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Konzept zur Ermittlung von Organisations-, Prozess- und Digitalisierungspotenzialen in der Verwaltung - Antrag der FW-Fraktion vom 25.03.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Villingen-Schwenningen |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion der Freien Wähler beantragt (25.03.2026), Personalkosten im nicht-produktiven Verwaltungsbereich ab 2027 jährlich um 6% durch Digitalisierung, Automatisierung und Prozessoptimierung zu reduzieren. Die Verwaltung schlägt ein strukturiertes, mehrjähriges Konzept vor: systematische Prozesserfassung, Potenzialidentifikation und Maßnahmenpioratisierung mit Pilotbereichen (Bürgeramt, Finanzamt). Der Gemeinderat soll das Konzept annehmen und die Verwaltung mit der Einführung des Vorgehensmodells, regelmäßiger Berichterstattung und schrittweiser Umsetzung beauftragen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsdrucksache
0606
Beschlussvorlage
Dienststelle:
Amt für Digitale
Transformation und IT
Gemeinderat Az:
22.07.2026 öffentlich beschließend
Verwaltungs- und
Datum: 24.06.2026
Kulturausschuss
15.07.2026 öffentlich
Konzept zur Ermittlung von Organisations-, Prozess- und Digitalisierungspotenzialen
in der Verwaltung - Antrag der FW-Fraktion vom 25.03.2026
Anlagen: 1. Antrag Freie Wähler 25.03.2026
Gast (Name, Vorname):
Präsentation: Ja Nein
Rechtliche Grundlagen:
1. Antrag und Konkretisierung
Die Fraktion der Freien Wähler hat mit Schreiben vom 25.03.2026 den Antrag gestellt, die
Personalkosten im nicht-produktiven Verwaltungsbereich ab 2027 jährlich um 6% zu
reduzieren. Die Einsparungen sollen durch Digitalisierung, Automatisierung,
Prozessoptimierungen, die Zusammenlegung von Ämtern sowie den Abbau überbesetzter
Stellen erreicht werden. Gewünscht war bis Ende Juni eine Bestandsanalyse der Overhead-
Strukturen durchzuführen und ein Umsetzungsplan zu erarbeiten. In Abstimmung mit den
Antragstellern wurde vereinbart, dass eine vollständige Analyse bis Ende Juni nicht
realistisch umsetzbar ist und stattdessen bis Ende Juni ein Vorgehensplan zu erstellen ist.
Weiterhin wurde vereinbart, den im Antrag benannten Vorschlag, die „E-Akte BW“ (E-Akte
der Landesregierung) einzuführen zu vernachlässigen, da die E-Akte BW nach Rücksprache
mit Vertretern der Landesregierung nicht auf Kommunalebene ausgerollt werden soll.
Zudem hat die Stadt bereits ein DMS/E-Akte (enaio) flächendeckend im Einsatz.
Personelle
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung: Haushaltsmittel:
Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme Einnahmen veranschlagt:
Beschaffungs-/ Herstellungskosten € (Zuschüsse, Beiträge ja
Jährliche Folgekosten/-lasten € u.ä.) nein
keine € HHSt.
Unterliegt die Maßnahme dem Projekt-Controlling? Ja Nein
Beschlussvorlage lag dem Projekt-Controlling vor: Ja
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2. Ausgangssituation
Die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen befindet sich in einem fortgeschrittenen
Transformationsprozess. In den vergangenen Jahren wurden bereits wesentliche
Grundlagen geschaffen, die heute eine gezielte Weiterentwicklung ermöglichen.
Zu den zentralen Bausteinen zählen insbesondere:
• der Einsatz von Künstlicher Intelligenz
• mehrere konkrete Anwendungen der Robotic Process Automation (RPA) zur
Automatisierung standardisierter Abläufe,
• die Einführung strukturierter digitaler Datenerfassung (Formcycle),
• der schrittweise Rollout von Microsoft 365 mit perspektivischer Nutzung von Power
Automate sowie
• die Einführung eines integrierten ERP-Systems (SAP) in den Bereichen Finanzen und
Personal.
Diese Entwicklungen zeigen bereits heute konkrete Wirkungen:
• Entlastung von Mitarbeitenden bei Routineaufgaben,
• Beschleunigung von Arbeitsabläufen,
• Verbesserung der Datenqualität und Nachvollziehbarkeit,
• erste Zeitersparnisse in standardisierten Prozessen.
