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Antrag der CDU-Fraktion: Ausarbeitung einer Ehrenamtspreis Ordnung zum Ehrenamtspreis Hettenleidelheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Leiningerland
Datum2026-03-24
DatenstufeNur Dokumente
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Ehrenamtspreis- ordnung der Ortsgemeinde Hettenleidelheim Grundsatz Diese Ehrenamtspreisordnung legt Grundsätze und Regeln für die Ehrung von Personen, Gruppen und Vereinen fest mit dem Ziel, eine Gleichberechtigung der zu Ehrenden zu gewährleisten. §1 Zuständigkeit (1) Über Ehrungen entscheidet ein Gremium gemäß dieser Ordnung aus den eingereichten Vorschlägen mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Dieses besteht aus 6 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: 1. Dem Bürgermeister 2. Dem 1. Beigeordneten 3. Jeweils 1 Vertreter der 3 größten im Rat vertretenden Fraktionen 4. 1 Vertreter des Seniorenrates (2) Gremiumsvorsitzender ist der Ortsbürgermeister, sein Stellvertreter der 1. Beigeordnete. (3) Vorschlagberechtigt sind alle Bürger und Bürgerinnen aus Hettenleidelheim. (4) Die Ehrung erfolgt durch das Gremium nach Maßgabe dieser Ehrenamtspreisordnung. §2 Adressatenkreis (1) Das Gremium ehrt Personen, Gruppen oder Vereine, die sich im besonderen Maße engagieren für: 1. Soziales 2. Natur- und Umweltschutz 3. Hilfsorganisationen (z.B. DRK, Feuerwehr) 4. Bildung, Kultur und Brauchtumspflege 5. Kinder- und Jugendarbeit 6. Integration 7. Besonderes Engagement in Vereinen §3 Voraussetzung (1) Der oder die zu ehrende Person, Gruppen oder Verein ist Bürger oder Bürgerin ist mit dem Hauptwohnsitz in Hettenleidelheim gemeldet oder hat seinen Sitz in Hettenleidelheim. (2) Ein freiwilliges und unentgeltliches Engagement, dass einem gemeinnützigen Zweck gemäß §2 für Hettenleidelheim dient und dem Gemeinwohl zugutekommt. (3) Die Tätigkeit sollte nachhaltig und längerfristig ausgeübt werden und darf nicht auf den eigenen materiellen Gewinn ausgerichtet sein. (4) Das Engagement soll öffentlich sichtbar sein und kann sowohl in Vereinen als auch auf Eigeninitiative erfolgen. (5) Auszeichnung kann für ein Engagement grundsätzlich nur einmal vergeben werden. (6) Haupt- oder ehrenamtlich engagierte Personen der politischen Gemeinde, sind für ihr ausgeübtes politisches Engagement von der Nominierung ausgeschlossen. §4 Fristen (1) Der Vorschlag nach §1 Abs. 3 muss spätestens bis 31.10. eines jeden Jahres, für das Folgejahr eingereicht werden. Spätere Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. (2) Das Gremium nach §1 Abs. 2 muss anschließend bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres, für das Folgejahr nach §2 den oder die Ehrenpreisträger(in) bestimmten. (3) Der bepreiste Baum nach §6 Abs. 3 ist bis spätestens 3 Monate nach Ehrung zu pflanzen. §5 Ankündigung und Vorschläge (1) Die suche nach einem neuen Ehrenpreisträger wird mit der Verkündung des derzeitigen Ehrenpreisträgers im Amtsblatt bekannt gegeben. (2) Der Aufruf zu Vorschlägen wird jeden 1. Freitag, bis Oktober des Jahres im Amtsblatt ausgeschrieben. (3) Vorschläge sind nach §4 Abs. 1 mit einem vorgefertigten Vordruck bei dem Ortsbürgermeister einzureichen. (4) Eine Begründung zum Vorschlag soll ausgeführt werden (5) Mehrfach vorgeschlagene Personen, Gruppen oder Vereine werden nur einfach berücksichtigt §6 Verleihung und Bepreisung (1) Die Ehrung erfolgt jährlich am Neujahrsempfang der Ortsgemeinde (2) Der oder die Ehrenpreisträger(in) erhalten: 1. Eine Ehrenurkunde 2. Einen gepflanzten Baum mit personalisiert, graviertem Schild 3. Etwas zu trinken Bepreisung wird im Ausschuss diskutiert/ Ideen sind her vermerkt §7 Rechte und Pflichten des Gremiums (1) Das Gremium hat nach dieser Ehrenamtspreisordnung demokratisch, unparteiisch und ohne private Vorteile zu entscheiden (2) Das Gremium hat alle eingegangen Vorschläge zu berücksichtigen (3) Das Gremium wählt auf Basis festgelegter Bewertungskriterien, welche öffentlich einsehbar sind. Anlage muss dabei sein, wird im Ausschuss diskutiert. §8 Inkrafttreten Die Ehrenamtspreisordnung tritt ab sofort in Kraft. Ortsgemeinde Hettenleidelheim, xx.xx.2026

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