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Verbeamtung nur im Hoheitsbereichen - Antrag der FW-Fraktion vom 25.03.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVillingen-Schwenningen
Datum2026-06-17
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Sitzungsdrucksache 0535 Beschlussvorlage Dienststelle: Haupt- und Personalamt Az: 10-042.00 Verwaltungs- und Kulturausschuss Datum: 22.04.2026 17.06.2026 öffentlich vorberatend Gemeinderat 24.06.2026 öffentlich beschließend Verbeamtung nur im Hoheitsbereichen - Antrag der FW-Fraktion vom 25.03.2026 Anlagen: 1. Antrag Freie Wähler 2. Gegenüberstellung Personalkosten Beamte A12 und Beschäftigte EG11 Gast (Name, Vorname): Präsentation: Ja Nein Die Fraktion der Freien Wähler hat mit Schreiben vom 25.03.2026 die Anträge gestellt, die Personalkosten zu reduzieren und die Verbeamtung künftig ausschließlich auf gesetzlich vorgeschriebene hoheitsrechtliche Bereiche zu beschränken. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Antrag Personalkostenreduzierung kann in Abstimmung mit dem Antragsteller aufgrund seiner Komplexität erst im Juli in den Gemeinderat eingebracht werden. Personelle Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung: Haushaltsmittel: Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einnahmen veranschlagt: Beschaffungs-/ Herstellungskosten € (Zuschüsse, Beiträge ja Jährliche Folgekosten/-lasten € u.ä.) nein keine € HHSt. Unterliegt die Maßnahme dem Projekt-Controlling? Ja Nein Beschlussvorlage lag dem Projekt-Controlling vor: Ja - 2 - Stellenplan der Stadt Villingen-Schwenningen Im Stellenplan der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen sind für das Haushaltsjahr 2026 1.330 Stellen ausgewiesen. Nachfolgende Grafik zeigt auf, wie sich diese Stellen auf die einzelnen „Berufsgruppen“ verteilen: Stellen 2026 170 Beamte 480,5 Tarifbeschäftigte Beschäftigte im 679,5 Sozial- und Erziehungsdienst Lediglich 13% aller Stellen werden für Beamte vorgehalten, diese teilen sich wie folgt auf: - Oberbürgermeister und Bürgermeister: 2,0 Stellen Dies Funktionen sind kraft Gesetzes als Stellen für Beamte auf Zeit vorzuhalten. - Höherer Dienst: 29,0 Stellen Der höhere Dienst erstreckt sich von A 13 hD bis A 16. Es handelt sich hierbei insbesondere um Amts- und Abteilungsleiterstellen sowie wissenschaftliche Mitarbeitende. - Gehobener Dienst: 121,5 Stellen Der gehobene Dienst reicht von A 10 bis A 13 gD. Primär sind diese Mitarbeitenden in allen Bereichen der Verwaltung als qualifizierte Sachbearbeiter (Bachelor of Arts- Public- Management) eingesetzt oder aber auch in der Feuerwehr, dem Vermessungsdienst und dem Forstwesen tätig. - Mittlerer Dienst: 17,5 Stellen Der mittlere Dienst ist in Besoldungsgruppen A 7 bis A 10mD tätig. Es handelt sich hierbei nahezu ausschließlich um Brand- und Vermessungsamtsinspektoren. - 3 - Nachfolgende Grafik weist die Beamtenstellen den unterschiedlichen Fachbereichen zu: Unterscheidung nach Fachbereichen 111 2 2 7,5 9 20,5 18 Beamte bei der Stadtverwaltung Von den im Stellenplan 170 ausgewiesenen Beamtenstellen waren zum 01.01.2026 lediglich 95 Stellen mit Beamten besetzt. Dies liegt an den rechtlichen Vorgaben, wonach im Stellenplan ausgewiesene Beamtenstellen auch mit Tarifbeschäftigten einer vergleichbaren Entgeltgruppe besetzt werden dürfen, während dies andersherum nicht möglich ist. - 4 - Nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick, in welchen Dienststellen Beamtenstellen vorgehalten werden und wie viele davon tatsächlich mit Beamten besetzt sind: Beamte bei der Stadt Villingen-Schwenningen Amt Anzahl davon tatsächlich davon Stellen Beamtenstellen mit Beamten ohne hoheitliche im Stellenplan besetzte Stellen Aufgaben Referat des Oberbürgermeisters 7,0 3,0 2,0 Referat des Bürgermeisters 6,0 2,5 1,5 Haupt- und Personalamt 21,0 8,0 8,0 Amt für Innenrevision 6,0 4,0 4,0 Amt für digitale Transformation und IT 1,0 1,0 1,0 Amt für Finanzen und Controlling 14,5 10,5 0,0 Liegenschaftsamt 6,0 3,0 0,0 Rechtsamt 3,0 2,5 2,5 Bürgeramt 22,5 13,5 0,0 Amt für Feuerwehr, Brand- und 22,5 14,5 0,0 Zivilschutz Amt für Jugend, Bildung, Integration 4,0 3,0 3,0 und Sport Amt für Archiv und 2,0 2,0 0,0 Schriftgutverwaltung Amt für Kindertageseinrichtungen 5,0 2,5 2,5 Grünflächen- und Tiefbauamt 6,5 0,0 0,0 Stadtplanungsamt 4,0 2,0 0,0 Vermessungsamt 19,0 8,0 0,0 Baurechtsamt 7,5 4,0 0,0 Amt für Gebäudewirtschaft und 1,5 0,0 0,0 Hochbau Forstamt 9,0 9,0 0,0 Personal- und Gesamtpersonalrat 1,0 1,0 0,0 TDVS 1,0 1,0 1,0 Summe 170 95,0 25,5 Die Tabelle zeigt, dass in allen Dienststellen der Stadtverwaltung, wenn auch in unterschiedlichem Umfang, Beamte vorgehalten werden. Im Grünflächen- und Tiefbauamt und im Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau sind derzeit keine Beamten beschäftigt. - 5 - Das Beamtenwesen Das Beamtenwesen in Deutschland hat seine Wurzeln im preußischen Staatsdienst. Ziel war es damals - wie auch noch heute - eine verlässliche, loyale und sachkundige Verwaltung sicherzustellen, die unabhängig von politischen Mehrheiten funktioniert. Beamte soll(t)en Kontinuität, Neutralität und Rechtsstaatlichkeit sichern. Artikel 33 GG: Das Berufsbeamtentum ist heute in Artikel Die Ausübung hoheitsrechtlicher 33 Grundgesetzt (GG) verankert. Befugnisse ist in der Regel ständigen Angehörigen des Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu öffentlichen Dienstes (Beamte) festgestellt, dass die Formulierung ‚in der zu übertragen. Regel‘ keine Verpflichtung darstellt, für alle hoheitlichen Aufgaben Beamte einzustellen, gleichzeitig ist das Berufsbeamtentum aber institutionell geschützt. Es ist folglich zulässig, für die Erledigung hoheitlicher Aufgaben auch Tarifbeschäftigte zu verpflichten. Der Einsatz von Beamten ist aber insbesondere dort geboten, wo hoheitliche Eingriffe und staatliche Entscheidungsgewalt ausgeübt werden. Kostenvergleich Beamte vs. Tarifbeschäftigte Ein Kostenvergleich zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten hängt von zahlreichen Faktoren, wie z. B. Familienstand, Anzahl Kinder oder Lebensdauer, ab, weshalb lediglich eine Einzelfallanalyse zu belastbaren Ergebnissen führt. Pauschal lässt sich aber festhalten, dass im aktiven Dienst die Tarifbeschäftigten i. d. R. höhere Kosten verursachen, da der Arbeitgeber für die Beamten keine Sozialabgaben abführen muss. Langfristig gesehen sind die Beamten jedoch oft teurer, da sie eine staatlich finanzierte Pension erhalten und die Krankheitskosten auch während der Pension anteilmäßig vom Arbeitgeber zu tragen sind. Nachfolgende Grafik vermittelt einen Überblick, welche Arbeitgeberaufwendungen für einen Beamten in A 12 im Vergleich zu einem Tarifbeschäftigten in EG 11 TVöD während des aktiven Dienstes bzw. bis zum Alter von 80 Jahren anfallen. Arbeitgeberaufwendungen Beamte - Beschäftigte 4.500.000 € 4.000.000 € 3.500.000 € Beamter A 12 Beschächtigter EG 11 Aufwendungen im aktiven Dienst weitergehende Pensionslasten In diesem exemplarischen Vergleich sind die Arbeitgeberaufwendungen für den Beamten bis zum Pensionseintritt mit 67 Jahren um rund 88.000 € geringer als beim Tarifbeschäftigten. Beim Beamten fallen aber auch nach der Pensionierung weitere Kosten an, so dass bei einer Lebenserwartung von 80 Jahren und somit über einem Gesamtbetrachtungszeitraum von 53 Jahren (Prämisse: Dienstantritt bei der Stadt mit 27 Jahren) in Summe rund 194.000 € Mehrkosten zu Buche schlagen. Anlage 2 weist die exemplarische Kostenermittlung im Einzelnen aus. - 6 - Ermittlung fiktiver, jährlicher Einsparungen Die ermittelten Arbeitgeber-Mehraufwendungen für einen Beamten in A 12 im Vergleich zu einem Tarifbeschäftigten in EG 11 TVöD belaufen sich über einen Betrachtungszeitraum von 53 Jahren (Dienstantritt bei der Stadt mit 27 Jahren, Lebenserwartung 80 Jahre) auf rund 194.000 €. Umgerechnet auf die aktive Dienstzeit (Dienstantritt bei der Stadt mit 27 Jahren, Pensionseintritt mit 67 Jahren = 40 Jahre) belaufen sich die jährlichen Mehraufwendungen für einen Beamten somit auf 4850 € (194.000 € / 40 Jahre). Unterstellt man, dass eine A 12-Stelle den Durchschnitt der Besoldung der Beamten bei der Stadt Villingen-Schwenningen darstellt und geht man davon aus, dass von den 95 mit Beamten besetzten Stellen 25,5 Stellen nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind und künftig mit Tarifbeschäftigten besetzt werden (siehe letzte Spalte obiger Tabelle „Beamte bei der Stadt Villingen-Schwenningen“), so ergäbe sich ein jährliches Einsparpotenzial von rund 124.000 € (4850 € * 25,5 Stellen). Die Verwaltungspraxis In den Kommunalverwaltungen gibt es generell keine strikte Trennung zwischen dem Einsatz von Beamten für hoheitliche und Beispiel 1: nichthoheitliche Aufgaben. Es handelt sich in der Vermessungsingenieur Realität um ein gemischtes System, in dem Beamte Ein Vermessungsamtmann, der auch für nicht-hoheitliche und Tarifbeschäftigte auch bislang in der hoheitlichen Katas- für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden. Nach tervermessung im städtischen Art. 33 Grundgesetz gilt der Funktionsvorbehalt, d. Vermessungsamt tätig war, hat h. hoheitliche Aufgaben sollen „in der Regel“ von Interesse an einer Sachgebiets- Beamten wahrgenommen werden, in der Praxis leiterstelle im Bereich der lässt sich eine Vermischung faktisch nicht Ingenieurvermessung, die eine verhindern, da aus verschiedensten Gründen auch nicht-hoheitliche Aufgabe darstellt. Tarifbeschäftigte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen Eine strikte Beschränkung des und Beamte im Zuge ihrer beruflichen Entwicklung Einsatzes von Beamten für auch in nichthoheitliche Bereiche wechseln. Im hoheitliche Aufgaben würde dies Ausländeramt, das ausschließlich hoheitliche nicht zulassen. Es ist auch nicht Aufgaben wahrnimmt, sind beispielsweise keine realistisch, dass der Mitarbeitende Beamten eingesetzt. auf seinen Beamtentitel verzichtet. Im Ergebnis müsste In etlichen Dienststellen, wie z. B. dem auf eine Besetzung der Stelle mit Liegenschaftsamt, dem Amt für Finanzen und dem hierfür qualifiziertesten Controlling oder dem Haupt- und Personalamt ist Mitarbeitenden verzichtet werden. eine Abgrenzung zwischen den hoheitlichen und nicht-hoheitlichen Aufgaben oftmals nicht durchgängig möglich. - 7 - Während in den Spezialbereichen (Feuerwehr, Stadt- Beispiel 2: Leitung Grünflächen- archiv, Vermessung- und Forstwesen) der Einsatz und Tiefbauamt von Beamten grundsätzlich auf die hoheitlichen Die Leitung des Grünflächen -und Tätigkeiten begrenzt ist, ist im Bereich der Tiefbauamts kann – wie es derzeit Verwaltung insbesondere im gehobenen und der Fall ist – mit einem Tarifbe- höheren Dienst eine starke Durchmischung schäftigten besetzt werden. festzustellen. In Zeiten des Fachkräftemangels Würde die Stelle ausgeschrieben werden entsprechende Stellen verstärkt sowohl für werden und im Stellenplan keine Beamte als auch für Tarifbeschäftigte aus- entsprechende Beamtenstellt zur geschrieben, um die Aussicht auf gute Bewerber/- Verfügung stehen, könnte sich innen nicht von vornherein einzuschränken. Dies ist kein (Leitender) Baudirektor aus jedoch nur möglich, wenn im Stellenplan auch der staatlichen Verwaltung oder Beamtenstellen geführt werden, die in der Praxis einer anderen Gemeinde hierfür sowohl mit Beamten als auch mit Tarifbeschäftigten bewerben, was die Flexibilität und besetzt werden können. Hierdurch wird auch Qualität bei der Personalauswahl sichergestellt, dass die Beamten entsprechend ihrer erheblich einschränken könnte. Fähigkeiten flexibel eingesetzt werden können und somit beispielsweise ein Wechsel vom Baurechtsamt (Hoheitsbereich) in die Personal- abteilung möglich ist. Eine strikte Trennung würde die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Beamten und folglich die Attraktivität der Stadt Villingen- Schwenningen als Arbeitgeber stark einschränken. Zu beachten ist auch, dass im gehobenen Verwaltungsdienst seit Jahren ein Fachkräftemangel herrscht. In Baden-Württemberg erfolgt die Ausbildung zum Bachelor of Arts–Public Management an den Hochschulen in Kehl und in Ludwigsburg. Der Bachelorstudiengang „Public Management“ ist eine Mischung aus Recht, Management und Betriebswirtschaftslehre sowie verschiedene sozialwissenschaftliche Fächer. Es ist der einzige Studiengang, in dem die Studierenden auf komplexe Rechtsfragen in der Kommunalverwaltung gezielt vorbereitet werden. Bereits während des Studiums werden die Studierenden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und streben in aller Regel ganz gezielt eine Beamtenlaufbahn im gehobenen/höheren Verwaltungsdienst an. Rechtlich komplexe Fragestellungen gibt es aber nicht nur in den hoheitlichen Aufgabenbereichen, sondern ebenso in den nicht-hoheitlichen Bereichen, weshalb auch hier oftmals Bachelor of Arts-Public Management aufgrund ihrer umfassenden Verwaltungs- und Managementausbildung die Aufgaben bestmöglich wahrnehmen. Hier ausschließlich Betriebswirte oder Verwaltungsfachwirte einzusetzen, hätte für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung definitiv negative Auswirkungen. Zudem gilt zu konstatieren, dass das Beamtenverhältnis seinem Wesen nach auf Dauer angelegt ist und hierdurch in besonderem Maße zur personellen Kontinuität sowie zur Stabilität der Verwaltungsabläufe beiträgt. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag erfolgt erfahrungsgemäß deutlich seltener als ein Arbeitgeberwechsel bei Tarifbeschäftigten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bei einer ausschließlich auf Tarifbeschäftigte gestützten Personalstruktur grundsätzlich die Möglichkeit von Arbeitskämpfen besteht, die mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der Verwaltung sowie auf die Bürgerschaft verbunden sein können. Gesamtbewertung Der Antrag der Freien Wähler-Fraktion greift ein nachvollziehbares Ziel (primär Kosteneffizienz) auf, führt jedoch in seiner pauschalen Form zu erheblichen Nachteilen. Diese sind: • fehlende Flexibilität beim Personaleinsatz und bei der Personalgewinnung - 8 - • rechtliche Unsicherheiten, da eine Abgrenzung zwischen hoheitlichen und nicht- hoheitlichen Aufgaben oftmals schwierig ist • mögliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, da ausgebildete Fachkräfte im gehobenen und höheren Dienst auf Dauer nicht mehr in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stünden. Eine strikte Trennung zwischen hoheitlichem und nicht-hoheitlichem Bereich ist in der kommunalen Praxis nicht sachgerecht umsetzbar, weshalb empfohlen wird, den Antrag abzulehnen. Es ist in Baden-Württemberg keine Kommune bekannt, die dies so umsetzt. Eine moderne Kommunalverwaltung benötigt kein starres Entweder-oder, sondern ein ausgewogenes Nebeneinander von Beamten- und Tarifbeschäftigten. Nur so lassen sich Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit und Leistungsfähigkeit gleichermaßen gewährleisten. Es wird empfohlen, weiterhin eine differenzierte Personalstrategie zu verfolgen, die sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte entsprechend den funktionalen Anforderungen einsetzt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: überwiegend positiv überwiegend negativ keine Begründung: Beschlussantrag: Der Verwaltungs- und Kulturausschuss empfiehlt, der Gemeinderat beschließt, den Antrag abzulehnen.

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