Startseite › Verbandsgemeinde Landau-Land › Antrag

Einrichtung von weiteren Parkbuchten in der Weinstraße und An der Halde; Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Landau-Land
Datum2026-06-11
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land Mitteilungsvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/12/019 Fachbereich: Fachbereich Bürgerdienste Aktenz.: Sachbearbeiter(in): Letzel, Michael Datum: 28.05.2026 Beratungsfolge: Termin: Status: 12 Ortsgemeinderat Leinsweiler 11.06.2026 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: A7 Einrichtung von weiteren Parkbuchten in der Weinstraße und An der Halde; Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement Sach- und Rechtslage: Die Fraktion Dorferneuerung hat einen Antrag folgenden Wortlauts gestellt, mit Bitte um Aufnahme als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Gemeinderates: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Einrichtung und Markierung weiterer Parkbuchten, so wie sie in der Ortsbegehung am 25.3.2026 erarbeitet wurden, in die Wege zu leiten. Begründung: Bei einer Ortsbegehung am 25.3.2026 haben der Ortsbürgermeister, ein Beigeordneter und drei weitere Mitglieder des Ortsgemeinderats einen Plan für für die Änderung bestehender und Einrichtung neuer Parkbuchten auf den Fahrbahnen erstellt. Die Bemühungen des Bürgermeisters, das weitere Vorgehen mit der Verwaltung besprechen zu können laufen seither ins Leere. Ein Beschluss des Ortsgemeinderats kann unterstützend wirken, indem hier politischer Wille dokumentiert wird.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung zur Markierung von Parkbuchten in der Weinstraße/An der Halde liegt der Straßenverkehrsbehörde vor. Das Anliegen der Ortsgemeinde wird hier ernst genommen und soll geprüft werden. Gleichzeitig bitten wir um Beachtung, dass wir die verkehrsrechtlichen Belange von 14 Ortsgemeinden im Blick haben müssen. Dementsprechend müssen wir unsere Aufgaben in einer vernünftigen zeitliche Abfolge einplanen, welche sich an verschiedenen Gesichtspunkten, wie z.B. Zeitpunkt des Entstehens des Anliegens und vor allem auch Dringlichkeit der Umsetzung aus Gefahrensicht orientiert. Nicht selten sind wir auch durch überörtliche Planungen z.B. durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) in unseren eigenen Planungsmöglichkeiten eingeschränkt. Wir gehen davon aus, dass wir uns dem o.g. Anliegen der Ortsgemeinde Leinsweiler in der ersten Hälfte des Monat Juli annehmen können. Wichtig ist auch, festzustellen, dass die Ortsgemeinden keine eigene Zuständigkeit haben, wenn es um die Festlegung von verkehrsrechtlichen Regelungen geht. Von dort können lediglich Anregungen bzw. Vorschläge an die Verwaltung gerichtet werden. Hinweis: Mangels Zuständigkeit des Gemeinderates hätte der Antrag dem Grunde nach zurückgewiesen werden müssen. Die Verwaltung hielt es jedoch für sinnvoll, über den Sachverhalt zu informieren. Daher erfolgt die Vorlage lediglich zur Kenntnis und nicht zur Beschlussfassung. Das Anliegen, welches dem Antrag zugrunde liegt, ist in der Verwaltung bekannt. Ein weiterer Beschluss ist nicht erforderlich. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1 gez. gez. Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez. Letzel Letzel Schwamm Verteiler: 1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung 2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme 3. Wiedervorlage

Text aus PDF extrahiert