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Abwägung (nach der förmlichen Beteiligung zum Entwurf) für den Bebauungsplan Nr. 37 „Hybridpark über der Schachtanlage Niederröblingen“
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Allstedt |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Allstedt
Beschluss Nr.: 219-20/2026
Amt:
Bauamt
Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.:
Frau Meyer öffentlich BV 326/2024-2029
erstellt am: 18.06.2026
Beschlussgegenstand
Abwägung (nach der förmlichen Beteiligung zum Entwurf) für den Bebauungsplan
Nr. 37 „Hybridpark über der Schachtanlage Niederröblingen„
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis
Haupt- und 29.06.2026 8.9 zur Kenntnis genommen
Vergabeausschuss
Ortschaftsrat 01.07.2026 11 einstimmig abgelehnt
Niederröblingen Ja 0 Nein 3 Enthaltung 0
Ortschaftsrat Allstedt 07.07.2026 10 zur Kenntnis genommen
Ausschuss für 09.07.2026 6.5
Wirtschaft, Bauen und
Verkehr
Ortschaftsrat Nienstedt 13.07.2026 10 mehrheitlich abgelehnt
Stadtrat 20.07.2026 9.11 mehrheitlich beschlossen
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.
Baugesetzbuch (BauGB), Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA),
Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanZV)
Beschlusstext:
Der Stadtrat bestätigt und beschließt die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung zum Entwurf gemäß §§ 3 Abs.
2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 37 „Hybridpark über der
Schachtanlage Niederröblingen“ gemäß Abwägungsprotokoll vom 14.04.2026.
Das Abwägungsprotokoll wird Bestandteil des Beschlusses.
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Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein
Finanzierungsvorschlag:
Haushaltsjahr
Haushaltsstelle (Produkt / Konto)
Nummer des
Investitionsvorhabens
verfügbarer Betrag im Zeitpunkt
der Vorlagenerstellung
benötigte Mittel aus
Beschlussvorlage
Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den
Folgejahren:
Bemerkungen der Finanzverwaltung:
Finanzbedarf ist gesichert: ja nein
Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht:
anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
veröffentlichungspflichtig ja nein
datenschutzrechtlich relevant ja nein
Darlegung des Sachverhaltes/Begründung:
Historie:
- Stadtrat 21.02.2022: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
- Stadtrat 05.04.2023:
o 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses (Flurstücke,
Verfahrenswechsel)
o Billigung des Vorentwurfs
- 17.05.2023 – 09.06.2023: frühzeitige Behörden-, Träger- und
Öffentlichkeitsbeteiligung
- Stadtrat 15.12.2025:
o 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses (Planungsziel, Bezeichnung)
o Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen
Stellungnahmen gemäß Ergebnisliste
o Billigungs- und Offenlagebeschluss Entwurf zum Bebauungsplan
- 19.12.2025 – 31.01.2025: förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
- 22.01. – 23.02.2026: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
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Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Bei
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen, die in die Abwägung
einzubeziehen sind.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend des beigefügten
Abwägungsprotokolls mit Stand vom 14.04.2026 ausgewertet. Aus den
Abwägungsvorschlägen ist zu entnehmen, inwieweit die eingegangenen Hinweise in
der weiteren Planung Berücksichtigung finden. Der Bebauungsplan und die
dazugehörigen Anlagen werden dementsprechend überarbeitet und ergänzt.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle zum Entwurf (Stand: 14.04.2026)
Kirchner
Bürgermeister Siegel
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