Startseite › Alfeld › Antrag

Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion vom 24.11.2025 zur Satzung zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAlfeld
Datum2025-12-10
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

SPD-Ratsfraktion im Rat der Stadt Alfeld (Leine) SPD-Fraktion im Rat der Stadt Alfeld (Leine) 31061 Alfeld (Leine) · August-Wedekind-Ring 14 Stadt Alfeld (Leine) Alfeld, 24. November 2025 Bürgermeister Bernd Beushausen Marktplatz 1 31061 Alfeld (Leine) Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion zur Satzung zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Beushausen, lieber Bernd, da in vielen Ortsteilen keine Räume vorhanden sind, die für die Parteiarbeit vor Ort angemietet werden könnten, ist es für die Parteiarbeit auf örtlicher Ebene erforderlich, auf Dorfgemeinschafts-häuser zurückzugreifen. Im Stadtgebiet ist dies nicht erforderlich, dort stehen ausreichend andere Möglichkeiten zur Verfügung. Um dies zu berücksichtigen, soll § 2 des Satzungsentwurfs um einen Abs. 6 wie folgt ergänzt werden: § 2 Grundsätze der Überlassung (1) Die Einrichtungen können nur zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, wenn die Veranstaltung eine kulturelle, soziale, gemeinnützige, kommunale, sportliche oder bildungspolitische Zweckbestimmung aufweist und einen örtlich spezifischen Bezug zu Alfeld (Leine) hat und dadurch dem Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt dient und wenn dadurch die Belange der jeweiligen Einrichtung nicht beeinträchtigt werden. Die jeweilige Einrichtung muss zur Durchführung der beabsichtigten Veranstaltung geeignet sein. (2) Eine Überlassung der Einrichtungen an Einwohnerinnen und Einwohner sowie an juristische Personen oder Personenvereinigungen, die aufgrund ihrer Satzung oder ihrer Ziele nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehen, erfolgt nicht. (3) Politischen Parteien, politischen Vereinigungen und sonstigen politischen Gruppierungen oder politisch tätigen Einzelpersonen werden die Einrichtungen für parteiorganisatorische und parteiinterne Veranstaltungen sowie für Wahlkampfveranstaltungen und sonstige Werbeveranstaltungen nicht zur Verfügung gestellt. (4) Die Nutzung der Einrichtungen für die städtische Gremienarbeit ist zulässig. (5) Die Einrichtungen stehen für ausschließlich gewerbliche Zwecke nicht zur Verfügung. (6) Dorfgemeinschaftshäuser können abweichend von § 3 Abs. 2 politischen Parteien, politischen Vereinigungen und sonstigen politischen Gruppierungen oder politisch tätigen Einzelpersonen für nichtöffentliche parteiorganisatorische und parteiinterne Veranstaltungen der örtlichen Ebene zur Verfügung gestellt werden, nicht jedoch für landes- oder bundespolitische Veranstaltungen. Eine Nutzung für Wahlkampfveranstaltungen und sonstige Werbeveranstaltungen bleibt aus- geschlossen. Mit freundlichen Grüßen Peter Winkelmann (Fraktionsvorsitzender) SPD Ratsfraktion Peter Winkelmann Telefon: 05181/3462 August-Wedekind-Ring 14 Fraktionsvorsitzender Mobil: 0151/18919122 31061 Alfeld (Leine) e-mail: [email protected]

Text aus PDF extrahiert