Startseite › Waghäusel › Antrag
Antrag der CDU-Frakion auf Erstellung einer Grünsatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waghäusel |
| Datum | 2025-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Vorlagen-Nr. 0113/2025
WAGHÄUSEL
Federführendes Amt/ Sachgebiet: Bürgermeister
Sachbearbeiter Bürgermeister Emmerich, Andreas
Beteiligte Ämter:
Aktenzeichen:
Sitzungsvorlage
Gremium: Sitzung am ö. nö. Datum:
Gemeinderat vorberatend 21.10.2025 X 07.10.2025
Kostenstelle Planansatz Bisheriger Verbrauch
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU-Frakion auf Erstellung einer Grünsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat verweist die Erstellung einer Grünsatzung zur weiteren
Beratung an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität.
Sachdarstellung und Begründung:
Die CDU-Fraktion hat am 01.06.2025 einen Antrag auf Erstellung einer
Grünsatzung eingereicht. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Begrünung einer Stadt ist eine wichtige kommunale Aufgabe, da
Grünräume nicht nur die Attraktivität der Stadt steigern und Raum für
Erholung und Freizeitaktivitäten bieten. Grünräume verbessern auch das
Klima und die Luftqualität und erhöhen damit die Lebensqualität der
Bürgerinnen und Bürger.
Daher ist die nachhaltige Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaf-
fung von Frei- und Grünräumen als kühlende Inseln in einer stetig wär-
mer werdenden Stadt ein wichtiges Anliegen.
Mit Hilfe des vorliegenden Entwurfs einer Grünsatzung für die Stadt
Waghäusel, soll nicht nur das Erscheinungsbild erhalten und sukzessive
verbessert werden. Die Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zu einer
Aufwertung des Stadtbildes und zur Wahrung gesunder Wohn-, Arbeits-
und Lebensverhältnisse beitragen.
Wie dem Entwurf der Grünsatzung entnommen werden kann, soll die
Begrünung unbebauter und unterbauter Flächen der bebauten Grundstü-
cke, die Begrünung von Gebäuden, die Gestaltung der Stellplätze und
der Einfriedungen geregelt werden.
Darüber hinaus könnte z. B. auch die Wasserrückhaltung, das Straßen-
begleitgrün oder die Entsiegelung von Grundstücken geregelt werden.
Die Verwaltung sieht in der vorliegenden Grünsatzung die Möglichkeit,
Maßnahmen zur Grünordnung, auch in Bereichen, die nicht im Geltungs-
bereich eines Bebauungsplans liegen, zu steuern.
Ferner könnte die Grünsatzung als Grundlage von städtischen Zuschüs-
sen dienen, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die über das von der
Satzung geforderte Maß hinausgehen.
Neben den positiven Aspekten könnten sich aber durch die Grünsatzung
ggf. die Planungs- und Herstellungskosten von Baumaßnahmen erhöhen.
Des Weiteren könnte die Grünsatzung ggf. zu einem erhöhten Arbeitsan-
fall im Baurechtsamt und der Bußgeldstelle inkl. einhergehender juristi-
scher Auseinandersetzungen führen.
In der Anlage zu dieser Vorlage ist der erste Entwurf einer Grünsatzung
beigefügt.
Der Gemeinderat sollte über die Einführung einer Grünsatzung zunächst
informiert werden. Die Verwaltung empfiehlt die weitere Beratung an
den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität zu verweisen.
Text aus PDF extrahiert