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Antrag der Ratsfraktion B90/Die Grünen zur Ergänzung der Geschäftsordnung / Satzung des Rates der Stadt Alfeld (Leine) zum Thema Kinderbetreuung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Alfeld |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Alfeld, 28.02.2026
Antrag der Ratsfraktion B90/Die Grünen zur Ergänzung der
Geschäftsordnung / Satzung des Rates der Stadt Alfeld (Leine) zum Thema
Kinderbetreuung
Betreff: Aufnahme einer Regelung zur Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und
Beaufsichtigung während der Mandatsausübung
Antrag
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, in die Satzung des Rates der Stadt Alfeld (Leine)
eine Regelung aufzunehmen, die die Erstattung notwendiger Aufwendungen für die Betreuung und
Beaufsichtigung von Kindern während der Wahrnehmung des Ratsmandates vorsieht.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung soll sich an den in vergleichbaren Kommunen üblichen
Sätzen orientieren. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vergleichswerte zu ermitteln
und der Politik kurzfristig vorzulegen, sodass eine Satzungsänderung zeitnah umgesetzt werden
kann.
Begründung:
Die Arbeit im Stadtrat lebt von der aktiven Mitwirkung einer vielfältigen Bürgerschaft. Derzeit
stellt die Betreuung von Kindern - während der Rats- und Ausschusssitzungen - jedoch für viele
potenzielle und aktive Mandatsträger:innen – insbesondere für jüngere Menschen und
Alleinerziehende – eine wesentliche Hürde bei der Übernahme eines kommunalpolitischen Amtes
dar.
Mit der Einführung einer expliziten Regelung zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten werden
strukturelle Barrieren abgebaut und der Zugang zu politischen Ämtern gerechter gestaltet. Dies
fördert nicht nur die politische Teilhabe, sondern ermöglicht es insbesondere jüngeren
Bürger:innen, berufstätigen Eltern sowie Menschen in prekären Betreuungssituationen, sich stärker
in der kommunalen Demokratie zu engagieren.
Darüber hinaus ergeben sich weitere wesentliche Vorteile:
Demokratiestärkung: Eine breitere gesellschaftliche Repräsentation stärkt die demokratische
Legitimation politischer Entscheidungen. Kommunalpolitik wird glaubwürdiger, wenn sie
die Lebensrealitäten aller Generationen widerspiegelt.
Zeitgemäße politische Kultur: Immer mehr Kommunen in Niedersachsen und bundesweit
haben solche Regelungen bereits eingeführt. Die Anpassung der Alfelder Satzung ist ein
notwendiger Schritt, um mit modernen, familienfreundlichen Standards Schritt zu halten.
Gleichstellung und Chancengerechtigkeit: Frauen und insbesondere alleinerziehende
Elternteile tragen oft die Hauptverantwortung für Kinderbetreuung. Die Erstattung
unterstützt die tatsächliche Gleichstellung in der politischen Partizipation.
Attraktivitätssteigerung kommunalpolitischer Arbeit: Durch die Entlastung familiärer
Verpflichtungen wird das Ratsmandat für Bürger:innen zwischen 25 und 45 Jahren
attraktiver – eine Altersgruppe, die aktuell in vielen Räten unterrepräsentiert ist.
Förderung ehrenamtlichen Engagements: Kommunalpolitisches Engagement ist
überwiegend ehrenamtlich. Eine angemessene Aufwandsentschädigung anerkennt diese
Leistung und verhindert, dass finanzielle oder familiäre Belastungen zur Hemmschwelle
werden.
Die Einführung einer Kinderbetreuungskostenregelung ist somit ein zeitgemäßer und notwendiger
Schritt, um die demokratische Teilhabe zu stärken, die Chancengleichheit zu fördern und die
kommunale Selbstverwaltung für zukünftige Generationen attraktiv und funktionsfähig zu erhalten.
Unter Berücksichtigung der Kommunalwahlen 2026 und der in Kürze startenden Listenaufstellung
der Parteien, halten wir eine zeitnahe Ergänzung der Geschäftsordnung für sinnvoll.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet daher um Zustimmung zu diesem Antrag und um eine
zeitnahe Einbringung der entsprechenden Satzungsänderung in den Rat.
Thorsten Dinkela
Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen
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