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Verkehrssicherheit auf dem Marktplatz: Antrag der CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldkirch |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte im Juli 2025 Maßnahmen zur Verbesserung der gegenseitigen Rücksichtnahme auf dem Marktplatz, da Radfahrende vermehrt die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen reservierten gepflasterten Bereiche nutzen. Der Gemeinderat lehnte ein generelles Fahrradverbot ab, da der Marktplatz eine wichtige innerstädtische Radverkehrsachse darstellt. Stattdessen beschloss er, die Verwaltung mit der Prüfung temporärer Hinweisbanner zu beauftragen, die zu Rücksichtnahme und Einhaltung der Marktbetriebsregeln auffordern sollen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr. 2026/119
Tagesordnungspunkt:
Verkehrssicherheit auf dem Marktplatz: Antrag der CDU-Fraktion
Beratungsfolge:
Gemeinderat 29.07.2026 TOP 16 öffentlich Beschluss
Zuständigkeit:
Dezernat IV - Planen, Bauen und Umwelt
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt die fachliche Prüfung zum Antrag der CDU-Fraktion „Mehr Rück-
sichtnahme auf dem Marktplatz“ zur Kenntnis.
2. Ein generelles Verbot des Befahrens des Marktplatzes mit Fahrrädern im Bereich Garten-
straße bis Lange Straße wird nicht weiterverfolgt. Das Radfahren bleibt im Rahmen der
bestehenden Verkehrsregelungen zulässig; bestehende Einschränkungen während des
Marktbetriebs bleiben unberührt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und an welcher geeigneten Stelle oberhalb
des Marktplatzes ein wiederkehrendes temporäres Hinweis- und Kommunikationsformat,
insbesondere ein Banner, technisch, gestalterisch und rechtlich umsetzbar ist. Sofern die
Prüfung positiv ausfällt, soll das Format Hinweise zur gegenseitigen Rücksichtnahme, zu
den geltenden Regeln während des Marktbetriebs sowie zum Freihalten der kleingepflas-
terten Flächen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Gehhilfen, Rollstuhl oder Kin-
derwagen enthalten.
Übereinstimmung mit Zielen des Leitbildes:
Der Beschluss ist mit den Leitbildern vereinbar. Diese beschreiben Waldkirch als „zukunftsori-
entierte Stadt – lebens- und liebenswert für alle“ und stellen soziale, ökologische und ökono-
mische Nachhaltigkeit gleichrangig nebeneinander. Für die Innenstadt werden Erreichbarkeit,
Sicherung des Wochenmarkts, Aufenthaltsqualität und Abbau von Barrieren betont; im Bereich
Verkehr werden barrierefreie Gestaltung sowie Sicherheit und Kindertauglichkeit der Radwe-
geführung hervorgehoben.
Die Vorlage verbindet diese Ziele: Sie erhält die Erreichbarkeit des Marktplatzes mit dem Fahr-
rad, stärkt den Wochenmarkt und verbessert zugleich Rücksichtnahme, Barrierearmut und Si-
cherheit für besonders schutzbedürftige Nutzergruppen.
Übereinstimmung mit dem Klimaschutzkonzept:
Der Beschluss ist mit dem Klimaschutzkonzept vereinbar: Er hält Radverkehr als klimafreund-
liche Mobilität nutzbar, ohne den Fußverkehr auf dem Marktplatz zu schwächen. Das Konzept
fordert weniger motorisierten Individualverkehr, mehr Wege zu Fuß, Rad und ÖPNV sowie
sichere, barrierefreie Fußwege für ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 10.07.2025 hat die CDU-Fraktion beantragt, Maßnahmen zur Verbesserung
der gegenseitigen Rücksichtnahme auf dem Marktplatz zu prüfen. Hintergrund sind lt. CDU-
Fraktion wiederkehrende Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern, wonach insbe-
sondere die kleingepflasterten, besser begehbaren Bereiche von Radfahrenden genutzt
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werden, obwohl diese Flächen vorrangig Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen oder Kin-
derwagen dienen sollen. Der Antrag bezieht sich dabei sowohl auf den Bereich von der Gar-
tenstraße bis zum Marienbrunnen als auch auf die seitlichen Bereiche vom Marienbrunnen bis
zur Langen Straße. Zudem soll geprüft werden, wie auf das Radfahrverbot während des Markt-
betriebs hingewiesen und ob ein generelles Radfahrverbot im genannten Abschnitt geeignet
wäre.
Die fachliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass ein dauerhaftes generelles Verbot des
Radverkehrs auf dem Marktplatz nicht empfohlen wird. Im Jahr 1998 wurde der Bebauungs-
plan „Marktplatz“ eigens dafür geändert, um den Radverkehr dort explizit zuzulassen. Der
Marktplatz ist städtebaulich Teil einer wichtigen innerstädtischen Achse, die vom Bahnhof in
Richtung Flotz-Wisserswand führt und mehrere Nebenstraßen aufnimmt. Radverkehr auf dem
Marktplatz weiterhin zuzulassen wird daher als zeitgemäß und verkehrlich sinnvoll bewertet.
Gleichzeitig wird anerkannt, dass insbesondere während des Wochenmarkts und bei hohem
Besucheraufkommen ein erhöhtes Bedürfnis nach Rücksichtnahme besteht. Die bestehenden
Regelungen und Beschilderungen werden als grundsätzlich sichtbar und ausreichend bewer-
tet; die Durchsetzung durch Kontrollen wird jedoch als schwierig eingeschätzt. Daher soll der
Schwerpunkt nicht auf zusätzlichen Verboten, sondern auf Kommunikation, Sensibilisierung
und wiederkehrenden Hinweisen liegen. Vorgesehen ist insbesondere ein temporäres, wie-
derkehrend eingesetztes Banner an geeigneter Stelle oberhalb des Marktplatzes, das auf die
geltenden Verhaltensregeln, das Freihalten der kleingepflasterten Flächen und die besondere
Rücksichtnahme gegenüber mobilitätseingeschränkten Personen hinweist (s. beigefügtes KI-
generiertes Beispiel).
Finanzielle Auswirkungen:
Über die konkreten Banner-Kosten können noch keine Aussagen getroffen werden. Es ist je-
doch davon auszugehen, dass sich diese im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen.
Anlagen:
Mehr Rücksichtnahme auf dem Marktplatz: Antrag der CDU-Fraktion
Banner_KI-generiertes Beispiel
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