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Feststellung der Änderung der Teil-Flächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Niederröblingen, Nienstedt und Allstedt
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Allstedt |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Allstedt
Beschluss Nr.: 218-20/2026
Amt:
Bauamt
Bearbeiter: Öffentlichkeitsstatus: Vorlagen-Nr.:
Frau Meyer öffentlich BV 324/2024-2029
erstellt am: 18.06.2026
Beschlussgegenstand
Feststellung der Änderung der Teil-Flächennutzungspläne der ehemaligen
Gemeinden Niederröblingen, Nienstedt und Allstedt
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis
Haupt- und 29.06.2026 8.8 zur Kenntnis genommen
Vergabeausschuss
Ortschaftsrat 01.07.2026 10 mehrheitlich empfohlen
Niederröblingen Ja 2 Nein 1 Enthaltung 0
Ortschaftsrat Allstedt 07.07.2026 9 zur Kenntnis genommen
Ausschuss für 09.07.2026 6.4 zur Kenntnis genommen
Wirtschaft, Bauen und
Verkehr
Ortschaftsrat Nienstedt 13.07.2026 9 mehrheitlich abgelehnt
Stadtrat 20.07.2026 9.10 mehrheitlich beschlossen
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0
Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.
Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die
Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung - PlanZV), Raumordnungsgesetz (ROG), Bauordnung des
Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Beschlusstext:
1. Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde
Niederröblingen, 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Nienstedt und die 5.
Änderung des Teil-FNP Stadt Allstedt bestehend aus der Planzeichnung und
der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2026.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderungen gemäß § 6 BauGB bei der zuständigen
höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkung aus der Beschlussvorlage ja nein
Finanzierungsvorschlag:
Haushaltsjahr
Haushaltsstelle (Produkt / Konto)
Nummer des
Investitionsvorhabens
verfügbarer Betrag im Zeitpunkt
der Vorlagenerstellung
benötigte Mittel aus
Beschlussvorlage
Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den
Folgejahren:
Bemerkungen der Finanzverwaltung:
Finanzbedarf ist gesichert: ja nein
Anzeige-, Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht:
anzeigepflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
genehmigungspflichtig bei Fach- oder Rechtsaufsicht ja nein
veröffentlichungspflichtig ja nein
datenschutzrechtlich relevant ja nein
Darlegung des Sachverhaltes/Begründung:
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt hat mit Beschluss-Nr. 22-2/2024 vom
19.08.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Niederröblingen,
der 1. Änderung des Teil-FNP Gemeinde Nienstedt und der 5. Änderung des Teil-FNP
Stadt Allstedt beschlossen. Der Vorentwurf, stand August 2024, mit Begründung
wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 19.08.2024 mit Beschluss-Nr. 22-2/2024
gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Entwurf, Stand 28.05.2025 mit Planzeichnung, Begründung nebst Anlagen (EE-
Konzept und Umweltbericht) wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 01.09.2025
mit Beschluss-Nr. 115-12/2025 gebilligt und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die erneute Offenlage zum Entwurf, Stand Februar 2026, wurde in der öffentlichen
Stadtratssitzung am 16.03.2026 mit Beschluss-Nr.: 180-17/2026 gebilligt und zur
erneuten Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung
der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
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Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden
ausgewertet und im Zuge der Abwägung berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in der
Abwägungsdokumentation dargestellt.
Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung im
Plangebiet geschaffen. Die Planung entspricht den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung sowie den Anforderungen einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung.
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren und der Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander kann die Änderung der Teil-
Flächennutzungspläne festgestellt werden.
Anlagenverzeichnis:
Planzeichnung
Begründung
Umweltbericht
Fortschreibung städtebauliches EE-Konzept
Erläuterung Standortkonzeption
Schutzgebiete
Flächendarstellung
Abwägungstabelle
Kirchner
Bürgermeister Siegel
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