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Abwägungsbeschluss Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT Sotterhausen

Angenommen17 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAllstedt
Datum2026-07-20
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Stadt Allstedt Beschluss Nr.: 221-20/2026 Amt: Bauamt Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.: Frau Meyer öffentlich BV 320/2024-2029 erstellt am: 18.06.2026 Beschlussgegenstand Abwägungsbeschluss Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT Sotterhausen Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis Ortschaftsrat 25.06.2026 8 einstimmig empfohlen Sotterhausen Haupt- und 29.06.2026 8.11 mehrheitlich empfohlen Vergabeausschuss Ausschuss für 09.07.2026 6.1 Zur Kenntnis genommen Wirtschaft, Bauen und Verkehr Stadtrat 20.07.2026 9.13 mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Gesetzliche Grundlage: Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung. Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: 1. Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB zur Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT Sotterhausen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein Finanzierungsvorschlag: Haushaltsjahr Haushaltsstelle (Produkt / Konto) Nummer des Seite 1 von 2 Investitionsvorhabens verfügbarer Betrag im Zeitpunkt der Vorlagenerstellung benötigte Mittel aus Beschlussvorlage Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den Folgejahren: Bemerkungen der Finanzverwaltung: Finanzbedarf ist gesichert: ja nein Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht: anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein veröffentlichungspflichtig ja nein datenschutzrechtlich relevant ja nein Darlegung des Sachverhaltes/Begründung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT Sotterhausen vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Anlagenverzeichnis: Abwägungstabelle Kirchner Bürgermeister Siegel Seite 2 von 2

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