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Widerrechtliche Nutzung des Bolzplatzes als Parkplatz; Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Landau-Land |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 2026/12/020
Fachbereich: Fachbereich Bürgerdienste Aktenz.:
Sachbearbeiter(in): Letzel, Michael Datum: 28.05.2026
Beratungsfolge: Termin: Status:
12 Ortsgemeinderat Leinsweiler 11.06.2026 öffentlich beschließend
Tagesordnungspunkt: A8
Widerrechtliche Nutzung des Bolzplatzes als Parkplatz;
Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement
Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement hat einen Antrag folgenden
Wortlauts gestellt, mit der Bitte um Aufnahme als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des
Gemeinderates:
„Der Bolzplatz ist ein offizieller Hubschauberlandeplatz für Rettungshubschauber.
Der Bürgermeister wird gebeten, die jederzeitige Freihaltung durch geeignete
Maßnahmen, ggfs. In Abstimmung mit und Uterstützung der Verwaltung sicherzustellen.
Begründung:
Insbesondere bei Veranstaltungen in und um Leinsweiler wird der Bolzplatz wirderrechtlich
als Parkplatz genutzt.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem in der Verwaltung keine Kenntnis über einen offiziellen Landeplatz für
Rettungshubschrauber in Leinsweiler bestand, hat der Unterzeichner sich zur Aufklärung
des Sachverhalts bei der Rettungsleitstelle in Landau rückversichert. Es wurde uns
mitgeteilt, dass es in Leinsweiler keinen derart klassifizierten Landeplatz gebe. Auch im
Dispositionssytem der Leitstelle sind keine entsprechenden Bemerkungen erfasst, welche
den Bolzplatz als Landeplatz für Rettungshubschrauber auszeichnen würde. Vielmehr sei
es so, dass der jeweilige Hubschrauberpilot im Einsatzfall selbst die Entscheidung treffe,
wo er den Hubschrauber landen wolle.
Es kann demnach von hier aus nicht nachvollzogen werden, wo die Aussage der
antragstellenden Fraktion ihren Ursprung hat.
Ungeachtet dessen steht es der Ortsgemeinde frei, Maßnahmen zu treffen, ihren
Grundbesitz durch geeignete Maßnahmen gegen ungewollte Nutzung abzusichern.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Da es sich bei dem Bolzplatz – anders als im Antrag der Fraktion Dorferneuerung und
Gebäudemanagement formuliert – nicht um einen offiziellen Landeplatz für
Rettungshubschrauber handelt, wird von weiteren Maßnahmen zur Freihaltung des Platzes
abgesehen.
Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende
beim Beschluss:
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ ☐
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen
Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.)
Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1
gez. gez. Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez.
Letzel Letzel Schwamm
Verteiler:
1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung
2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme
3. Wiedervorlage
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