Startseite › Waghäusel › Antrag
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung einer Grünsatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waghäusel |
| Datum | 2025-11-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Vorlagen-Nr. 0119/2025
WAGHÄUSEL
Federführendes Amt/ Sachgebiet: Bauamt
Sachbearbeiter Haag, Marco
Beteiligte Ämter:
Aktenzeichen:
Sitzungsvorlage
Gremium: Sitzung am ö. nö. Datum:
Ausschuss für Klima, Umwelt vorberatend 11.11.2025 28.10.2025
X
und Mobilität
Kostenstelle Planansatz Bisheriger Verbrauch
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung einer Grünsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität wird gebeten, über die Einführung
einer Grünsatzung zu beraten.
Sachdarstellung und Begründung:
Die CDU-Fraktion hat am 01.06.2025 einen Antrag auf Erstellung einer Grünsat-
zung eingereicht. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Begrünung einer Stadt ist eine wichtige kommunale Aufgabe, da Grünräume
nicht nur die Attraktivität der Stadt steigern und Raum für Erholung und Freizeitakti-
vitäten bieten. Grünräume verbessern auch das Klima und die Luftqualität und er-
höhen damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
Daher ist die nachhaltige Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von
Frei- und Grünräumen als kühlende Inseln in einer stetig wärmer werdenden Stadt
ein wichtiges Anliegen.
Mit Hilfe des vorliegenden Entwurfs einer Grünsatzung für die Stadt Waghäusel,
soll nicht nur das Erscheinungsbild erhalten und sukzessive verbessert werden.
Die Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zu einer Aufwertung des Stadtbildes
und zur Wahrung gesunder Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse beitragen.
Wie dem Entwurf der Grünsatzung entnommen werden kann, soll die Begrünung
unbebauter und unterbauter Flächen der bebauten Grundstücke, die Begrünung
von Gebäuden, die Gestaltung der Stellplätze und der Einfriedungen geregelt wer-
den.
Darüber hinaus könnte z. B. auch die Wasserrückhaltung, das Straßenbegleitgrün
oder die Entsiegelung von Grundstücken geregelt werden.
Die Verwaltung sieht in der vorliegenden Grünsatzung die Möglichkeit, Maßnah-
men zur Grünordnung, auch in Bereichen, die nicht im Geltungsbereich eines Be-
bauungsplans liegen, zu steuern.
Ferner könnte die Grünsatzung als Grundlage von städtischen Zuschüssen dienen,
wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die über das von der Satzung geforderte
Maß hinausgehen.
Neben den positiven Aspekten könnten sich aber durch die Grünsatzung ggf. die
Planungs- und Herstellungskosten von Baumaßnahmen erhöhen. Des Weiteren
könnte die Grünsatzung ggf. zu einem erhöhten Arbeitsanfall im Baurechtsamt und
der Bußgeldstelle inkl. einhergehender juristischer Auseinandersetzungen führen.
In der Anlage zu dieser Vorlage ist der erste Entwurf einer Grünsatzung beigefügt.
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 21.10.2025 über die Einführung einer
Grünsatzung informiert und hat die weitere Beratung an den Ausschuss für Klima,
Umwelt und Mobilität verwiesen.
Text aus PDF extrahiert