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Verbeamtung nur im Hoheitsbereichen - Antrag der FW-Fraktion vom 25.03.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Villingen-Schwenningen |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsdrucksache
0535
Beschlussvorlage
Dienststelle:
Haupt- und Personalamt
Az: 10-042.00
Verwaltungs- und
Kulturausschuss Datum: 22.04.2026
17.06.2026 öffentlich vorberatend
Gemeinderat
24.06.2026 öffentlich beschließend
Verbeamtung nur im Hoheitsbereichen - Antrag der FW-Fraktion vom 25.03.2026
Anlagen: 1. Antrag Freie Wähler
2. Gegenüberstellung Personalkosten Beamte A12 und Beschäftigte EG11
Gast (Name, Vorname):
Präsentation: Ja Nein
Die Fraktion der Freien Wähler hat mit Schreiben vom 25.03.2026 die Anträge gestellt, die
Personalkosten zu reduzieren und die Verbeamtung künftig ausschließlich auf gesetzlich
vorgeschriebene hoheitsrechtliche Bereiche zu beschränken. Der Antrag ist als Anlage
beigefügt.
Der Antrag Personalkostenreduzierung kann in Abstimmung mit dem Antragsteller aufgrund
seiner Komplexität erst im Juli in den Gemeinderat eingebracht werden.
Personelle
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung: Haushaltsmittel:
Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme Einnahmen veranschlagt:
Beschaffungs-/ Herstellungskosten € (Zuschüsse, Beiträge ja
Jährliche Folgekosten/-lasten € u.ä.) nein
keine € HHSt.
Unterliegt die Maßnahme dem Projekt-Controlling? Ja Nein
Beschlussvorlage lag dem Projekt-Controlling vor: Ja
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Stellenplan der Stadt Villingen-Schwenningen
Im Stellenplan der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen sind für das Haushaltsjahr 2026
1.330 Stellen ausgewiesen. Nachfolgende Grafik zeigt auf, wie sich diese Stellen auf die
einzelnen „Berufsgruppen“ verteilen:
Stellen 2026
170
Beamte
480,5
Tarifbeschäftigte
Beschäftigte im
679,5 Sozial- und Erziehungsdienst
Lediglich 13% aller Stellen werden für Beamte vorgehalten, diese teilen sich wie folgt auf:
- Oberbürgermeister und Bürgermeister: 2,0 Stellen
Dies Funktionen sind kraft Gesetzes als Stellen für Beamte auf Zeit vorzuhalten.
- Höherer Dienst: 29,0 Stellen
Der höhere Dienst erstreckt sich von A 13 hD bis A 16. Es handelt sich hierbei
insbesondere um Amts- und Abteilungsleiterstellen sowie wissenschaftliche
Mitarbeitende.
- Gehobener Dienst: 121,5 Stellen
Der gehobene Dienst reicht von A 10 bis A 13 gD. Primär sind diese Mitarbeitenden
in allen Bereichen der Verwaltung als qualifizierte Sachbearbeiter (Bachelor of Arts-
Public- Management) eingesetzt oder aber auch in der Feuerwehr, dem
Vermessungsdienst und dem Forstwesen tätig.
- Mittlerer Dienst: 17,5 Stellen
Der mittlere Dienst ist in Besoldungsgruppen A 7 bis A 10mD tätig. Es handelt sich
hierbei nahezu ausschließlich um Brand- und Vermessungsamtsinspektoren.
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Nachfolgende Grafik weist die Beamtenstellen den unterschiedlichen Fachbereichen zu:
Unterscheidung nach Fachbereichen
111
2 2 7,5 9 20,5 18
Beamte bei der Stadtverwaltung
Von den im Stellenplan 170 ausgewiesenen Beamtenstellen waren zum 01.01.2026 lediglich
95 Stellen mit Beamten besetzt. Dies liegt an den rechtlichen Vorgaben, wonach im
Stellenplan ausgewiesene Beamtenstellen auch mit Tarifbeschäftigten einer vergleichbaren
Entgeltgruppe besetzt werden dürfen, während dies andersherum nicht möglich ist.
