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Feststellung der Änderung der Teil-Flächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Niederröblingen, Nienstedt und Allstedt

Angenommen17 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAllstedt
Datum2026-07-20
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Stadt Allstedt Beschluss Nr.: 218-20/2026 Amt: Bauamt Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.: Frau Meyer öffentlich BV 324/2024-2029 erstellt am: 18.06.2026 Beschlussgegenstand Feststellung der Änderung der Teil-Flächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Niederröblingen, Nienstedt und Allstedt Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis Haupt- und 29.06.2026 8.8 zur Kenntnis genommen Vergabeausschuss Ortschaftsrat 01.07.2026 10 mehrheitlich empfohlen Niederröblingen Ja 2 Nein 1 Enthaltung 0 Ortschaftsrat Allstedt 07.07.2026 9 zur Kenntnis genommen Ausschuss für 09.07.2026 6.4 zur Kenntnis genommen Wirtschaft, Bauen und Verkehr Ortschaftsrat Nienstedt 13.07.2026 9 mehrheitlich abgelehnt Stadtrat 20.07.2026 9.10 mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Gesetzliche Grundlage: Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung. Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV), Raumordnungsgesetz (ROG), Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlusstext: 1. Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Niederröblingen, 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Nienstedt und die 5. Änderung des Teil-FNP Stadt Allstedt bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2026. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderungen gemäß § 6 BauGB bei der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Seite 1 von 3 Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein Finanzierungsvorschlag: Haushaltsjahr Haushaltsstelle (Produkt / Konto) Nummer des Investitionsvorhabens verfügbarer Betrag im Zeitpunkt der Vorlagenerstellung benötigte Mittel aus Beschlussvorlage Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den Folgejahren: Bemerkungen der Finanzverwaltung: Finanzbedarf ist gesichert: ja nein Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht: anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein veröffentlichungspflichtig ja nein datenschutzrechtlich relevant ja nein Darlegung des Sachverhaltes/Begründung: Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt hat mit Beschluss-Nr. 22-2/2024 vom 19.08.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Niederröblingen, der 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Nienstedt und der 5. Änderung des Teil-FNP Stadt Allstedt beschlossen. Der Vorentwurf, stand August 2024, mit Begründung wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 19.08.2024 mit Beschluss-Nr. 22-2/2024 gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Entwurf, Stand 28.05.2025 mit Planzeichnung, Begründung nebst Anlagen (EE- Konzept und Umweltbericht) wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 01.09.2025 mit Beschluss-Nr. 115-12/2025 gebilligt und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die erneute Offenlage zum Entwurf, Stand Februar 2026, wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 16.03.2026 mit Beschluss-Nr.: 180-17/2026 gebilligt und zur erneuten Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Seite 2 von 3 Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und im Zuge der Abwägung berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in der Abwägungsdokumentation dargestellt. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet geschaffen. Die Planung entspricht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie den Anforderungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren und der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander kann die Änderung der Teil- Flächennutzungspläne festgestellt werden. Anlagenverzeichnis: Planzeichnung Begründung Umweltbericht Fortschreibung städtebauliches EE-Konzept Erläuterung Standortkonzeption Schutzgebiete Flächendarstellung Abwägungstabelle Kirchner Bürgermeister Siegel Seite 3 von 3

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