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Prüfung der Schaffung eines Gehweges entlang der K74 im Bereich Holzhausen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Antrag der CDU-Fraktion vom 19.05.2026, (Eingang 22.05.2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dautphetal |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Drucksache: AT-2/2026 (13.WP)
- öffentlich -
Datum: 26.05.2026 Dautphetal
Verantwortlicher Fachdienst: Fachbereichsleiter III
Sachbearbeiter: Ralf Mevius
Aktenzeichen und Schriftstücknummer: 632.1
Beratungsfolge Sitzung am: Sitzung Nr. Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 16.06.2026 2 vorberatend
Ausschuss für Bauen, Planen,
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, 16.06.2026 2 vorberatend
Umwelt und Forsten
Ausschuss für Jugend, Senioren, Sport,
17.06.2026 2 vorberatend
Kultur und Soziales
Gemeindevertretung 23.06.2026 2 beschließend
Bezeichnung: Prüfung der Schaffung eines Gehweges entlang der
K74 im Bereich Holzhausen sowie Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.05.2026,
(Eingang 22.05.2026)
Antragsteller/in: CDU-Fraktion
Anlagen(n) 1. Gehweg K74
Antrag:
Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen und der Gemeindevertretung über die Ergebnisse
zu berichten,
1. ob die Schaffung eines Gehweges beziehungsweise eines befestigten Fußweges entlang der
K74 vom Ortsausgang Holzhausen in Richtung Gladenbach bis zum Bereich der dortigen
Spazier- und Wirtschaftswege möglich ist;
2. welche Trassenführung und baulichen Ausführungsvarianten hierfür grundsätzlich in
Betracht kommen;
3. wer für die jeweiligen Straßenbereiche Baulastträger ist und welche Zuständigkeiten sich
hieraus ergeben;
4. welche Fördermöglichkeiten durch Kreis, Land, Bund oder weitere Programme für eine
solche Maßnahme bestehen;
5. welche Möglichkeiten bestehen, die Verkehrssicherheit im Bereich der K74/Talstraße und
insbesondere im Kreuzungsbereich Talstraße/Hinterlandstraße zu verbessern;
6. welche baulichen oder verkehrsrechtlichen Maßnahmen geeignet wären, die tatsächlich
gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich der Ortseinfahrt und des Kreuzungsbereichs zu
reduzieren;
7. ob im Bereich vor dem Ortsschild beziehungsweise im Übergangsbereich zur Ortslage
Maßnahmen eines „Geschwindigkeitstrichters“ oder beispielsweise durch
Fahrbahnverengungen, optische Einengungen, Fahrbahnmarkierungen, Fahrbahnteiler oder
vergleichbare Maßnahmen umgesetzt werden könnten;
8. welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängerinnen und
Fußgängern denkbar wären.
Begründung:
Der Bereich entlang der K74 zwischen dem Ortsausgang Holzhausen und den angrenzenden
Spazier-
und Wirtschaftswegen wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig genutzt.
Insbesondere Spaziergänger, Familien mit Kinderwagen sowie Hundehalter nutzen diesen Bereich,
um die beliebten Wege im Außenbereich zu erreichen.
Derzeit besteht entlang der Strecke jedoch keine gesonderte Infrastruktur für den
Fußgängerverkehr.
Gleichzeitig gilt bis zum Ortsschild eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Nach
Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger werden dort zudem häufig hohe Geschwindigkeiten
gefahren.
Auch die Talstraße als Fortführung der K74 in die Ortslage ist sehr breit ausgebaut und vermittelt
aus
Sicht vieler Verkehrsteilnehmer eher den Charakter einer Durchgangsstraße als einer innerörtlichen
Straße. Dies kann zu höheren Fahrgeschwindigkeiten führen.
Insbesondere der Kreuzungsbereich Talstraße/Hinterlandstraße wird aufgrund seiner Breite und
Verkehrsführung als herausfordernd wahrgenommen. Gerade Fußgängerinnen und Fußgänger
müssen dort breite Verkehrsflächen queren, während gleichzeitig Fahrzeuge mitunter mit höheren
Geschwindigkeiten abbiegen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Prüfung sinnvoll, wie die Sicherheit für Fußgänger verbessert
und die Geschwindigkeiten im Ortseingangsbereich wirksam reduziert werden können.
Unterschrift
Antrag AT-2/2026 Seite 2 von 2
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