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Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 „Hybridpark über der Schachtanlage Niederröblingen“
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Allstedt |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Allstedt
Beschluss Nr.: 220-20/2026
Amt:
Bauamt
Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.:
Frau Meyer öffentlich BV 327/2024-2029
erstellt am: 18.06.2026
Beschlussgegenstand
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 „Hybridpark über der
Schachtanlage Niederröblingen„
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis
Haupt- und 29.06.2026 8.10 zur Kenntnis genommen
Vergabeausschuss
Ortschaftsrat 01.07.2026 12 einstimmig abgelehnt
Niederröblingen Ja 0 Nein 3 Enthaltung 0
Ortschaftsrat Allstedt 07.07.2026 11 zur Kenntnis genommen
Ausschuss für 09.07.2026 6.6
Wirtschaft, Bauen und
Verkehr
Ortschaftsrat 13.07.2026 11 mehrheitlich abgelehnt
Nienstedt
Stadtrat 20.07.2026 9.12 mehrheitlich beschlossen
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.
Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die
Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung - PlanZV), Raumordnungsgesetz (ROG), Bauordnung des
Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Beschlusstext:
1. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 20.07.2026 den Bebauungsplan
Nr. 37 „Hybridpark über der Schachtanlagen Niederröblingen“ in der Fassung
vom 22.04.2026 bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
Festsetzungen (Teil C) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung
einschließlich Umweltbericht und Anlagen wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der
Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt
der Bebauungsplan in Kraft.
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Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein
Finanzierungsvorschlag:
Haushaltsjahr
Haushaltsstelle (Produkt / Konto)
Nummer des
Investitionsvorhabens
verfügbarer Betrag im Zeitpunkt
der Vorlagenerstellung
benötigte Mittel aus
Beschlussvorlage
Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den
Folgejahren:
Bemerkungen der Finanzverwaltung:
Finanzbedarf ist gesichert: ja nein
Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht:
anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
veröffentlichungspflichtig ja nein
datenschutzrechtlich relevant ja nein
Darlegung des Sachverhaltes/Begründung:
Mit Beschluss 170-25/2022 wurde am 21.02.2022 vom Stadtrat die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Es wurde am 05.02.2023 ein
Verfahrenswechsel hin zu einem qualifizierten Bebauungsplan beschlossen. Am
15.12.2025 wurde die 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des
Planungsziels und der Bezeichnung beschlossen.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 24.02.2023 wurde im
Zeitraum vom 17.05. – 19.06.2023 gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
veröffentlicht. Die im Zuge dieser frühzeitigen Beteiligung eingegangen
Stellungnahmen wurden gesichtet und ausgewertet.
Der Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 17.10.2025 wurde im Zeitraum
vom 22.01. – 23.02.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in
der Zeit vom 19.12.2025 – 31.01.2025 statt. Die abgegebenen Stellungnahmen
wurden dokumentiert und die Abwägung beschlossen.
Der städtebauliche Vertrag wurde am 13.07.2026 beschlossen. Der Vorhabenträger
hat die Sicherung der Ausgleichmaßnahmen nachgewiesen.
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Nunmehr kann der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 37 als Satzung gefasst
werden.
Anlagenverzeichnis:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Fachbeitrag Artenschutz
o Faunistische Kartierung Vögel (Photovoltaik)
o Faunistische Kartierung (Wind)
o Faunistische Kartierung Reptilien
o Faunistische Kartierung Feldhamster
- Naturschutzfachliche Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung
o Biotoptypen Bestand (gemäß Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt)
o Biotoptypen Planung
o Kompensationsflächenaufwertung envia
- Blendgutachten envia
- Blendgutachten kronos
- Landschaftsbildbewertung Windenergie inkl. Anhängen
- Abwägungstabelle
- Gegenüberstellung Flurstücksstruktur
Kirchner
Bürgermeister Siegel
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