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Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT Sotterhausen
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Allstedt |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Allstedt
Beschluss Nr.: 222-20/2026
Amt:
Bauamt
Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.:
Frau Meyer öffentlich BV 321/2024-2029
erstellt am: 18.06.2026
Beschlussgegenstand
Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT
Sotterhausen
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis
Ortschaftsrat 25.06.2026 9 einstimmig empfohlen
Sotterhausen
Haupt- und 29.06.2026 8.12 mehrheitlich empfohlen
Vergabeausschuss
Ausschuss für 09.07.2026 6.2 Zur Kenntnis genommen
Wirtschaft, Bauen und
Verkehr
Stadtrat 20.07.2026 9.14 mehrheitlich beschlossen
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.
Beschlusstext:
1. Der Stadtrat beschließt die Ergänzungssatzung der Stadt Allstedt im OT
Sotterhausen Nr. 9 „Am Westerbach“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die
Begründung zur Ergänzungssatzung wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergänzungssatzung Nr. 9 „Am Westerbach“
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die
Ergänzungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein
Finanzierungsvorschlag:
Haushaltsjahr
Haushaltsstelle (Produkt / Konto)
Nummer des
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Investitionsvorhabens
verfügbarer Betrag im Zeitpunkt
der Vorlagenerstellung
benötigte Mittel aus
Beschlussvorlage
Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den
Folgejahren:
Bemerkungen der Finanzverwaltung:
Finanzbedarf ist gesichert: ja nein
Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht:
anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
veröffentlichungspflichtig ja nein
datenschutzrechtlich relevant ja nein
Darlegung des Sachverhaltes/Begründung:
Mit Aufstellungsbeschluss Beschluss-Nr. 178-17/2026 wurde das Verfahren zur
Erstellung der Ergänzungssatzung Nr. 9 „Am Westerbach“ im OT Sotterhausen der
Stadt Allstedt eröffnet, um Baurecht zu festigen.
Nach öffentlicher Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde
deren Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen in der Abwägung abgewogen.
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll die Ergänzungssatzung nunmehr als Satzung
beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Ergänzungssatzung
Planzeichnung
Kirchner
Bürgermeister Siegel
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