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Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Evaluierung, Umsetzung und Nachverfolgung der Maßnahmenvorschläge des Schulmobilitätsplans Schloßborn im ASSKJ sowie Prüfung der Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf die Grundschule Glashütten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Glashütten |
| Datum | 2026-08-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt, den Schulmobilitätsplan der Grundschule Schloßborn im Ausschuss für Soziales, Kinder und Jugend (ASSKJ) zu evaluieren und Maßnahmen zur Umsetzung auszuwählen. Der Gemeindevorstand soll diese umsetzen und regelmäßig berichten; die Schulleitung wird zur Abstimmung eingebunden. Zusätzlich soll der ASSKJ prüfen, welche Erkenntnisse und Lösungsansätze auf die Grundschule Glashütten übertragen lassen, um ohne zusätzliche Ressourcen die Verkehrssicherheit aller Grundschulkinder zu verbessern.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Glashütten/HTK
Antrag
XX. Wahlperiode 2026 - 2031
Datum Drucksachennummer Aktenzeichen
Glashütten, den 06.08.2026 119/GV/XX
Antragsteller FDP
Beratungsfolge Termin Bemerkung
Ausschuss für Soziales, Sport, Kultur
26.08.2026 vorberatend
und Jugend
Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Evaluierung, Umsetzung und Nachverfolgung
der Maßnahmenvorschläge des Schulmobilitätsplans Schloßborn im ASSKJ sowie
Prüfung der Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf die Grundschule Glashütten
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Schulmobilitätsplan für die Grundschule Schloßborn wird zur inhaltlichen Evaluie
rung der darin enthaltenen Maßnahmenvorschläge in den Ausschuss für Soziales,
Kinder und Jugend (ASSKJ) verwiesen.
2. Der ASSKJ wird beauftragt, eine Auswahl der in die Zuständigkeit der Gemeinde fal
lenden Maßnahmen zu treffen und diese der Gemeindevertretung zur Beschlussfas
sung vorzulegen. Dabei sind für die ausgewählten Maßnahmen die konkreten Verant
wortlichkeiten zu benennen und ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung zu definie
ren.
3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Umsetzung der beschlossenen Maßnah
men, im Rahmen seiner Kompetenzen, zu veranlassen und die Gemeindevertretung
sowie die zuständigen Ausschüsse in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt
zu unterrichten.
4. Hinsichtlich der Maßnahmen, die in den Verantwortungsbereich der Schule fallen,
wird die Schulleitung der Grundschule Schloßborn eingeladen, um gemeinsam über
den Stand der Umsetzung zu sprechen und mögliche Unterstützungsangebote sei
tens der Gemeinde zu eruieren.
5. Der ASSKJ erörtert im Zuge dieser Beratungen zudem, inwiefern sich grundsätzliche
Erkenntnisse, erkannte Gefahrenmuster und konzeptionelle Lösungsansätze aus
dem Schloßborner Konzept auf die Schulwegsicherung der Grundschule Glashütten
übertragen lassen.
Begründung:
Der Schulmobilitätsplan Plus für die Grundschule Schloßborn ist das Resultat eines umfas
senden Beteiligungsprozesses. Unter Einbindung des regionalen Fachzentrums für schuli
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sches Mobilitätsmanagement, begleitendem Fachbüro, Schulleitung sowie Eltern und Kin
dern wurden erhebliche zeitliche und finanzielle Ressourcen gebündelt, um 5 Handlungsfel
der mit 24 konkreten Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten, von welchen 12 direkt dem Ver
antwortungsbereich der Gemeindeverwaltung zugeordnet wurden.
Zwar wurde das Konzept im HFA und AuBI von den Gemeindevertretern zur Kenntnis ge
nommen, eine gemeinsame Erörterung und Meinungsbildung zu sämtlichen Maßnahmenvor
schlägen fand jedoch nicht statt. Dieses Vorgehen birgt das Risiko, dass womöglich sinnvolle
Maßnahmen nicht weiterverfolgt werden, wertvolle Arbeitsergebnisse ungenutzt im Sande
verlaufen und die eingesetzten Ressourcen letztlich verschwendet werden. Dies würde dem
Engagement der Beteiligten und unserer Verantwortung zum nachhaltigen Mitteleinsatz nicht
gerecht werden.
Der Ausschuss für Soziales, Kinder und Jugend (ASSKJ) bietet hingegen den optimalen
Rahmen, um die Maßnahmen noch einmal gemeinsam fachlich zu evaluieren, zu priorisieren
und verbindliche Umsetzungsschritte anzustoßen. Selbst wenn schlussendlich keine weitere
Maßnahme zur Umsetzung empfohlen werden sollte, kommt die Gemeindevertretung durch
diese inhaltliche Befassung ihrer Pflicht und Verantwortung gegenüber den steuerzahlenden
Bürgerinnen und Bürgern zu einem umsichtigen Umgang mit den eingesetzten Ressourcen
nach.
Zudem ist davon auszugehen, dass der dem Konzept in Schloßborn zugrunde liegende Pro
zess auch grundlegende Erkenntnisse hervorgebracht hat, die auf die Grundschule in Glas
hütten übertragen werden können. Durch die gezielte Prüfung, inwiefern sich die erarbeiteten
Lösungsansätze dort anwenden lassen, generieren wir ohne weiteren Ressourceneinsatz ei
nen direkten Mehrwert für die Verkehrssicherheit aller Grundschulkinder in unserer Ge
meinde.
Dies entspräche auch dem auf Betreiben der Fraktionen WGS und Die Grünen verabschie
deten Beschluss des ASSKJ vom 16.05.2023, welcher wie folgt lautete: „„Der Gemeindevor
stand möge prüfen, wie die Verkehrswege, die von Kindern aus Glashütten, Oberems und
Schloßborn auf dem Weg und von den Schulen bzw. zu und von den Sport- und Freizeitein
richtungen vorrangig genutzt werden, kindergerecht gesichert werden können“.
Gez. Marlon Hassel FDP-Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert