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Antrag der Ratsfraktion B90/Die Grünen zur Ergänzung der Geschäftsordnung / Satzung des Rates der Stadt Alfeld (Leine) zum Thema Kinderbetreuung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAlfeld
Datum2026-03-18
DatenstufeNur Dokumente
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Alfeld, 28.02.2026 Antrag der Ratsfraktion B90/Die Grünen zur Ergänzung der Geschäftsordnung / Satzung des Rates der Stadt Alfeld (Leine) zum Thema Kinderbetreuung Betreff: Aufnahme einer Regelung zur Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und Beaufsichtigung während der Mandatsausübung Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, in die Satzung des Rates der Stadt Alfeld (Leine) eine Regelung aufzunehmen, die die Erstattung notwendiger Aufwendungen für die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern während der Wahrnehmung des Ratsmandates vorsieht. Die Höhe der Aufwandsentschädigung soll sich an den in vergleichbaren Kommunen üblichen Sätzen orientieren. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vergleichswerte zu ermitteln und der Politik kurzfristig vorzulegen, sodass eine Satzungsänderung zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Die Arbeit im Stadtrat lebt von der aktiven Mitwirkung einer vielfältigen Bürgerschaft. Derzeit stellt die Betreuung von Kindern - während der Rats- und Ausschusssitzungen - jedoch für viele potenzielle und aktive Mandatsträger:innen – insbesondere für jüngere Menschen und Alleinerziehende – eine wesentliche Hürde bei der Übernahme eines kommunalpolitischen Amtes dar. Mit der Einführung einer expliziten Regelung zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten werden strukturelle Barrieren abgebaut und der Zugang zu politischen Ämtern gerechter gestaltet. Dies fördert nicht nur die politische Teilhabe, sondern ermöglicht es insbesondere jüngeren Bürger:innen, berufstätigen Eltern sowie Menschen in prekären Betreuungssituationen, sich stärker in der kommunalen Demokratie zu engagieren. Darüber hinaus ergeben sich weitere wesentliche Vorteile:  Demokratiestärkung: Eine breitere gesellschaftliche Repräsentation stärkt die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen. Kommunalpolitik wird glaubwürdiger, wenn sie die Lebensrealitäten aller Generationen widerspiegelt.  Zeitgemäße politische Kultur: Immer mehr Kommunen in Niedersachsen und bundesweit haben solche Regelungen bereits eingeführt. Die Anpassung der Alfelder Satzung ist ein notwendiger Schritt, um mit modernen, familienfreundlichen Standards Schritt zu halten.  Gleichstellung und Chancengerechtigkeit: Frauen und insbesondere alleinerziehende Elternteile tragen oft die Hauptverantwortung für Kinderbetreuung. Die Erstattung unterstützt die tatsächliche Gleichstellung in der politischen Partizipation.  Attraktivitätssteigerung kommunalpolitischer Arbeit: Durch die Entlastung familiärer Verpflichtungen wird das Ratsmandat für Bürger:innen zwischen 25 und 45 Jahren attraktiver – eine Altersgruppe, die aktuell in vielen Räten unterrepräsentiert ist.  Förderung ehrenamtlichen Engagements: Kommunalpolitisches Engagement ist überwiegend ehrenamtlich. Eine angemessene Aufwandsentschädigung anerkennt diese Leistung und verhindert, dass finanzielle oder familiäre Belastungen zur Hemmschwelle werden. Die Einführung einer Kinderbetreuungskostenregelung ist somit ein zeitgemäßer und notwendiger Schritt, um die demokratische Teilhabe zu stärken, die Chancengleichheit zu fördern und die kommunale Selbstverwaltung für zukünftige Generationen attraktiv und funktionsfähig zu erhalten. Unter Berücksichtigung der Kommunalwahlen 2026 und der in Kürze startenden Listenaufstellung der Parteien, halten wir eine zeitnahe Ergänzung der Geschäftsordnung für sinnvoll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet daher um Zustimmung zu diesem Antrag und um eine zeitnahe Einbringung der entsprechenden Satzungsänderung in den Rat. Thorsten Dinkela Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen

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