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Antrag der CDU-, FWG- und Grünen-Stv.-Fraktion betr. Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Eschwege
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eschwege |
| Datum | 2026-05-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Eschwege Datum: 18.05.2026
Beschlussvorlage Nr. VL-121/2026
Fachbereich: Organisation - öffentlich -
AZ:
zu beteiligende Fachbereiche:
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung der 28.05.2026 beschließend
Kreisstadt Eschwege
Betreff:
Antrag der CDU-, FWG- und Grünen-Stv.-Fraktion betr. Änderung der Hauptsatzung der
Kreisstadt Eschwege
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung der Hauptsatzung:
§ 3 Magistrat
(2) Die Zahl der Stadträte und Stadträtinnen beträgt insgesamt zehn. Die Stelle der Ersten
Stadträtin oder des Ersten Stadtrats und der übrigen Stadträte/ innen werden ehrenamtlich
verwaltet.
Begründung:
Über die Größe des Magistrats entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in eigener
Zuständigkeit. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung der Hauptsatzung:
§ 3 Magistrat
(2) Die Zahl der Stadträte und Stadträtinnen beträgt insgesamt zehn. Die Stelle der Ersten
Stadträtin oder des Ersten Stadtrats und der übrigen Stadträte/ innen werden ehrenamtlich
verwaltet.
Anlage(n):
1 Größenänderung Magistrat ZEHN
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