Die Erschließung solcher Potenziale erfolgte bislang jedoch überwiegend projektbezogen.
Mit der Gründung des Amtes für Digitale Transformation und IT sowie den laufenden
Vorhaben sind nun bessere Voraussetzungen vorhanden, um Prozess- und
Digitalisierungspotenziale verbindlicher zu erfassen und gezielt weiterzuentwickeln.
Die Fraktion der Freien Wähler hat mit ihrem Antrag die Notwendigkeit unterstrichen,
vorhandene Potenziale strukturiert zu untersuchen und deren Wirkungen transparent
darzustellen. Die Verwaltung greift diesen Impuls auf und überführt das bisher überwiegend
projektbezogene Vorgehen in ein strukturiertes, verwaltungsweites Steuerungsmodell.
3. Zielsetzung
Mit dem vorliegenden Konzept verfolgt die Verwaltung einen klaren strategischen Ansatz:
Die Digitalisierung soll künftig systematisch entlang ihrer konkreten Wirkung gesteuert
werden.
Im Mittelpunkt stehen folgende Zielsetzungen:
Effizienzsteigerung
• Reduzierung manueller, repetitiver Tätigkeiten
• Standardisierung von Abläufen
• Minimierung von Medienbrüchen
• Optimierung von Durchlaufzeiten
Verbesserung der Servicequalität
• schnellere Bearbeitung von Anliegen
• höhere Transparenz für Bürgerinnen und Bürger
• verbesserte Erreichbarkeit und Nutzerfreundlichkeit
• Reduzierung von Rückfragen und Fehlern
Nachhaltige Personalsteuerung
• Entlastung bestehender Kapazitäten
• Reduzierung von Stellenbedarfen
• mittelfristig: gezielte Nutzung struktureller Effizienzpotenziale
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Steuerungsfähigkeit und Transparenz
• klare Priorisierung von Maßnahmen
• nachvollziehbare Wirkungsmessung
• fundierte Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat
Die bisherigen Aktivitäten zielten vor allem auf Qualität, Beschleunigung und Entlastung. Die
unmittelbare Reduzierung von Personalkosten war bislang nicht zentrale Zielsetzung. Aus
Sicht der Digitalisierung und des Prozessmanagements sollte die Reduzierung von
Personalkosten nicht als allein maßgebliches Ziel, sondern als ein wesentliches
Bewertungskriterium neben Effizienz, Servicequalität, Umsetzbarkeit und
Entlastungswirkung stehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass vorrangig kurzfristig
darstellbare Einsparpotenziale verfolgt werden, obwohl andere Maßnahmen für die
Verwaltung, die Bürger oder die nachhaltige Aufgabenerfüllung einen höheren Nutzen
haben.
Das Vorhaben berührt neben Digitalisierung und Prozessmanagement auch organisatorische
und personalwirtschaftliche Fragestellungen. Das Amt für Digitale Transformation und IT
verantwortet die Prozess- und Digitalisierungsperspektive. Organisations-, Stellen- und
Personalfragen verbleiben in der Zuständigkeit des Haupt- und Personalamtes bzw. der
hierfür zuständigen Organisationseinheiten.
4. Vorgehensmodell
Zur strukturierten Identifikation und Nutzung von Digitalisierungspotenzialen beabsichtigt die
Verwaltung ein mehrstufiges Vorgehensmodell einzusetzen.
4.1 Prozesse erfassen
Im ersten Schritt erhebt die Verwaltung systematisch die relevanten Prozesse und Aufgaben
in allen Organisationseinheiten. Betrachtet werden insbesondere Fallzahlen,
Bearbeitungszeiten, Personalaufwände, Medienbrüche, Schnittstellen und bekannte
Problemstellungen.
4.2 Potenziale identifizieren
Auf Grundlage der Prozessanalyse bewertet die Verwaltung gezielt die Verbesserung
einzelner Abläufe. Besonders große Potenziale bestehen erfahrungsgemäß bei Prozessen
mit hohen Fallzahlen, mit wiederkehrenden Arbeitsschritten, mit klar definierten
Entscheidungsregeln, mit strukturierten Daten, mit hohem Dokumentenaufkommen, mit
manuellen Zwischenschritten oder Mehrfacheingaben.
