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CDU-Antrag: Schaffung öffentl. Schnellladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Rüd,Ass,Aul,Pre

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRüdesheim am Rhein
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Schaffung öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Rüdesheim, Assmannshausen, Aulhausen und Presberg (insgesamt sechs Schnellladepunkte mit mindestens 200 kW Ladeleistung). Die Stadtverwaltung soll bis 22. Oktober 2026 eine Entscheidungsgrundlage vorlegen, die Standortanalysen, Betreiber- und Finanzierungsmodelle, technische Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten sowie Projekt- und Zeitplanung umfasst. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über den Antrag am 27. August 2026.

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Stadt Rüdesheim am Rhein F r a k t i o n s a n t r a g FraktAntr. 7/2026-2031 Amt: Bauamt AZ: 23/FW Rüdesheim am Rhein, 13.07.2026 CDU-Antrag: Schaffung öffentl. Schnellladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Rüd,Ass,Aul,Pre Beschlussvorschlag des Antrags Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtverwaltung, die Voraussetzungen für die Errichtung einer leistungsfähigen öffentlichen Schnellladeinfrastruktur (Hyper-Charger mit einer Ladeleistung von mindestens 200 kW, vorzugsweise 300 bis 400 kW) zu schaffen. Ziel ist die Errichtung von: - Rüdesheim am Rhein: zwei Schnellladepunkte - Assmannshausen: zwei Schnellladepunkte - Aulhausen: ein Schnellladepunkt - Presberg: ein Schnellladepunkt Bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.10.2026 legt die Stadtverwaltung eine Entscheidungsgrundlage mit folgenden Inhalten vor: 1. Standortanalyse Es wird untersucht, welche geeigneten Standorte für Schnellladestationen zur Verfügung stehen. Dabei sind insbesondere öffentliche Verkehrsflächen, kommunale Parkplätze, touristische Ziele sowie private Grundstücke (z. B. Supermärkte, Hotels, Gastronomiebetriebe, Tankstellen oder Gewerbebetriebe) einzubeziehen. Ebenso sind geeignete Grundstücke der Fremdenverkehrsgesellschaft ausdrücklich zu berücksichtigen. Die Standorte sind hinsichtlich Erreichbarkeit, Sichtbarkeit, Verkehrsanbindung, Aufenthaltsqualität und Netzanschluss zu bewerten. Die Planung soll die Anforderungen an eine möglichst barrierefreie Nutzung der Ladeinfrastruktur berücksichtigen. 2. Betreiber- und Wirtschaftlichkeitsmodell Es werden verschiedene Betreiber- und Finanzierungsmodelle dargestellt, insbesondere: - vollständiger Betrieb durch einen privaten Ladeinfrastrukturbetreiber - Verpachtung kommunaler Flächen - öffentlich-private Partnerschaften - kommunaler Eigenbetrieb Für jedes Modell sind darzustellen: - Investitionskosten - laufende Betriebskosten - mögliche Pacht- oder Nutzungsentgelte - langfristige Einnahmen - wirtschaftliche Chancen und Risiken Ziel ist eine technologieoffene und wirtschaftlich optimale Lösung unter 1 von 2 Berücksichtigung kommunaler Interessen. 3. Technische Voraussetzungen Es wird geprüft: - welche Netzanschlüsse erforderlich sind - welche Netzkapazitäten an den jeweiligen Standorten vorhanden sind - welche Ausbaumaßnahmen durch den Netzbetreiber erforderlich werden - ob Batteriespeicher, Photovoltaikanlagen oder Lastmanagement wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden können - welche Ladeleistungen (150 kW, 300 kW oder höher) langfristig zukunftsfähig sind Die Ladepunkte müssen eichrechtskonform sein sowie Roaming, EC- /Kreditkartenzahlung und Ad-hoc-Laden ohne Vertragsbindung ermöglichen. 4. Fördermöglichkeiten Es wird eine Übersicht über geeignete Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene erstellt. Dabei ist insbesondere zu prüfen: - welche Förderprogramme miteinander kombiniert werden können - welche Eigenanteile entstehen - welche Förderfristen gelten - wie eine Finanzierung des Eigenanteils im Haushalt erfolgen kann (z. B. Tourismusbeitrag) 5. Projekt- und Zeitplanung Es wird ein Projektplan erstellt, der sämtliche Projektschritte nachvollziehbar darstellt: - Standortauswahl - Netzanschluss - Förderanträge - Ausschreibung - Bau - Inbetriebnahme Hierbei sind realistische Zeiträume sowie mögliche Risiken und Abhängigkeiten aufzuzeigen. Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ortsbeirat Aulhausen 17.08.2026 vorberatend Ortsbeirat Alt-Rüdesheim 24.08.2026 vorberatend Ortsbeirat Presberg 13.08.2026 vorberatend Ortsbeirat Assmannshausen 13.08.2026 vorberatend Planungs- und Umweltausschuss 25.08.2026 vorberatend Stadtverordnetenversammlung 27.08.2026 beschließend Anlage(n): 1. CDU-Antrag vom 26.06.2026 2 von 2

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