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Nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick, in welchen Dienststellen Beamtenstellen
vorgehalten werden und wie viele davon tatsächlich mit Beamten besetzt sind:
Beamte bei der Stadt Villingen-Schwenningen
Amt Anzahl davon tatsächlich davon Stellen
Beamtenstellen mit Beamten ohne hoheitliche
im Stellenplan besetzte Stellen Aufgaben
Referat des Oberbürgermeisters 7,0 3,0 2,0
Referat des Bürgermeisters 6,0 2,5 1,5
Haupt- und Personalamt 21,0 8,0 8,0
Amt für Innenrevision 6,0 4,0 4,0
Amt für digitale Transformation und IT 1,0 1,0 1,0
Amt für Finanzen und Controlling 14,5 10,5 0,0
Liegenschaftsamt 6,0 3,0 0,0
Rechtsamt 3,0 2,5 2,5
Bürgeramt 22,5 13,5 0,0
Amt für Feuerwehr, Brand- und 22,5 14,5 0,0
Zivilschutz
Amt für Jugend, Bildung, Integration 4,0 3,0 3,0
und Sport
Amt für Archiv und 2,0 2,0 0,0
Schriftgutverwaltung
Amt für Kindertageseinrichtungen 5,0 2,5 2,5
Grünflächen- und Tiefbauamt 6,5 0,0 0,0
Stadtplanungsamt 4,0 2,0 0,0
Vermessungsamt 19,0 8,0 0,0
Baurechtsamt 7,5 4,0 0,0
Amt für Gebäudewirtschaft und 1,5 0,0 0,0
Hochbau
Forstamt 9,0 9,0 0,0
Personal- und Gesamtpersonalrat 1,0 1,0 0,0
TDVS 1,0 1,0 1,0
Summe 170 95,0 25,5
Die Tabelle zeigt, dass in allen Dienststellen der Stadtverwaltung, wenn auch in
unterschiedlichem Umfang, Beamte vorgehalten werden. Im Grünflächen- und Tiefbauamt
und im Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau sind derzeit keine Beamten beschäftigt.
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Das Beamtenwesen
Das Beamtenwesen in Deutschland hat seine Wurzeln im preußischen Staatsdienst. Ziel
war es damals - wie auch noch heute - eine verlässliche, loyale und sachkundige Verwaltung
sicherzustellen, die unabhängig von politischen Mehrheiten funktioniert. Beamte soll(t)en
Kontinuität, Neutralität und Rechtsstaatlichkeit
sichern.
Artikel 33 GG:
Das Berufsbeamtentum ist heute in Artikel Die Ausübung hoheitsrechtlicher
33 Grundgesetzt (GG) verankert. Befugnisse ist in der Regel
ständigen Angehörigen des
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu öffentlichen Dienstes (Beamte)
festgestellt, dass die Formulierung ‚in der zu übertragen.
Regel‘ keine Verpflichtung darstellt, für alle
hoheitlichen Aufgaben Beamte einzustellen,
gleichzeitig ist das Berufsbeamtentum aber institutionell geschützt. Es ist folglich zulässig,
für die Erledigung hoheitlicher Aufgaben auch Tarifbeschäftigte zu verpflichten. Der Einsatz
von Beamten ist aber insbesondere dort geboten, wo hoheitliche Eingriffe und staatliche
Entscheidungsgewalt ausgeübt werden.
Kostenvergleich Beamte vs. Tarifbeschäftigte
Ein Kostenvergleich zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten hängt von zahlreichen
Faktoren, wie z. B. Familienstand, Anzahl Kinder oder Lebensdauer, ab, weshalb lediglich
eine Einzelfallanalyse zu belastbaren Ergebnissen führt. Pauschal lässt sich aber festhalten,
dass im aktiven Dienst die Tarifbeschäftigten i. d. R. höhere Kosten verursachen, da der
Arbeitgeber für die Beamten keine Sozialabgaben abführen muss. Langfristig gesehen sind
die Beamten jedoch oft teurer, da sie eine staatlich finanzierte Pension erhalten und die
Krankheitskosten auch während der Pension anteilmäßig vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Nachfolgende Grafik vermittelt einen Überblick, welche Arbeitgeberaufwendungen für einen
Beamten in A 12 im Vergleich zu einem Tarifbeschäftigten in EG 11 TVöD während des
aktiven Dienstes bzw. bis zum Alter von 80 Jahren anfallen.
Arbeitgeberaufwendungen
Beamte - Beschäftigte
4.500.000 €
4.000.000 €
3.500.000 €
Beamter A 12 Beschächtigter EG 11
Aufwendungen im aktiven Dienst weitergehende Pensionslasten
In diesem exemplarischen Vergleich sind die Arbeitgeberaufwendungen für den Beamten bis
zum Pensionseintritt mit 67 Jahren um rund 88.000 € geringer als beim Tarifbeschäftigten.
Beim Beamten fallen aber auch nach der Pensionierung weitere Kosten an, so dass bei einer
Lebenserwartung von 80 Jahren und somit über einem Gesamtbetrachtungszeitraum von
53 Jahren (Prämisse: Dienstantritt bei der Stadt mit 27 Jahren) in Summe rund 194.000 €
Mehrkosten zu Buche schlagen. Anlage 2 weist die exemplarische Kostenermittlung im
Einzelnen aus.
