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Antrag der Fraktion WGS/WGO auf Ausarbeitung von Entscheidungskriterien als Bestandteil der Ausschreibung zur künftigen Abfall- und Grünschnittentsorgung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Glashütten
Datum2026-08-20
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion WGS/WGO beantragt, dass die Gemeindevertretung Entscheidungskriterien für die europaweite Neuausschreibung der Abfall- und Grünschnittentsorgung (ab 01.01.2028) berät und beschließt. Diese Kriterien sollen in die Ausschreibungsausarbeitung durch die ATUS GmbH einfließen. Zusätzlich fordert der Antrag die proaktive Einbindung der Öffentlichkeit, um Optimierungserfahrungen und Bürgersichtweisen bei der Ausschreibungserstellung zu berücksichtigen. Ein Beschluss war für die Gemeindevertretungssitzung am 20.08.2026 vorgesehen.

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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Glashütten/HTK Antrag XX. Wahlperiode 2026 - 2031 Datum Drucksachennummer Aktenzeichen Glashütten, den 06.08.2026 116/GV/XX Antragsteller WGS/WGO Beratungsfolge Termin Bemerkung Gemeindevertretung 20.08.2026 beschließend Antrag der Fraktion WGS/WGO auf Ausarbeitung von Entscheidungskriterien als Be- standteil der Ausschreibung zur künftigen Abfall- und Grünschnittentsorgung Antrag: In der 3. Sitzung der Gemeindevertretung 2026 wurde unter TOP2.3 beschlossen, dass die ATUS GmbH für die anstehende europaweite Neuausschreibung der Abfall- und Grünschnit- tentsorgung ab 01.01.2028 in Zusammenarbeit mit Herrn Kuhs beauftragt wird. Die Gemeindevertretung möge beschließen, 1) dass im HFA und in der Gemeindevertretung die Entscheidungskriterien beraten und beschlossen werden, welche als Bestandteil für die Ausarbeitung der Ausschreibung eingebracht werden sollen. 2) dass hierzu die Öffentlichkeit proaktiv eingebunden wird, um aus deren Sicht den not- wendigen Optimierungsbedarf in die Ausarbeitung der Ausschreibung einbringen zu können. Begründung: Das vorhandene Zeitfenster gibt ausreichende Möglichkeiten, und sollte genutzt werden die Erfahrungen der Vergangenheit in der Abfall- und Grünschnittentsorgung im Zuge der Neuer- stellung der Ausschreibung einfließen zu lassen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, die Aufgabenstellung am Anfang zu formulieren, um damit Kosten für mögliche Mehrungen im Nachgang zu vermeiden. Ergänzend dazu ist das Thema zur Müllentsorgung von bedeutsa- mem öffentlichem Interesse und sollte daher entsprechend gewürdigt werden. Die eventuel- len Anpassungen können in den Erstgesprächen nach Auftragsvergabe eingebracht werden

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