Die bisherigen Erfahrungen aus RPA-Projekten, KI-Anwendungen und Formularlösungen
bestätigen dieses Muster deutlich. Der Fokus liegt bewusst auf den Bereichen mit dem
größten skalierbaren Nutzen.
4.3 Maßnahmen entwickeln, priorisieren und quantifizieren
Für identifizierte Potenziale entwickelt die Verwaltung konkrete Lösungsansätze. Einbezogen
werden technische Ansätze wie digitale Formulare, Workflows, RPA, KI-Anwendungen und
die Optimierung von Fachverfahren. Ebenso betrachtet werden organisatorische Ansätze
wie Standardisierung, Aufgabenbündelung, weniger Schnittstellen und die Überprüfung von
Zuständigkeiten.
Die Priorisierung erfolgt systematisch anhand folgender Kriterien:
• erwarteter Effizienzgewinn
• Beitrag zur Serviceverbesserung
• Umsetzungsaufwand
• technische Machbarkeit
• rechtliche Rahmenbedingungen
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Dadurch entsteht eine klare Rangfolge der wirksamsten Maßnahmen.
Die Verwaltung bewertet die erwarteten Wirkungen jeder Maßnahme anhand eines
dreistufigen Modells:
• Zeitersparnis je Vorgang
• jährlicher Kapazitätsgewinn
• Auswirkungen auf Service und Personal
Die priorisierten Maßnahmen werden in eine mehrstufige Roadmap überführt:
Aufgrund der begrenzten Ressourcen wird zunächst ein fokussierter Pilotansatz verfolgt. Als
Pilotbereiche kommen Einheiten mit hohen Fallzahlen, standardisierten Abläufen und
vermuteten Potenzialen in Betracht. Hierfür bieten sich insbesondere das Bürgeramt und
das Amt für Finanzen an.
Die Pilotphase dient dazu, die Methodik zu erproben, den tatsächlichen Aufwand zu
ermitteln und belastbare Erkenntnisse über technische, organisatorische und prozessuale
Effekte zu gewinnen.
5. Bereits eingeleitete Maßnahmen
Seit Antragseingang hat die Verwaltung erste Schritte eingeleitet. Ein Schwerpunkt lag auf
der Weiterentwicklung des Offboarding- und Wiederbesetzungsprozesses. Personalabgänge
und Stellenwechsel sollen künftig nicht nur administrativ abgewickelt werden. Sie sollen
auch Anlass sein, Aufgaben, Prozesse sowie Digitalisierungs- und
Automatisierungspotenziale frühzeitig zu prüfen. Das Amt für Digitale Transformation und IT
wird hierfür künftig gezielter eingebunden.
Des Weiteren wurde im Bürgeramt, einem Amt mit teilweise viel Kundenkontakt und hohen
Fallzahlen, bereits begonnen Prozesse systematisch zu erfassen. Im Amt für Finanzen wird
im Zuge der SAP-Einführung ebenfalls bereits ein Fokus auf die Prozesse gelegt.
6. Einordnung der Finanziellen und Personellen Auswirkungen
Die Verwaltung nimmt den im Antrag formulierten Handlungsimpuls auf. Die genannte
Zielgröße einer jährlichen Reduktion der Personalkosten in den im Antrag bezeichneten
Verwaltungsbereichen verdeutlicht den politischen Anspruch, Optimierungsmöglichkeiten
konsequent zu prüfen und nutzbare Potenziale zu erschließen.
Dabei ist zwischen Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung, Entlastung, der Vermeidung
zusätzlichen Personalaufwuchses und möglichen langfristigen Personalkosteneffekten zu
unterscheiden. Effizienzgewinne führen nicht automatisch kurzfristig zu freiwerdendem
Personal. Sie können zunächst dazu beitragen, steigende Anforderungen zu bewältigen,
Rückstände abzubauen, die Qualität zu verbessern oder zusätzlichen Personalaufbau zu
vermeiden. Langfristig können sich daraus Auswirkungen auf Kapazitäten,
Wiederbesetzungen, Stellenanteile und Personalkosten ergeben. Diese Wirkungen sollen
transparent betrachtet und soweit möglich quantifiziert werden. Die Erreichung konkreter
Einsparungen setzt voraus, dass geeignete Potenziale tatsächlich vorhanden sind und mit
vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Zudem sind Investitionen, Ressourcen
sowie mögliche Auswirkungen auf Servicequalität und Leistungsfähigkeit zu
berücksichtigen.
