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Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT Sotterhausen

Angenommen17 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAllstedt
Datum2026-07-20
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Stadt Allstedt Beschluss Nr.: 222-20/2026 Amt: Bauamt Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.: Frau Meyer öffentlich BV 321/2024-2029 erstellt am: 18.06.2026 Beschlussgegenstand Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT Sotterhausen Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis Ortschaftsrat 25.06.2026 9 einstimmig empfohlen Sotterhausen Haupt- und 29.06.2026 8.12 mehrheitlich empfohlen Vergabeausschuss Ausschuss für 09.07.2026 6.2 Zur Kenntnis genommen Wirtschaft, Bauen und Verkehr Stadtrat 20.07.2026 9.14 mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Gesetzliche Grundlage: Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung. Beschlusstext: 1. Der Stadtrat beschließt die Ergänzungssatzung der Stadt Allstedt im OT Sotterhausen Nr. 9 „Am Westerbach“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zur Ergänzungssatzung wird gebilligt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergänzungssatzung Nr. 9 „Am Westerbach“ ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein Finanzierungsvorschlag: Haushaltsjahr Haushaltsstelle (Produkt / Konto) Nummer des Seite 1 von 2 Investitionsvorhabens verfügbarer Betrag im Zeitpunkt der Vorlagenerstellung benötigte Mittel aus Beschlussvorlage Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den Folgejahren: Bemerkungen der Finanzverwaltung: Finanzbedarf ist gesichert: ja nein Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht: anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein veröffentlichungspflichtig ja nein datenschutzrechtlich relevant ja nein Darlegung des Sachverhaltes/Begründung: Mit Aufstellungsbeschluss Beschluss-Nr. 178-17/2026 wurde das Verfahren zur Erstellung der Ergänzungssatzung Nr. 9 „Am Westerbach“ im OT Sotterhausen der Stadt Allstedt eröffnet, um Baurecht zu festigen. Nach öffentlicher Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deren Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen in der Abwägung abgewogen. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll die Ergänzungssatzung nunmehr als Satzung beschlossen werden. Anlagenverzeichnis: Ergänzungssatzung Planzeichnung Kirchner Bürgermeister Siegel Seite 2 von 2

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