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Ermittlung fiktiver, jährlicher Einsparungen
Die ermittelten Arbeitgeber-Mehraufwendungen für einen Beamten in A 12 im Vergleich zu
einem Tarifbeschäftigten in EG 11 TVöD belaufen sich über einen Betrachtungszeitraum von
53 Jahren (Dienstantritt bei der Stadt mit 27 Jahren, Lebenserwartung 80 Jahre) auf rund
194.000 €. Umgerechnet auf die aktive Dienstzeit (Dienstantritt bei der Stadt mit 27 Jahren,
Pensionseintritt mit 67 Jahren = 40 Jahre) belaufen sich die jährlichen Mehraufwendungen
für einen Beamten somit auf 4850 € (194.000 € / 40 Jahre).
Unterstellt man, dass eine A 12-Stelle den Durchschnitt der Besoldung der Beamten bei der
Stadt Villingen-Schwenningen darstellt und geht man davon aus, dass von den 95 mit
Beamten besetzten Stellen 25,5 Stellen nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind und
künftig mit Tarifbeschäftigten besetzt werden (siehe letzte Spalte obiger Tabelle „Beamte
bei der Stadt Villingen-Schwenningen“), so ergäbe sich ein jährliches Einsparpotenzial von
rund 124.000 € (4850 € * 25,5 Stellen).
Die Verwaltungspraxis
In den Kommunalverwaltungen gibt es generell keine strikte Trennung zwischen dem
Einsatz von Beamten für hoheitliche und
Beispiel 1:
nichthoheitliche Aufgaben. Es handelt sich in der
Vermessungsingenieur
Realität um ein gemischtes System, in dem Beamte
Ein Vermessungsamtmann, der
auch für nicht-hoheitliche und Tarifbeschäftigte auch
bislang in der hoheitlichen Katas-
für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden. Nach
tervermessung im städtischen
Art. 33 Grundgesetz gilt der Funktionsvorbehalt, d.
Vermessungsamt tätig war, hat
h. hoheitliche Aufgaben sollen „in der Regel“ von
Interesse an einer Sachgebiets-
Beamten wahrgenommen werden, in der Praxis
leiterstelle im Bereich der
lässt sich eine Vermischung faktisch nicht
Ingenieurvermessung, die eine
verhindern, da aus verschiedensten Gründen auch
nicht-hoheitliche Aufgabe darstellt.
Tarifbeschäftigte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen
Eine strikte Beschränkung des
und Beamte im Zuge ihrer beruflichen Entwicklung
Einsatzes von Beamten für
auch in nichthoheitliche Bereiche wechseln. Im
hoheitliche Aufgaben würde dies
Ausländeramt, das ausschließlich hoheitliche
nicht zulassen. Es ist auch nicht
Aufgaben wahrnimmt, sind beispielsweise keine
realistisch, dass der Mitarbeitende
Beamten eingesetzt.
auf seinen Beamtentitel
verzichtet. Im Ergebnis müsste
In etlichen Dienststellen, wie z. B. dem
auf eine Besetzung der Stelle mit
Liegenschaftsamt, dem Amt für Finanzen und
dem hierfür qualifiziertesten
Controlling oder dem Haupt- und Personalamt ist
Mitarbeitenden verzichtet werden.
eine Abgrenzung zwischen den hoheitlichen und
nicht-hoheitlichen Aufgaben oftmals nicht
durchgängig möglich.
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Während in den Spezialbereichen (Feuerwehr, Stadt-
Beispiel 2: Leitung Grünflächen-
archiv, Vermessung- und Forstwesen) der Einsatz
und Tiefbauamt
von Beamten grundsätzlich auf die hoheitlichen
Die Leitung des Grünflächen -und
Tätigkeiten begrenzt ist, ist im Bereich der
Tiefbauamts kann – wie es derzeit
Verwaltung insbesondere im gehobenen und
der Fall ist – mit einem Tarifbe-
höheren Dienst eine starke Durchmischung
schäftigten besetzt werden.
festzustellen. In Zeiten des Fachkräftemangels
Würde die Stelle ausgeschrieben
werden entsprechende Stellen verstärkt sowohl für
werden und im Stellenplan keine
Beamte als auch für Tarifbeschäftigte aus-
entsprechende Beamtenstellt zur
geschrieben, um die Aussicht auf gute Bewerber/-
Verfügung stehen, könnte sich
innen nicht von vornherein einzuschränken. Dies ist
kein (Leitender) Baudirektor aus
jedoch nur möglich, wenn im Stellenplan auch
der staatlichen Verwaltung oder
Beamtenstellen geführt werden, die in der Praxis
einer anderen Gemeinde hierfür
sowohl mit Beamten als auch mit Tarifbeschäftigten
bewerben, was die Flexibilität und
besetzt werden können. Hierdurch wird auch
Qualität bei der Personalauswahl
sichergestellt, dass die Beamten entsprechend ihrer
erheblich einschränken könnte.
