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Widerrechtliche Nutzung des Bolzplatzes als Parkplatz; Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Landau-Land
Datum2026-06-11
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Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/12/020 Fachbereich: Fachbereich Bürgerdienste Aktenz.: Sachbearbeiter(in): Letzel, Michael Datum: 28.05.2026 Beratungsfolge: Termin: Status: 12 Ortsgemeinderat Leinsweiler 11.06.2026 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: A8 Widerrechtliche Nutzung des Bolzplatzes als Parkplatz; Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement Sach- und Rechtslage: Die Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement hat einen Antrag folgenden Wortlauts gestellt, mit der Bitte um Aufnahme als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Gemeinderates: „Der Bolzplatz ist ein offizieller Hubschauberlandeplatz für Rettungshubschauber. Der Bürgermeister wird gebeten, die jederzeitige Freihaltung durch geeignete Maßnahmen, ggfs. In Abstimmung mit und Uterstützung der Verwaltung sicherzustellen. Begründung: Insbesondere bei Veranstaltungen in und um Leinsweiler wird der Bolzplatz wirderrechtlich als Parkplatz genutzt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Nachdem in der Verwaltung keine Kenntnis über einen offiziellen Landeplatz für Rettungshubschrauber in Leinsweiler bestand, hat der Unterzeichner sich zur Aufklärung des Sachverhalts bei der Rettungsleitstelle in Landau rückversichert. Es wurde uns mitgeteilt, dass es in Leinsweiler keinen derart klassifizierten Landeplatz gebe. Auch im Dispositionssytem der Leitstelle sind keine entsprechenden Bemerkungen erfasst, welche den Bolzplatz als Landeplatz für Rettungshubschrauber auszeichnen würde. Vielmehr sei es so, dass der jeweilige Hubschrauberpilot im Einsatzfall selbst die Entscheidung treffe, wo er den Hubschrauber landen wolle. Es kann demnach von hier aus nicht nachvollzogen werden, wo die Aussage der antragstellenden Fraktion ihren Ursprung hat. Ungeachtet dessen steht es der Ortsgemeinde frei, Maßnahmen zu treffen, ihren Grundbesitz durch geeignete Maßnahmen gegen ungewollte Nutzung abzusichern. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Da es sich bei dem Bolzplatz – anders als im Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement formuliert – nicht um einen offiziellen Landeplatz für Rettungshubschrauber handelt, wird von weiteren Maßnahmen zur Freihaltung des Platzes abgesehen. Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende beim Beschluss: Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ ☐ Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.) Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1 gez. gez. Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez. Letzel Letzel Schwamm Verteiler: 1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung 2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme 3. Wiedervorlage

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