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5. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der dritten Fortschreibung vom 08.06.2026 für das Sachgebiet Siedlungsentwicklung und Rohstoffsicherung Hier: Änderungsantrag für den Bereich Rhein-Selz-Park und den Bereich Fockenberghütte in der Gemarkung Nierstein
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Nierstein |
| Datum | 2026-07-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 17.07.2026
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 610-12_ROP_5.Teil
Vorlage: 043/2026/0063
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Ausschuss für Bauwesen und 25.08.2026 1 Öff.
Stadtsanierung Nierstein
Stadtrat Nierstein 03.09.2026 Öff.
5. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der
Fassung der dritten Fortschreibung vom 08.06.2026 für das Sachgebiet Siedlungsentwick-
lung und Rohstoffsicherung
Hier: Änderungsantrag für den Bereich Rhein-Selz-Park und den Bereich Fockenberghütte
in der Gemarkung Nierstein
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauwesen und Stadtsanierung Nierstein empfiehlt/ der Stadtrat
beschließt,
A) im Änderungsverfahren der 5. Fortschreibung zum Raumordnungsplan Rheinhessen-
Nahe 2014 den südöstlichen Bereich des Rhein-Selz-Park von einer Vorrangfläche
Gewerbe in Gewerbe ändern zu lassen.
B) im Änderungsverfahren der 5. Fortschreibung zum Raumordnungsplan Rheinhessen-
Nahe 2014 den Bereich der Fockenberghütte von einer landwirtschaftlichen Fläche in
ein Sondergebiet Wein und Kultur ändern zu lassen.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
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Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Gomez Lazaro)
Haushaltsachbearbeiter
Im Auftrag Im Auftrag
(Starck) (Livingston) (Wagner) (Groth)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Beigeordnete Bürgermeister
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat am 23.06.2025 den
Aufstellungsbeschluss zu einer fünften Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungs-
plans Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung und Rohstoffsicherung
gefasst.
Vor der ersten Offenlage beantragt die Verbandsgemeinde Rhein-Selz eine Änderung des
Raumordnungsplanes 2014 für die 5. Teilfortschreibung im Bereich des Rhein-Selz-Parks und
den Bereich der Fockenberghütte in der Gemarkung Nierstein.
Zu A)
Ein Anpassungsbedarf ergibt sich im Bereich der Vorrangfläche Nr. 20 Rhein-Selz-Park. Wäh-
rend der ganz überwiegende Teil der Fläche bereits durch die Ansiedlung eines großflächigen
Rechenzentrums-Campus entsprechend den raumordnerischen Vorgaben beplant ist und ent-
wickelt wird, stehen die angrenzenden Teilflächen des Rhein-Selz-Parks noch vor der bauleit-
planerischen Ordnung. Mit der Realisierung dieses großflächigen Campus wird dem raumord-
nerischen Ziel zur Sicherung überregional bedeutsamer Gewerbeflächen an diesem Standort
bereits vollständig Rechnung getragen. Die Vorrangfläche „Rhein-Selz-Park“ erfüllt damit ihren
raumordnungspolitischen Zweck bereits auf dieser Teilfläche des Vorranggebietes ausrei-
chend.
Durch die bereits geplanten Nutzungen des Rechenzentrums-Campus sowie die damit einher-
gehenden immissionsschutzrechtlichen Lärmbelastungen ist die Ansiedlung von klassischem,
emittierendem oder uneingeschränkt großflächigem Gewerbe und Industrie auf der angren-
zenden verbleibenden Teilfläche nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Aufrechterhaltung
des Status als Vorranggebiet Gewerbe für die gesamte Fläche würde die tatsächlichen Nut-
zungsmöglichkeiten unangemessen eingrenzen und einer bedarfsgerechten städtebaulichen
Entwicklungsmöglichkeit der Stadt Nierstein entgegenstehen. Das Vorranggebiet Nr. 20 wird
daher auf die Fläche des geplanten Rechenzentrums-Campus beschränkt. Die übrigen, an-
grenzenden Teilflächen des Rhein-Selz-Parks werden aus dem Vorranggebiet entnommen
und verbleiben als Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe für die kommunale Bauleitpla-
nung der Stadt Nierstein. Hier sollen akzessorische Nutzungen angesiedelt werden, welche
die Entwicklung des Gebietes insgesamt fördern.
Zu B)
Aus der Landwirtschaft wurde die Idee vorgetragen, die geplante Ausweisung eines Sonder-
gebiets für Wein- und Kulturveranstaltungen mit Amphitheater auszuweisen. Dies erfordert
eine Nutzung von Flächen im Außenbereich, die im geltenden Regionalplan als Vorranggebiet
für Landwirtschaft bzw. Weinbau dargestellt sind. Da die kommunale Bauleitplanung gemäß §
1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen ist, steht die bestehende
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Regionalplandarstellung dem Vorhaben derzeit entgegen. Eine Anpassung des Raumord-
nungsplans ist daher Voraussetzung für die weitere Planung.
Das Vorhaben verfolgt eine Doppelfunktion, die sich mit den Zielen der Raumordnung sachlich
vereinbaren lässt:
• Stärkung des Weinbaus als Wirtschaftsfaktor: Die geplanten Nutzungen dienen un-
mittelbar der regionalen Weinwirtschaft und schaffen zusätzliche Wertschöpfung für
ansässige Winzerbetriebe, ohne die landwirtschaftliche Produktionsfläche selbst zu
verringern.
• Kultur- und Tourismusförderung: Das Amphitheater ergänzt das Angebot um eine
kulturelle Nutzung, die die touristische Attraktivität der Region und damit auch die
Nachfrage nach regionalen Weinprodukten stärkt.
• Flächenschonende Konzentration: Durch die Bündelung von Veranstaltungs- und
Vermarktungsflächen an einem Standort wird eine Zersiedelung des Außenbereichs
vermieden; die übrigen Weinbauflächen bleiben von der Nutzungsänderung unberührt.
• Vereinbarkeit mit landwirtschaftlichen Interessen: Durch enge Abstimmung mit den
örtlichen Winzern und Weinbauverbänden wird sichergestellt, dass die neue Nutzung
die angrenzende landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht beeinträchtigt.
Ziel des Antrags:
Es wird beantragt, den Raumordnungsplan im betreffenden Bereich von einem Vorranggebiet
Landwirtschaft/Weinbau in ein Vorbehaltsgebiet mit Zweckbindung Tourismus und
Weinkultur umzuwidmen, rechtssicher zu ermöglichen.
Anlage(n): _Geltungsbereich Vorrangfläche Rhein-Selz-Park
_Auszüge der Änderungen an der Gesamtkarte ROP für den Bereich Rhein-
Selz-Park und Fockenberghütte in der Gemarkung Nierstein
Text aus PDF extrahiert