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Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung einer Grünsatzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWaghäusel
Datum2025-11-11
DatenstufeNur Dokumente
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Große Kreisstadt Vorlagen-Nr. 0119/2025 WAGHÄUSEL Federführendes Amt/ Sachgebiet: Bauamt Sachbearbeiter Haag, Marco Beteiligte Ämter: Aktenzeichen: Sitzungsvorlage Gremium: Sitzung am ö. nö. Datum: Ausschuss für Klima, Umwelt vorberatend 11.11.2025 28.10.2025 X und Mobilität Kostenstelle Planansatz Bisheriger Verbrauch Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung einer Grünsatzung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität wird gebeten, über die Einführung einer Grünsatzung zu beraten. Sachdarstellung und Begründung: Die CDU-Fraktion hat am 01.06.2025 einen Antrag auf Erstellung einer Grünsat- zung eingereicht. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die Begrünung einer Stadt ist eine wichtige kommunale Aufgabe, da Grünräume nicht nur die Attraktivität der Stadt steigern und Raum für Erholung und Freizeitakti- vitäten bieten. Grünräume verbessern auch das Klima und die Luftqualität und er- höhen damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist die nachhaltige Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Frei- und Grünräumen als kühlende Inseln in einer stetig wärmer werdenden Stadt ein wichtiges Anliegen. Mit Hilfe des vorliegenden Entwurfs einer Grünsatzung für die Stadt Waghäusel, soll nicht nur das Erscheinungsbild erhalten und sukzessive verbessert werden. Die Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zu einer Aufwertung des Stadtbildes und zur Wahrung gesunder Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse beitragen. Wie dem Entwurf der Grünsatzung entnommen werden kann, soll die Begrünung unbebauter und unterbauter Flächen der bebauten Grundstücke, die Begrünung von Gebäuden, die Gestaltung der Stellplätze und der Einfriedungen geregelt wer- den. Darüber hinaus könnte z. B. auch die Wasserrückhaltung, das Straßenbegleitgrün oder die Entsiegelung von Grundstücken geregelt werden. Die Verwaltung sieht in der vorliegenden Grünsatzung die Möglichkeit, Maßnah- men zur Grünordnung, auch in Bereichen, die nicht im Geltungsbereich eines Be- bauungsplans liegen, zu steuern. Ferner könnte die Grünsatzung als Grundlage von städtischen Zuschüssen dienen, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die über das von der Satzung geforderte Maß hinausgehen. Neben den positiven Aspekten könnten sich aber durch die Grünsatzung ggf. die Planungs- und Herstellungskosten von Baumaßnahmen erhöhen. Des Weiteren könnte die Grünsatzung ggf. zu einem erhöhten Arbeitsanfall im Baurechtsamt und der Bußgeldstelle inkl. einhergehender juristischer Auseinandersetzungen führen. In der Anlage zu dieser Vorlage ist der erste Entwurf einer Grünsatzung beigefügt. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 21.10.2025 über die Einführung einer Grünsatzung informiert und hat die weitere Beratung an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität verwiesen.

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