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Antrag der CDU-, FWG- und Grünen-Stv.-Fraktion betr. Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Eschwege

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEschwege
Datum2026-05-28
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Kreisstadt Eschwege Datum: 18.05.2026 Beschlussvorlage Nr. VL-121/2026 Fachbereich: Organisation - öffentlich - AZ: zu beteiligende Fachbereiche: Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung der 28.05.2026 beschließend Kreisstadt Eschwege Betreff: Antrag der CDU-, FWG- und Grünen-Stv.-Fraktion betr. Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Eschwege Antragstext: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung der Hauptsatzung: § 3 Magistrat (2) Die Zahl der Stadträte und Stadträtinnen beträgt insgesamt zehn. Die Stelle der Ersten Stadträtin oder des Ersten Stadtrats und der übrigen Stadträte/ innen werden ehrenamtlich verwaltet. Begründung: Über die Größe des Magistrats entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in eigener Zuständigkeit. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung der Hauptsatzung: § 3 Magistrat (2) Die Zahl der Stadträte und Stadträtinnen beträgt insgesamt zehn. Die Stelle der Ersten Stadträtin oder des Ersten Stadtrats und der übrigen Stadträte/ innen werden ehrenamtlich verwaltet. Anlage(n): 1 Größenänderung Magistrat ZEHN Seite 1 von 1

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