Im Antrag wurde außerdem gefordert, betriebsbedingte Kündigungen zu prüfen. Maßgeblich
ist hierfür insbesondere, dass eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dies
ist der Fall, wenn der Arbeitsplatz infolge dringender betrieblicher Erfordernisse wegfällt,
keine andere Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht, Sozialdaten ausreichend
berücksichtigt wurden und eine Interessenabwägung erfolgt ist.
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Organisationsänderungen können dringende betriebliche Erfordernisse darstellen. Sie
müssen jedoch verhältnismäßig sein und die Kündigung unvermeidbar machen. Vor einer
Kündigung sind mildere Mittel zu prüfen. Dazu gehört insbesondere eine zumutbare
Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, auch zu geänderten Bedingungen.
Aus heutiger Sicht ist nicht davon auszugehen, dass Prozessoptimierung und Digitalisierung
kurzfristig ganze Arbeitsplätze entfallen lassen, effektiver wäre die Aufgabenkritik.
Wahrscheinlicher ist eine Reduzierung von Stellenanteilen. Zudem sind in einer Verwaltung
dieser Größe regelmäßig freie Stellen oder Stellenanteile vorhanden, die vorrangig
angeboten werden müssten.
Der Arbeitgeber muss die dringenden betrieblichen Erfordernisse und die Unvermeidbarkeit
der Kündigung darlegen und im Streitfall beweisen. Im Zusammenhang mit
Prozessoptimierung und Digitalisierung erscheint das Vorliegen dieser Voraussetzungen
nach aktueller Einschätzung unwahrscheinlich.
7. Ressourcenbedarf und Rahmenbedingungen
Die Potenzialermittlung ist selbst ein umfangreiches Veränderungsvorhaben. Analyse,
Priorisierung und Umsetzung erfordern personelle und zeitliche Ressourcen.
Derzeit stehen zwei Mitarbeitende im Prozessmanagement zur Verfügung. Diese sind
bereits in laufende Projekte eingebunden. Eine gleichzeitige Untersuchung sämtlicher
Verwaltungsbereiche ist daher nicht realistisch. Erforderlich ist ein schrittweises Vorgehen
mit klarer Priorisierung.
Bei Bedarf behält sich die Verwaltung vor, externe Unterstützung einzusetzen. Dies kann
insbesondere dann erforderlich werden, wenn mehrere Bereiche parallel untersucht werden
sollen oder die Umsetzung priorisierter Maßnahmen mit den vorhandenen Ressourcen nicht
in der erforderlichen Geschwindigkeit möglich ist.
Die eigentliche Wirkung entsteht nicht durch die Analyse, sondern erst durch die
Umsetzung. Digitale Lösungen, Prozessanpassungen, organisatorische Veränderungen,
Schnittstellen und Veränderungsbegleitung binden zusätzliche Kapazitäten in Digitalisierung,
IT, Organisationsentwicklung und Fachämtern und gehen auch mit finanziellen Aufwänden
einher. Die Umsetzbarkeit möglicher Effizienzsteigerungen hängt damit maßgeblich von den
verfügbaren personellen, finanziellen und technischen Ressourcen ab.
8. Steuerung und Berichtswesen
Die Gesamtverantwortung liegt bei der Verwaltungsleitung. Ein verwaltungsinterner
Steuerungskreis begleitet die Pilotierung, bewertet Ergebnisse und empfiehlt die
Priorisierung weiterer Maßnahmen. Diesem sollen insbesondere die Verwaltungsleitung,
das Amt für Digitale Transformation und IT, das Haupt- und Personalamt sowie die
betroffenen Fachämter angehören.
Es sind mehrere Verantwortungsbereiche innerhalb der Verwaltung betroffen. Die
Zuständigkeiten werden daher wie folgt abgegrenzt:
Amt für Digitale Transformation und IT
• methodische Prozessbetrachtung und Prozessmanagement
• Identifikation und Bewertung von Digitalisierungs- und Automatisierungspotenzialen
• Unterstützung bei der Entwicklung (digitaler) Soll-Prozesse
• operative Koordination des Vorgehensmodells
• Einbindung laufender Digitalisierungsvorhaben wie RPA, KI, Microsoft 365 und Power
Automate
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Haupt- und Personalamt
• organisatorische Fragestellungen der Aufbauorganisation
• Stellenbedarfe, Stellenbewertungen und Wiederbesetzungsfragen
• personalwirtschaftliche Auswirkungen und Maßnahmen
• Beteiligung der zuständigen Gremien, soweit erforderlich
• Bewertung organisatorischer Veränderungen gemeinsam mit den betroffenen
Fachämtern
Die Fachämter bringen die fachliche Sicht auf Aufgaben, Abläufe und Anforderungen ein. Die
abschließende Priorisierung und Entscheidung über Maßnahmen erfolgt im Zusammenspiel
mit der Verwaltungsleitung.
