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Antrag der CDU-Fraktion: Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Reiskirchen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeReiskirchen
Datum2026-02-11
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Fraktion der Gemeindevertretung Petra Süße Fraktionsvorsitzende Falkenring 31 35447 Reiskirchen-Ett. Tel: 06401/ 9699909 Mobil: 0170/ 4475650 [email protected] Antrag CDU-Fraktion 193/2025 Reiskirchen, 11.11.2025 Beratungsfolge: Termin TOP Gemeindevorstand 18.11.2025 Bau-, Umwelt-, Verkehrs- u. 04.02.2026 Infrastrukturausschuss Haupt- und 05.02.2026 Finanzausschuss Gemeindevertretung 11.02.2026 Antrag Antrag der CDU-Fraktion: Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Reiskirchen Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung möge die Änderungen der Stellplatzsatzung mit Anlage beschließen. Begründung: Die aktuelle Stellplatzsatzung ist das letzte Mal im Jahr 2019 angepasst worden. Seite - 1. - Im Besonderen geht es uns um die Reduzierung der Stellplätze für kleine Wohnungen. Aber in diesem Zuge haben wir auch andere kleinere Änderungen in der Anlage angepasst, wie z.B. • die Anzahl der Stellplätze für Kindertagestätten auf Gruppenräume zu beziehen und nicht auf die Anzahl der Kinder • Wegfall der Besucherstellplätze, diese sind in der Hauptnutzung schon berücksichtigt. Da es in Reiskirchen nicht genug Wohnungen und speziell kleinere Wohnungen bis 60 m² Wohnfläche gibt, ist es aus unserer Sicht notwendig, die Schaffung dieser kleinen Wohnungen zu Fördern. Hierzu ist es notwendig, die Stellplätze für PKWs pro Wohnung zu reduzieren. Zurzeit müssen 2 PKW-Stellplätze für jede Wohnung in Reiskirchen geschaffen werden, egal wie groß diese sind und wie viele Autos in Haushalt vorhanden sind. In Wohnungen bis 60 m² Wohnfläche sind in der Regel keine 2 Autos vorhanden. Daher wollen wir hier die Anzahl reduzieren. Mit der Änderung auf 1 bzw. 1.5 Stellplätze pro Wohnung können mehr Wohnungen geschaffen werden ohne das weitere Flächen auf dem Grundstück befestigt werden müssen. Uns ist es aber weiterhin wichtig, dass Stellplätze auf den Grundstücken geschaffen werden, damit unsere Straßen nicht als Parkraum missbraucht werden. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Freundliche Grüße gez. Petra Süße Seite - 2. -

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