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CDU-Antrag: Schaffung öffentl. Schnellladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Rüd,Ass,Aul,Pre
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüdesheim am Rhein |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Schaffung öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Rüdesheim, Assmannshausen, Aulhausen und Presberg (insgesamt sechs Schnellladepunkte mit mindestens 200 kW Ladeleistung). Die Stadtverwaltung soll bis 22. Oktober 2026 eine Entscheidungsgrundlage vorlegen, die Standortanalysen, Betreiber- und Finanzierungsmodelle, technische Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten sowie Projekt- und Zeitplanung umfasst. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über den Antrag am 27. August 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rüdesheim am Rhein
F r a k t i o n s a n t r a g
FraktAntr. 7/2026-2031
Amt: Bauamt AZ: 23/FW Rüdesheim am Rhein, 13.07.2026
CDU-Antrag: Schaffung öffentl. Schnellladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
in Rüd,Ass,Aul,Pre
Beschlussvorschlag des Antrags
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtverwaltung, die
Voraussetzungen für die Errichtung einer leistungsfähigen öffentlichen
Schnellladeinfrastruktur (Hyper-Charger mit einer Ladeleistung von mindestens 200
kW, vorzugsweise 300 bis 400 kW) zu schaffen.
Ziel ist die Errichtung von:
- Rüdesheim am Rhein: zwei Schnellladepunkte
- Assmannshausen: zwei Schnellladepunkte
- Aulhausen: ein Schnellladepunkt
- Presberg: ein Schnellladepunkt
Bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.10.2026 legt die Stadtverwaltung eine
Entscheidungsgrundlage mit folgenden Inhalten vor:
1. Standortanalyse
Es wird untersucht, welche geeigneten Standorte für Schnellladestationen zur
Verfügung stehen. Dabei sind insbesondere öffentliche Verkehrsflächen, kommunale
Parkplätze, touristische Ziele sowie private Grundstücke (z. B. Supermärkte, Hotels,
Gastronomiebetriebe, Tankstellen oder Gewerbebetriebe) einzubeziehen.
Ebenso sind geeignete Grundstücke der Fremdenverkehrsgesellschaft ausdrücklich
zu berücksichtigen.
Die Standorte sind hinsichtlich Erreichbarkeit, Sichtbarkeit, Verkehrsanbindung,
Aufenthaltsqualität und Netzanschluss zu bewerten.
Die Planung soll die Anforderungen an eine möglichst barrierefreie Nutzung der
Ladeinfrastruktur berücksichtigen.
2. Betreiber- und Wirtschaftlichkeitsmodell
Es werden verschiedene Betreiber- und Finanzierungsmodelle dargestellt, insbesondere:
- vollständiger Betrieb durch einen privaten Ladeinfrastrukturbetreiber
- Verpachtung kommunaler Flächen
- öffentlich-private Partnerschaften
- kommunaler Eigenbetrieb
Für jedes Modell sind darzustellen:
- Investitionskosten
- laufende Betriebskosten
- mögliche Pacht- oder Nutzungsentgelte
- langfristige Einnahmen
- wirtschaftliche Chancen und Risiken
Ziel ist eine technologieoffene und wirtschaftlich optimale Lösung unter
1 von 2
Berücksichtigung kommunaler Interessen.
3. Technische Voraussetzungen
Es wird geprüft:
- welche Netzanschlüsse erforderlich sind
- welche Netzkapazitäten an den jeweiligen Standorten vorhanden sind
- welche Ausbaumaßnahmen durch den Netzbetreiber erforderlich werden
- ob Batteriespeicher, Photovoltaikanlagen oder Lastmanagement wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt
werden können
- welche Ladeleistungen (150 kW, 300 kW oder höher) langfristig zukunftsfähig sind
Die Ladepunkte müssen eichrechtskonform sein sowie Roaming, EC-
/Kreditkartenzahlung und Ad-hoc-Laden ohne Vertragsbindung ermöglichen.
4. Fördermöglichkeiten
Es wird eine Übersicht über geeignete Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und
EU-Ebene erstellt.
Dabei ist insbesondere zu prüfen:
- welche Förderprogramme miteinander kombiniert werden können
- welche Eigenanteile entstehen
- welche Förderfristen gelten
- wie eine Finanzierung des Eigenanteils im Haushalt erfolgen kann
(z. B. Tourismusbeitrag)
5. Projekt- und Zeitplanung
Es wird ein Projektplan erstellt, der sämtliche Projektschritte nachvollziehbar darstellt:
- Standortauswahl
- Netzanschluss
- Förderanträge
- Ausschreibung
- Bau
- Inbetriebnahme
Hierbei sind realistische Zeiträume sowie mögliche Risiken und Abhängigkeiten aufzuzeigen.
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ortsbeirat Aulhausen 17.08.2026 vorberatend
Ortsbeirat Alt-Rüdesheim 24.08.2026 vorberatend
Ortsbeirat Presberg 13.08.2026 vorberatend
Ortsbeirat Assmannshausen 13.08.2026 vorberatend
Planungs- und Umweltausschuss 25.08.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 27.08.2026 beschließend
Anlage(n):
1. CDU-Antrag vom 26.06.2026
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