seite 2 von 2 sches Mobilitätsmanagement, begleitendem Fachbüro, Schulleitung sowie Eltern und Kin­ dern wurden erhebliche zeitliche und finanzielle Ressourcen gebündelt, um 5 Handlungsfel­ der mit 24 konkreten Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten, von welchen 12 direkt dem Ver­ antwortungsbereich der Gemeindeverwaltung zugeordnet wurden. Zwar wurde das Konzept im HFA und AuBI von den Gemeindevertretern zur Kenntnis ge­ nommen, eine gemeinsame Erörterung und Meinungsbildung zu sämtlichen Maßnahmenvor­ schlägen fand jedoch nicht statt. Dieses Vorgehen birgt das Risiko, dass womöglich sinnvolle Maßnahmen nicht weiterverfolgt werden, wertvolle Arbeitsergebnisse ungenutzt im Sande verlaufen und die eingesetzten Ressourcen letztlich verschwendet werden. Dies würde dem Engagement der Beteiligten und unserer Verantwortung zum nachhaltigen Mitteleinsatz nicht gerecht werden. Der Ausschuss für Soziales, Kinder und Jugend (ASSKJ) bietet hingegen den optimalen Rahmen, um die Maßnahmen noch einmal gemeinsam fachlich zu evaluieren, zu priorisieren und verbindliche Umsetzungsschritte anzustoßen. Selbst wenn schlussendlich keine weitere Maßnahme zur Umsetzung empfohlen werden sollte, kommt die Gemeindevertretung durch diese inhaltliche Befassung ihrer Pflicht und Verantwortung gegenüber den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern zu einem umsichtigen Umgang mit den eingesetzten Ressourcen nach. Zudem ist davon auszugehen, dass der dem Konzept in Schloßborn zugrunde liegende Pro­ zess auch grundlegende Erkenntnisse hervorgebracht hat, die auf die Grundschule in Glas­ hütten übertragen werden können. Durch die gezielte Prüfung, inwiefern sich die erarbeiteten Lösungsansätze dort anwenden lassen, generieren wir ohne weiteren Ressourceneinsatz ei­ nen direkten Mehrwert für die Verkehrssicherheit aller Grundschulkinder in unserer Ge­ meinde. Dies entspräche auch dem auf Betreiben der Fraktionen WGS und Die Grünen verabschie­ deten Beschluss des ASSKJ vom 16.05.2023, welcher wie folgt lautete: „„Der Gemeindevor­ stand möge prüfen, wie die Verkehrswege, die von Kindern aus Glashütten, Oberems und Schloßborn auf dem Weg und von den Schulen bzw. zu und von den Sport- und Freizeitein­ richtungen vorrangig genutzt werden, kindergerecht gesichert werden können“. Gez. Marlon Hassel FDP-Fraktionsvorsitzender

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