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat mindestens jährlich über den aktuellen Stand.
Soweit Maßnahmen Auswirkungen auf Arbeitsabläufe, Aufgabenprofile oder Beschäftigte
haben, werden die jeweils erforderlichen Beteiligten, wie beispielsweise der Personalrat,
frühzeitig berücksichtigt.
9. Zeitlicher Rahmen
Vorgeschlagen wird ein mehrjähriges Vorgehen. Parallel dazu werden laufende
Digitalisierungs- und Optimierungsmaßnahmen fortgeführt und deren Wirkungen
dokumentiert.
Im Jahr 2026 werden laufende Digitalisierungs- und Optimierungsmaßnahmen fortgesetzt
und ausgeweitet. Ihre Wirkungen werden erstmals geordnet erfasst. Parallel werden die
Pilotbereiche festgelegt und die Datenerhebung begonnen.
Im Jahr 2027 erfolgen die Pilotanalysen mit Potenzialbewertung und der Entwicklung erster
Maßnahmenpakete. Ziel ist es, für die Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt
2028/2029 erste belastbare Zwischenerkenntnisse zu möglichen Potenzialen, erforderlichen
Ressourcen und prioritären Maßnahmen vorliegen zu haben.
Soweit Maßnahmen ohne längere Vorlaufzeiten und mit vorhandenen Ressourcen
umsetzbar sind, soll mit der Umsetzung erster priorisierter Maßnahmen bereits im Jahr
2027 begonnen werden. Im Jahr 2028 werden weitere priorisierte Maßnahmen umgesetzt,
ihre Wirkungen gemessen und die Übertragbarkeit auf weitere Bereiche bewertet. Ab 2029
kann eine schrittweise Ausweitung auf weitere Verwaltungsbereiche erfolgen. Die
Priorisierung richtet sich nach den identifizierten Potenzialen, den verfügbaren Ressourcen
und dem erwarteten Nutzen.
10. Zusammenfassung
Der Antrag der Freien Wähler setzt einen deutlichen politischen Impuls zur Reduzierung von
Personalkosten durch Organisations-, Prozess- und Digitalisierungspotenziale. Die
Verwaltung greift diesen Impuls auf und verbindet ihn mit einem fachlich belastbaren
Vorgehen. Aus Sicht der Verwaltung können mögliche Einsparungen nicht pauschal
zugesagt werden. Zunächst muss nachvollziehbar geprüft werden, wo tatsächlich Potenziale
bestehen, welche Maßnahmen realistisch umsetzbar sind und welche Auswirkungen sich
auf Servicequalität, Leistungsfähigkeit, Personalbedarfe und Wirtschaftlichkeit ergeben.
Das vorliegende Konzept beschreibt den Weg zu einer belastbaren Entscheidungsgrundlage.
Es verbindet laufende Digitalisierungs- und Optimierungsmaßnahmen mit einem
strukturierten Vorgehensmodell, einer fokussierten Pilotierung und einer geregelten
Steuerung. Ziel ist es, Effizienzpotenziale transparent zu ermitteln, ihre Wirkung zu bewerten
und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten. Auf dieser Grundlage können Verwaltung und
Gemeinderat über weitere Umsetzungsschritte entscheiden.
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
überwiegend positiv überwiegend negativ keine
Begründung:
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur systematischen Ermittlung von
Digitalisierungspotenzialen und Effizienzsteigerung in der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das dargestellte Vorgehensmodell verwaltungsweit
einzuführen und die Digitalisierungspotenziale innerhalb aller Ämter systematisch zu
erheben, bewerten und zu priorisieren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse eine priorisierte
Umsetzungsroadmap zu entwickeln und diese schrittweise umzusetzen
4. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat regelmäßig über den Fortschritt des
Vorhabens.
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