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Antrag der Fraktion WGS/WGO auf Verlängerung der Bewerbungs- und Einreichungsfrist für Nutzungskonzepte des ehemaligen VR-Bank-Gebäudes am Caromber Platz (Ortsteil Schloßborn)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Glashütten
Datum2026-08-20
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion WGS/WGO beantragt, die Bewerbungsfrist für Nutzungskonzepte des ehemaligen VR-Bank-Gebäudes am Caromber Platz von Ende August bis 31. Dezember 2026 zu verlängern. Dies soll potentiellen Betreibern mehr Zeit für detaillierte Businesspläne und Finanzierungszusagen ermöglichen und die Qualität der eingereichten Konzepte erhöhen. Der Gemeinderat soll zudem den Vorstand beauftragen, die Ausschreibung an den Zielen des Kommunalen Entwicklungskonzepts auszurichten (Nahversorgung, Gastronomie, soziale Begegnung). Über den Beschluss entscheidet die Gemeindevertretung am 20. August 2026.

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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Glashütten/HTK Antrag XX. Wahlperiode 2026 - 2031 Datum Drucksachennummer Aktenzeichen Glashütten, den 06.08.2026 118/GV/XX Antragsteller WGS/WGO Beratungsfolge Termin Bemerkung Gemeindevertretung 20.08.2026 beschließend Antrag der Fraktion WGS/WGO auf Verlängerung der Bewerbungs- und Einreichungs- frist für Nutzungskonzepte des ehemaligen VR-Bank-Gebäudes am Caromber Platz (Ortsteil Schloßborn) Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Die in den Medien kommunizierte Frist zur Einreichung von Nutzungskonzepten und Betreiberbörsen-Bewerbungen für das gemeindeeigene, ehemalige VR-Bank-Ge- bäude am Caromber Platz (aktuell endend am 31. August 2026) wird ordnungsge- mäß bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 2. Der Gemeindevorstand wird gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 HGO mit der unverzüglichen Umsetzung und aktiven Bekanntmachung dieser Fristverlängerung über die ortsübli- chen Bekanntmachungsorgane, die Presse sowie die digitalen Kommunikationsplatt- formen der Gemeinde beauftragt. 3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Interessenbekundungsverfahren für die Liegenschaft inhaltlich zu präzisieren. Die Ausschreibung für Konzepte ist explizit an den Zielsetzungen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK/KEK) für den Ortsteil Schloßborn auszurichten (Kernziele: Nahversorgung, Gastronomie, soziale Begegnung) Begründung: I. Formelle und rechtliche Zulässigkeit Die Gemeindevertretung ist gemäß § 50 Abs. 1 HGO das oberste Organ der Ge- meinde und entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Gemeinde, wozu die strategische Ausrichtung und Vergabe von kommunalen Schlüsselimmobi- lien zweifelsfrei zählt. Die Festlegung und Verlängerung von Bewerbungsfristen für gemeindeeigene Objekte liegt im Rahmen der Organisations- und Gestaltungshoheit der Gemeindevertretung, um Schaden vom Gemeindevermögen (§ 109 HGO – Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) abzuwenden. Seite 2 von 2 II. Materielle Begründung und IKEK-Konformität Der Ankauf und die Sanierung des ehemaligen VR-Bank-Gebäudes am Carom- ber Platz stellen eine historische und städtebauliche Weichenstellung für den Ortsteil Schloßborn dar. Die Vergabe und die zukünftige Nutzung dieser Schlüs- selimmobilie müssen daher von höchster konzeptioneller und wirtschaftlicher Qualität sein. Die aktuell im Raum stehende Frist von lediglich vier Wochen bis Ende August wird dieser Tragweite aus folgenden Gründen nicht gerecht: 1. Sicherung der Wirtschaftlichkeit (§ 109 HGO): Tragfähige Konzepte für einen SB-Laden oder ein Bistro erfordern detaillierte Businesspläne, Machbarkeitsstudien und Finanzierungszusagen (z. B. durch Genossen- schaftsverbände oder Banken). Die Ausarbeitung solcher hochkomple- xen Unterlagen ist innerhalb von vier Wochen – zumal während der hes- sischen Sommerferienzeit mit ihren urlaubsbedingten personellen Eng- pässen bei Behörden, Planern und Gründern – seriös nicht leistbar. Eine derart kurze Frist droht, innovative und nachhaltige Betreiber von vorn- herein auszuschließen. 2. Qualitätssicherung durch IKEK-Fokus: Durch die Definition klarer Nut- zungsziele erhalten potenzielle Bewerber ein präzises Raster. Eine Ver- längerung bis zum 31.12.2026 erlaubt es der Verwaltung und den Frakti- onen, gezielt auf bekannte Betreiber und Genossenschaften zuzugehen (aktives Scouting), anstatt passiv auf unvollständige "Schnellschuss-Be- werbungen" im Sommerloch zu warten. 3. Kein zeitlicher Nachteil im Bauablauf: Da die Sanierungsarbeiten an der Außenfassade erst Ende Juni begonnen haben und die Ausschrei- bungen für die Elektroarbeiten noch anstehen, entsteht durch eine Frist- verlängerung bis Ende Dezember kein zeitlicher Verzug für die tatsächli- che Nutzung. Im Gegenteil: Bis Dezember liegt eine deutlich höhere Klar- heit über den baulichen Zustand und den Fertigstellungshorizont des Ge- bäudes vor, was das Risiko für Miet- oder Pachtinteressenten senkt. Um das Herzstück der Schloßborner Dorfentwicklung – den Caromber Platz mit seinem Nat- urteich und dem Bolzplatz, der Calisthenics Anlage, sowie dem angrenzenden Bäckereibe- trieb und dem Schloßborner Schwimmbad – optimal zu ergänzen, muss hier Qualität und Nachhaltigkeit vor politischer Eile gehen.

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