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Erlass einer Wahlwerbungssatzung für die Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim; Antrag der CDU-Fraktion und FWG-Fraktion vom 04.11.2023
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Landau-Land |
| Datum | 2023-12-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 2023/02/055
Fachbereich: Fachbereich Bürgerdienste Aktenz.:
Sachbearbeiter(in): Letzel, Michael Datum: 27.11.2023
Beratungsfolge: Termin: Status:
2 Ortsgemeinderat Billigheim-Ingenheim 08.12.2023 öffentlich beschließend
Tagesordnungspunkt: A5
Erlass einer Wahlwerbungssatzung für die Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim;
Antrag der CDU-Fraktion und FWG-Fraktion vom 04.11.2023
Sach- und Rechtslage:
Die CDU-Fraktion und FWG-Fraktion haben mit Schreiben vom 04.11.2023, gerichtet an
den Ortsbürgermeister, den Antrag gestellt, im Gemeinderat über den Erlass einer
Wahlwerbungssatzung zu beraten und zu beschließen. Das Schreiben sowie der
vorgeschlagene Satzungsentwurf sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Hauptzweck der Satzung besteht darin, konkrete Regelungen über die Zulässigkeit von
Wahlwerbung zu treffen und damit insbesonder das Plakatieren „auf ein erträgliches Maß“
zu reduzieren.
Der durch die antragstellenden Fraktionen eingereichte Satzungsentwurf wurde durch die
Verwaltung überarbeitet. Hierbei wurde ein paar kleinere redaktionelle Änderungen
vorgenommen, welche fehlerhafte Zitierung von Paragraphen betreffen.
Desweiteren wurde in § 4 des Entwurfs eine Regelung zur Genehmigungspraxis gestrichen,
welche das Aufbringen von Aufklebern zum Inhalt hat. Dieses aufwändige Verfahren wird
derzeit nicht für erforderlich gehalten.
Alle verwaltungsseitigen Änderungen sind durch rote Schriftfarbe im Entwurf kenntlich
gemacht.
Darüber hinaus sind noch zwei Stellen im Satzungsentwurf aufgefallen, die etwas unklar
wirken. Wir schlagen deshalb folgende Änderungen in der Satzung vor (die
entsprechenden Stellen sind im beigefügten Satzungsentwurf mit grüner Schriftfarbe
gekennzeichnet):
In § 3 Abs. 3 Satz 2 schlagen wir folgende Formulierung vor (dies entspricht dann auch
dem letzten Punkt in Abs. 4 des gleichen Paragraphen):
„Pro Laternenmast sind maximal 2 Plakate bzw. 2 Doppelplakate (Rücken an Rücken)
zulässig“.
In § 8 Abs. 2 Satz 1 schlagen wir vor, die Formulierung „durch die Ortsgemeinde
Billigheim-Ingenheim“ zu ersetzen durch die Formulierung „durch die zuständige Stelle“.
Damit ist dann auch die Ordnungsbehörde handlungsfähig.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine -
Beschlussvorschlag:
Auf Antrag der CDU- und FWG-Fraktion beschließt der Ortsgemeinderat folgendes:
1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Wahlwerbungssatzung
2. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die ordnungsgemäße Bekanntmachung der
Satzung zu veranlassen.
Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende
beim Beschluss:
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ ☐
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen
Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.)
Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1
gez. gez. Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez.
Letzel Letzel Schwamm
Anlagen:
- Schreiben der CDU-Fraktion und FWG-Fraktion vom 04.11.2023 (Antrag)
- Entwurf einer Wahlwerbungssatzung
Verteiler:
1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung
2. Herrn Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme
3. Wiedervorlage
Text aus PDF extrahiert