Fähigkeiten flexibel eingesetzt werden können und
somit beispielsweise ein Wechsel vom Baurechtsamt (Hoheitsbereich) in die Personal-
abteilung möglich ist. Eine strikte Trennung würde die beruflichen
Entwicklungsmöglichkeiten der Beamten und folglich die Attraktivität der Stadt Villingen-
Schwenningen als Arbeitgeber stark einschränken.
Zu beachten ist auch, dass im gehobenen Verwaltungsdienst seit Jahren ein
Fachkräftemangel herrscht. In Baden-Württemberg erfolgt die Ausbildung zum Bachelor of
Arts–Public Management an den Hochschulen in Kehl und in Ludwigsburg. Der
Bachelorstudiengang „Public Management“ ist eine Mischung aus Recht, Management und
Betriebswirtschaftslehre sowie verschiedene sozialwissenschaftliche Fächer.
Es ist der einzige Studiengang, in dem die Studierenden auf komplexe Rechtsfragen in der
Kommunalverwaltung gezielt vorbereitet werden. Bereits während des Studiums werden
die Studierenden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und streben in aller
Regel ganz gezielt eine Beamtenlaufbahn im gehobenen/höheren Verwaltungsdienst an.
Rechtlich komplexe Fragestellungen gibt es aber nicht nur in den hoheitlichen
Aufgabenbereichen, sondern ebenso in den nicht-hoheitlichen Bereichen, weshalb auch hier
oftmals Bachelor of Arts-Public Management aufgrund ihrer umfassenden Verwaltungs- und
Managementausbildung die Aufgaben bestmöglich wahrnehmen. Hier ausschließlich
Betriebswirte oder Verwaltungsfachwirte einzusetzen, hätte für die Funktionsfähigkeit der
Verwaltung definitiv negative Auswirkungen.
Zudem gilt zu konstatieren, dass das Beamtenverhältnis seinem Wesen nach auf Dauer
angelegt ist und hierdurch in besonderem Maße zur personellen Kontinuität sowie zur
Stabilität der Verwaltungsabläufe beiträgt. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf
eigenen Antrag erfolgt erfahrungsgemäß deutlich seltener als ein Arbeitgeberwechsel bei
Tarifbeschäftigten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bei einer ausschließlich auf
Tarifbeschäftigte gestützten Personalstruktur grundsätzlich die Möglichkeit von
Arbeitskämpfen besteht, die mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der
Verwaltung sowie auf die Bürgerschaft verbunden sein können.
Gesamtbewertung
Der Antrag der Freien Wähler-Fraktion greift ein nachvollziehbares Ziel (primär
Kosteneffizienz) auf, führt jedoch in seiner pauschalen Form zu erheblichen Nachteilen.
Diese sind:
• fehlende Flexibilität beim Personaleinsatz und bei der Personalgewinnung
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• rechtliche Unsicherheiten, da eine Abgrenzung zwischen hoheitlichen und nicht-
hoheitlichen Aufgaben oftmals schwierig ist
• mögliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, da ausgebildete
Fachkräfte im gehobenen und höheren Dienst auf Dauer nicht mehr in dem
erforderlichen Umfang zur Verfügung stünden.
Eine strikte Trennung zwischen hoheitlichem und nicht-hoheitlichem Bereich ist in der
kommunalen Praxis nicht sachgerecht umsetzbar, weshalb empfohlen wird, den Antrag
abzulehnen. Es ist in Baden-Württemberg keine Kommune bekannt, die dies so umsetzt.
Eine moderne Kommunalverwaltung benötigt kein starres Entweder-oder, sondern ein
ausgewogenes Nebeneinander von Beamten- und Tarifbeschäftigten. Nur so lassen sich
Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit und Leistungsfähigkeit gleichermaßen gewährleisten.
Es wird empfohlen, weiterhin eine differenzierte Personalstrategie zu verfolgen, die sowohl
Beamte als auch Tarifbeschäftigte entsprechend den funktionalen Anforderungen einsetzt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
überwiegend positiv überwiegend negativ keine
Begründung:
Beschlussantrag:
Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt, der Gemeinderat beschließt, den Antrag
abzulehnen.
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