Startseite › Waghäusel › Antrag

Antrag der CDU-Frakion auf Erstellung einer Grünsatzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWaghäusel
Datum2025-10-21
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Große Kreisstadt Vorlagen-Nr. 0113/2025 WAGHÄUSEL Federführendes Amt/ Sachgebiet: Bürgermeister Sachbearbeiter Bürgermeister Emmerich, Andreas Beteiligte Ämter: Aktenzeichen: Sitzungsvorlage Gremium: Sitzung am ö. nö. Datum: Gemeinderat vorberatend 21.10.2025 X 07.10.2025 Kostenstelle Planansatz Bisheriger Verbrauch Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU-Frakion auf Erstellung einer Grünsatzung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat verweist die Erstellung einer Grünsatzung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität. Sachdarstellung und Begründung: Die CDU-Fraktion hat am 01.06.2025 einen Antrag auf Erstellung einer Grünsatzung eingereicht. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die Begrünung einer Stadt ist eine wichtige kommunale Aufgabe, da Grünräume nicht nur die Attraktivität der Stadt steigern und Raum für Erholung und Freizeitaktivitäten bieten. Grünräume verbessern auch das Klima und die Luftqualität und erhöhen damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist die nachhaltige Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaf- fung von Frei- und Grünräumen als kühlende Inseln in einer stetig wär- mer werdenden Stadt ein wichtiges Anliegen. Mit Hilfe des vorliegenden Entwurfs einer Grünsatzung für die Stadt Waghäusel, soll nicht nur das Erscheinungsbild erhalten und sukzessive verbessert werden. Die Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zu einer Aufwertung des Stadtbildes und zur Wahrung gesunder Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse beitragen. Wie dem Entwurf der Grünsatzung entnommen werden kann, soll die Begrünung unbebauter und unterbauter Flächen der bebauten Grundstü- cke, die Begrünung von Gebäuden, die Gestaltung der Stellplätze und der Einfriedungen geregelt werden. Darüber hinaus könnte z. B. auch die Wasserrückhaltung, das Straßen- begleitgrün oder die Entsiegelung von Grundstücken geregelt werden. Die Verwaltung sieht in der vorliegenden Grünsatzung die Möglichkeit, Maßnahmen zur Grünordnung, auch in Bereichen, die nicht im Geltungs- bereich eines Bebauungsplans liegen, zu steuern. Ferner könnte die Grünsatzung als Grundlage von städtischen Zuschüs- sen dienen, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die über das von der Satzung geforderte Maß hinausgehen. Neben den positiven Aspekten könnten sich aber durch die Grünsatzung ggf. die Planungs- und Herstellungskosten von Baumaßnahmen erhöhen. Des Weiteren könnte die Grünsatzung ggf. zu einem erhöhten Arbeitsan- fall im Baurechtsamt und der Bußgeldstelle inkl. einhergehender juristi- scher Auseinandersetzungen führen. In der Anlage zu dieser Vorlage ist der erste Entwurf einer Grünsatzung beigefügt. Der Gemeinderat sollte über die Einführung einer Grünsatzung zunächst informiert werden. Die Verwaltung empfiehlt die weitere Beratung an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität zu verweisen.

Text aus PDF extrahiert