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Abwägungsbeschluss Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT Sotterhausen
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Allstedt |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Allstedt
Beschluss Nr.: 221-20/2026
Amt:
Bauamt
Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.:
Frau Meyer öffentlich BV 320/2024-2029
erstellt am: 18.06.2026
Beschlussgegenstand
Abwägungsbeschluss Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT
Sotterhausen
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis
Ortschaftsrat 25.06.2026 8 einstimmig empfohlen
Sotterhausen
Haupt- und 29.06.2026 8.11 mehrheitlich empfohlen
Vergabeausschuss
Ausschuss für 09.07.2026 6.1 Zur Kenntnis genommen
Wirtschaft, Bauen und
Verkehr
Stadtrat 20.07.2026 9.13 mehrheitlich beschlossen
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
1. Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a
Abs. 2 Satz 3 BauGB zur Ergänzungssatzung Nr. 9 "Am Westerbach" im OT
Sotterhausen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben,
von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein
Finanzierungsvorschlag:
Haushaltsjahr
Haushaltsstelle (Produkt / Konto)
Nummer des
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Investitionsvorhabens
verfügbarer Betrag im Zeitpunkt
der Vorlagenerstellung
benötigte Mittel aus
Beschlussvorlage
Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den
Folgejahren:
Bemerkungen der Finanzverwaltung:
Finanzbedarf ist gesichert: ja nein
Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht:
anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
veröffentlichungspflichtig ja nein
datenschutzrechtlich relevant ja nein
Darlegung des Sachverhaltes/Begründung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 9
"Am Westerbach" im OT Sotterhausen vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und
untereinander gerecht abgewogen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle
Kirchner
Bürgermeister Siegel
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