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Erlass einer Wahlwerbungssatzung für die Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim; Antrag der CDU-Fraktion und FWG-Fraktion vom 04.11.2023

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Landau-Land
Datum2023-12-08
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Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2023/02/055 Fachbereich: Fachbereich Bürgerdienste Aktenz.: Sachbearbeiter(in): Letzel, Michael Datum: 27.11.2023 Beratungsfolge: Termin: Status: 2 Ortsgemeinderat Billigheim-Ingenheim 08.12.2023 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: A5 Erlass einer Wahlwerbungssatzung für die Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim; Antrag der CDU-Fraktion und FWG-Fraktion vom 04.11.2023 Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion und FWG-Fraktion haben mit Schreiben vom 04.11.2023, gerichtet an den Ortsbürgermeister, den Antrag gestellt, im Gemeinderat über den Erlass einer Wahlwerbungssatzung zu beraten und zu beschließen. Das Schreiben sowie der vorgeschlagene Satzungsentwurf sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Hauptzweck der Satzung besteht darin, konkrete Regelungen über die Zulässigkeit von Wahlwerbung zu treffen und damit insbesonder das Plakatieren „auf ein erträgliches Maß“ zu reduzieren. Der durch die antragstellenden Fraktionen eingereichte Satzungsentwurf wurde durch die Verwaltung überarbeitet. Hierbei wurde ein paar kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen, welche fehlerhafte Zitierung von Paragraphen betreffen. Desweiteren wurde in § 4 des Entwurfs eine Regelung zur Genehmigungspraxis gestrichen, welche das Aufbringen von Aufklebern zum Inhalt hat. Dieses aufwändige Verfahren wird derzeit nicht für erforderlich gehalten. Alle verwaltungsseitigen Änderungen sind durch rote Schriftfarbe im Entwurf kenntlich gemacht. Darüber hinaus sind noch zwei Stellen im Satzungsentwurf aufgefallen, die etwas unklar wirken. Wir schlagen deshalb folgende Änderungen in der Satzung vor (die entsprechenden Stellen sind im beigefügten Satzungsentwurf mit grüner Schriftfarbe gekennzeichnet): In § 3 Abs. 3 Satz 2 schlagen wir folgende Formulierung vor (dies entspricht dann auch dem letzten Punkt in Abs. 4 des gleichen Paragraphen): „Pro Laternenmast sind maximal 2 Plakate bzw. 2 Doppelplakate (Rücken an Rücken) zulässig“. In § 8 Abs. 2 Satz 1 schlagen wir vor, die Formulierung „durch die Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim“ zu ersetzen durch die Formulierung „durch die zuständige Stelle“. Damit ist dann auch die Ordnungsbehörde handlungsfähig. Finanzielle Auswirkungen: - Keine - Beschlussvorschlag: Auf Antrag der CDU- und FWG-Fraktion beschließt der Ortsgemeinderat folgendes: 1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Wahlwerbungssatzung 2. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die ordnungsgemäße Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen. Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende beim Beschluss: Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ ☐ Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.) Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1 gez. gez. Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez. Letzel Letzel Schwamm Anlagen: - Schreiben der CDU-Fraktion und FWG-Fraktion vom 04.11.2023 (Antrag) - Entwurf einer Wahlwerbungssatzung Verteiler: 1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung 2. Herrn Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme 3. Wiedervorlage

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