Startseite › Verbandsgemeinde Kastellaun › Antrag
Antrag der Freien Wählergruppe Berg: Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Waldgrundstück "Hebrück" Ergebnis der Überprüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kastellaun |
| Datum | 2026-01-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bearbeitung/ Tel. Nr.: Datum
Christine Werner / 06762 403-301 07.01.2026
FB 3 - Bauen
Az.: Vorlage: 064-2026-010
Gremium Sitzungstermin Tagesordnungspunkt [Öffentlich] /
[nichtöffentlich]
Stadtrat 21.01.2026 6 öffentlich
Beratungsgegenstand:
Antrag der Freien Wählergruppe Berg: Errichtung einer Windkraftanlage auf dem
Waldgrundstück "Hebrück"
Ergebnis der Überprüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
Sachlage:
Auf Grundlage des Antrags der Freien Wählergruppe Berg vom 04.08.2025 hat der
Stadtrat in seiner Sitzung am 27.08.2025 die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss
beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Windkraft-
anlage im Bereich der im Flächennutzungsplan Kastellaun dargestellten Konzentrations-
fläche für Windkraft in Flur 2, Flurstück 8 in der Gemarkung Kastellaun zu prüfen. Die ca.
3,9 ha große Konzentrationsfläche liegt zum größten Teil in der Gemarkung Hollnich. Le-
diglich ca. 5450 m²m befinden sich in der Gemarkung Kastellaun.
In der Gemarkung Hollnich ist die Errichtung eines Windrads geplant, dessen Genehmi-
gung kurz bevorsteht. Die Anlage dort kann nur realisiert werden, nachdem der Ver-
bandsgemeinderat per Beschluss die sogenannte „Rotor-out-Regelung“ festgelegt hatte.
Das bedeutet, dass nur der Mast der Windkraftanlage innerhalb der Konzentrationsfläche
stehen muss.
Die Errichtung einer zweiten Anlage innerhalb der Konzentrationsfläche in der Kastellau-
ner Gemarkung ist auch nach Rücksprache mit Projektentwicklern aufgrund des einzu-
haltenden Abstands zwischen den Anlagen nicht möglich.
Damit ein größerer Abstand zur geplanten Hollnicher Anlage erzielt werden könnte,
müsste die Fläche nach Westen/ Südwesten erweitert werden. Dies wiederum ist wegen
des einzuhaltenden Mindestabstands von 900m zu Siedlungsflächen (hier: Hollnich-
Gammelshausen „Am Rothenbusch“ und Baugebiet „Haslerborn“) auch nicht zu realisie-
ren.
Es wird keine Möglichkeit gesehen, in diesem Bereich der Kastellauner Gemarkung eine
Windkraftanlage zu errichten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Mit Ja Nein Enthaltun- Lt. Ab-
gen
Stim- Be- weichen-
men- schluss- der
Mehrheit vorschlag Beschluss
_______________________
(Keimer)
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert