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Antrag der Fraktion "Wir für Ruppertsweiler"; Änderung der Hauptsatzung - § 2 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Pirmasens-Land |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
3. Antrag der Fraktion "Wir für Ruppertsweiler";
Änderung der Hauptsatzung - § 2 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den
Ortsbürgermeister
Die Fraktion „Wir für Ruppertsweiler“ hat mit Schreiben vom 08.06.2026 folgenden Antrag gestellt:
„Angesichts der aktuellen Situation, in der im Falle der Wahl der Ortsbürgermeisterkandidatin die
Beigeordneten beabsichtigen, ihre Ämter niederzulegen, und die Kandidatin zugleich über keine
politische Erfahrung sowie keine Kenntnisse der bisherigen Ratsthemen verfügt, halten wir es für
zwingend erforderlich, dem Gemeinderat mehr Verantwortung zu übertragen.
Wir fordern daher, die Verfügungsgewalt des Ortsbürgermeisters für eigenständige finanzielle
Entscheidungen auf maximal 500 € pro Einzelfall zu begrenzen. Zu diesem Zweck ist die Hauptsatzung,
§ 2 Absatz 1, entsprechend auf diese Wertgrenze anzupassen.
Durch die Begrenzung auf 500 € wird die Transparenz gegenüber dem Gemeinderat erhöht und dessen
Kontrollfunktion gestärkt. Gleichzeitig bleibt die Handlungsfähigkeit des Ortsbürgermeisters für
kleinere, laufende Angelegenheiten gewährleistet.“
Der 1. Beigeordnete Michael Becker verliest eine Stellungnahme bezüglich seiner Gründe für seinen
angekündigten Rücktritt als Beigeordneter im Falle der Wahl der Bewerberin als Ortsbürgermeisterin.
Ratsmitglied Guido Hahn fragt nach der Verlesung der Stellungnahme nach, ob die Beigeordneten
sicher zurücktreten werden, wenn die Bewerberin zur Ortsbürgermeisterin gewählt wird und ob sie
auch ihr Ratsmandat niederlegen werden.
Der Vorsitzende, 1. Beigeordneter Michael Becker und der Beigeordnete Martin Siegert bestätigen den
Rücktritt im Falle der Wahl, werden aber beide ihr Ratsmandat behalten.
Ratsmitglied Guido Hahn fragt nach einem konkreten Beispiel, welches unter die zu ändernde
Bestimmung fällt.
Ratsmitglied Peter Stumpf antwortet hierauf, mit dem Kauf von Benzin für den Bauhof.
Ratsmitglied Guido Hahn teilt hierzu mit, dass dies unter die „Geschäfte der laufenden Verwaltung“
fallen und somit nicht unter die zu ändernde Bestimmung. Er fragt deshalb nochmals nach einem
konkreten Beispiel, bekommt allerdings keine Antwort.
Beschluss:
Der Gemeinderat Ruppertsweiler beschließt, bei 1 Gegenstimme, die folgende Änderung der
Hauptsatzung in § 2 Absatz 1:
"Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer
Wertgrenze von 500 € im Einzelfall."
Alle weiteren Inhalte bleiben unverändert. Die Änderungssatzung ist als Anlage 1 beigefügt. Die
Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
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