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Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 „Hybridpark über der Schachtanlage Niederröblingen“

Angenommen17 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAllstedt
Datum2026-07-20
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Stadt Allstedt Beschluss Nr.: 220-20/2026 Amt: Bauamt Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.: Frau Meyer öffentlich BV 327/2024-2029 erstellt am: 18.06.2026 Beschlussgegenstand Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 „Hybridpark über der Schachtanlage Niederröblingen„ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis Haupt- und 29.06.2026 8.10 zur Kenntnis genommen Vergabeausschuss Ortschaftsrat 01.07.2026 12 einstimmig abgelehnt Niederröblingen Ja 0 Nein 3 Enthaltung 0 Ortschaftsrat Allstedt 07.07.2026 11 zur Kenntnis genommen Ausschuss für 09.07.2026 6.6 Wirtschaft, Bauen und Verkehr Ortschaftsrat 13.07.2026 11 mehrheitlich abgelehnt Nienstedt Stadtrat 20.07.2026 9.12 mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Gesetzliche Grundlage: Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung. Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV), Raumordnungsgesetz (ROG), Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlusstext: 1. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 20.07.2026 den Bebauungsplan Nr. 37 „Hybridpark über der Schachtanlagen Niederröblingen“ in der Fassung vom 22.04.2026 bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil C) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen wird gebilligt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Seite 1 von 3 Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein Finanzierungsvorschlag: Haushaltsjahr Haushaltsstelle (Produkt / Konto) Nummer des Investitionsvorhabens verfügbarer Betrag im Zeitpunkt der Vorlagenerstellung benötigte Mittel aus Beschlussvorlage Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den Folgejahren: Bemerkungen der Finanzverwaltung: Finanzbedarf ist gesichert: ja nein Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht: anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein veröffentlichungspflichtig ja nein datenschutzrechtlich relevant ja nein Darlegung des Sachverhaltes/Begründung: Mit Beschluss 170-25/2022 wurde am 21.02.2022 vom Stadtrat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Es wurde am 05.02.2023 ein Verfahrenswechsel hin zu einem qualifizierten Bebauungsplan beschlossen. Am 15.12.2025 wurde die 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des Planungsziels und der Bezeichnung beschlossen. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 24.02.2023 wurde im Zeitraum vom 17.05. – 19.06.2023 gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB veröffentlicht. Die im Zuge dieser frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen wurden gesichtet und ausgewertet. Der Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 17.10.2025 wurde im Zeitraum vom 22.01. – 23.02.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.12.2025 – 31.01.2025 statt. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dokumentiert und die Abwägung beschlossen. Der städtebauliche Vertrag wurde am 13.07.2026 beschlossen. Der Vorhabenträger hat die Sicherung der Ausgleichmaßnahmen nachgewiesen. Seite 2 von 3 Nunmehr kann der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 37 als Satzung gefasst werden. Anlagenverzeichnis: - Planzeichnung - Textliche Festsetzungen - Begründung - Umweltbericht - Fachbeitrag Artenschutz o Faunistische Kartierung Vögel (Photovoltaik) o Faunistische Kartierung (Wind) o Faunistische Kartierung Reptilien o Faunistische Kartierung Feldhamster - Naturschutzfachliche Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung o Biotoptypen Bestand (gemäß Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) o Biotoptypen Planung o Kompensationsflächenaufwertung envia - Blendgutachten envia - Blendgutachten kronos - Landschaftsbildbewertung Windenergie inkl. Anhängen - Abwägungstabelle - Gegenüberstellung Flurstücksstruktur Kirchner Bürgermeister Siegel Seite 3 von 3

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