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Einrichtung von weiteren Parkbuchten in der Weinstraße und An der Halde; Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Landau-Land |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
Mitteilungsvorlage
Vorlagen-Nr.: 2026/12/019
Fachbereich: Fachbereich Bürgerdienste Aktenz.:
Sachbearbeiter(in): Letzel, Michael Datum: 28.05.2026
Beratungsfolge: Termin: Status:
12 Ortsgemeinderat Leinsweiler 11.06.2026 öffentlich beschließend
Tagesordnungspunkt: A7
Einrichtung von weiteren Parkbuchten in der Weinstraße und An der Halde;
Antrag der Fraktion Dorferneuerung und Gebäudemanagement
Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion Dorferneuerung hat einen Antrag folgenden Wortlauts gestellt, mit Bitte um
Aufnahme als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Gemeinderates:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Einrichtung und Markierung weiterer
Parkbuchten, so wie sie in der Ortsbegehung am 25.3.2026 erarbeitet wurden, in die Wege
zu leiten.
Begründung:
Bei einer Ortsbegehung am 25.3.2026 haben der Ortsbürgermeister, ein Beigeordneter und
drei weitere Mitglieder des Ortsgemeinderats einen Plan für für die Änderung bestehender
und Einrichtung neuer Parkbuchten auf den Fahrbahnen erstellt.
Die Bemühungen des Bürgermeisters, das weitere Vorgehen mit der Verwaltung besprechen
zu können laufen seither ins Leere. Ein Beschluss des Ortsgemeinderats kann unterstützend
wirken, indem hier politischer Wille dokumentiert wird.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anregung zur Markierung von Parkbuchten in der Weinstraße/An der Halde liegt der
Straßenverkehrsbehörde vor. Das Anliegen der Ortsgemeinde wird hier ernst genommen
und soll geprüft werden. Gleichzeitig bitten wir um Beachtung, dass wir die
verkehrsrechtlichen Belange von 14 Ortsgemeinden im Blick haben müssen.
Dementsprechend müssen wir unsere Aufgaben in einer vernünftigen zeitliche Abfolge
einplanen, welche sich an verschiedenen Gesichtspunkten, wie z.B. Zeitpunkt des
Entstehens des Anliegens und vor allem auch Dringlichkeit der Umsetzung aus
Gefahrensicht orientiert. Nicht selten sind wir auch durch überörtliche Planungen z.B.
durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) in unseren eigenen Planungsmöglichkeiten
eingeschränkt.
Wir gehen davon aus, dass wir uns dem o.g. Anliegen der Ortsgemeinde Leinsweiler in der
ersten Hälfte des Monat Juli annehmen können.
Wichtig ist auch, festzustellen, dass die Ortsgemeinden keine eigene Zuständigkeit haben,
wenn es um die Festlegung von verkehrsrechtlichen Regelungen geht. Von dort können
lediglich Anregungen bzw. Vorschläge an die Verwaltung gerichtet werden.
Hinweis:
Mangels Zuständigkeit des Gemeinderates hätte der Antrag dem Grunde nach
zurückgewiesen werden müssen. Die Verwaltung hielt es jedoch für sinnvoll, über
den Sachverhalt zu informieren. Daher erfolgt die Vorlage lediglich zur Kenntnis
und nicht zur Beschlussfassung.
Das Anliegen, welches dem Antrag zugrunde liegt, ist in der Verwaltung bekannt. Ein
weiterer Beschluss ist nicht erforderlich.
Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1
gez. gez. Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez.
Letzel Letzel Schwamm
Verteiler:
1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung
2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme
3. Wiedervorlage
Text aus PDF extrahiert