Startseite › Verbandsgemeinde Kastellaun › Antrag

Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung einer Katzenschutzverordnung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Kastellaun
Datum2025-10-07
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

TOP 2 Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung einer Katzenschutzverordnung Der Vorsitzende leitet in die Thematik ein und begrüßt Amtsveterinärtierärztin Christiane Schmidt (Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück) und Dr. Anne-Katrin Staub (praktizierende Tierärztin) als Sachverständige. Anschließend erläutert Rolf Hoffmann den Antrag der SPD-Fraktion auf Erlass einer Katzenschutzverordnung. Die Notwendigkeit ergebe sich einerseits aus Tierwohlgründen und andererseits aus ordnungspolitischer Sicht, um eine Handhabe gegen uneinsichtige Katzenbesitzer zu schaffen. Die umliegenden Verbandsgemeinden verfügen bereits über entsprechende Verordnungen. Herr Hoffmann bittet Dr. Anne-Katrin Staub, den Antrag inhaltlich zu erläutern. Sie verdeutlicht anhand von Bildmaterial verwahrloster Katzen ausführlich, warum aus tierärztlicher Sicht die Einführung einer Katzenschutzverordnung Sinn macht und diesbezüglich dringend Handlungsbedarf besteht. In der Verbandsgemeinde gibt es einige Hotspots, in denen die Empfehlungen von Tierhilfe und Veterinäramt trotz entsprechender Hinweise ignoriert werden. Der wesentlichste Punkt einer solchen Verordnung ist die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht. Letztere ist notwendig, um die unkontrollierte Vermehrung in solchen Hotspots in den Griff zu bekommen und künftig ein Entstehen solcher Hotspots zu verhindern. Auch die Vertreterin des Veterinäramts, Frau Schmidt, bestätigt, dass eine Katzenschutzverordnung erfahrungsgemäß ein sehr gutes Instrument ist, die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Dieses habe auch die Verbandsgemeinden im Umkreis dazu bewogen, eine solche Verordnung zu erlassen. Im Anschluss an den Sachvortrag findet die Beratung des Antrags statt. Die CDU-Fraktion kann den Handlungsbedarf zur Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung in den Hotspots nachvollziehen, sieht jedoch die Umsetzung durch eine Verordnung im Zuge der Eingriffsverwaltung zunächst kritisch. Es wird insbesondere die Frage gestellt, ob es auch andere, vor allem mildere Mittel zur Eindämmung der Katzenpopulation in den Hotspots gibt, wie z. B. kostenlose Kastrationsangebote in Form von Aktionstagen. Durch eine Verordnung werde Bürokratie auf-, statt abgebaut. Außerdem sehe man die Gefahr von möglichen Denunzierungen bzw. eine Anzeigenflut. Dies müsste unbedingt verhindert werden. Auch die Freien Wähler und der Mandatsträger der FDP sehen den Eingriff durch eine Verordnung aus o. g. Gründen zu Beginn kritisch. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen befürwortet den Erlass einer Verordnung zum Tierwohl, und hat dies auch in den umliegenden Verbandsgemeinden unterstützt. Im Zuge der Beratung äußert die Vertreterin des Veterinäramts auf Nachfrage, dass man insbesondere den uneinsichtigen Tierhaltern, die gerade für die Hotspots verantwortlich sind, aufgrund ihrer Beratungsresistenz nur mit einer Verordnung beikommt. Es ist feststellbar, dass in den Verbandsgemeinden mit einer solchen Verordnung, die Problematik deutlich zurückgegangen ist und beim Aufkommen einer Problemlage ein wirksames Instrument vorhanden ist. Im Zuge der Beratung wird geäußert, dass man im Kreisgebiet nicht auf Tierheime zurückgreifen kann und somit auf die Tierhilfe als gemeinnützigen Verein angewiesen ist. Die Tierhilfe kommt auch wegen der hohen Population und der Situation in den Hotspots an ihre Grenzen. Seitens des Ordnungsamtes wird im Zuge der Beratung auf Nachfrage bestätigt, dass die Tierhilfe ihren Vertrag zum Jahresende gekündigt hat. Man sei jedoch mit der Tierhilfe in positiven Gesprächen. In den umliegenden Verbandsgemeinden (Simmern-Rheinböllen und Kirchberg) hat die Einführung der Verordnung lediglich einen geringen Verwaltungsaufwand verursacht, da nur in wenigen Fällen ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet wurde, in den meisten Fällen reichen Hinweise auf die Verordnung. Nach einer intensiven Beratung verständigen sich die Fraktionen darauf, dass eine Katzenschutzverordnung ein Instrument sein kann, um die Probleme der unkontrollierten Vermehrung und Verwahrlosung in den Hotspots in den Griff zu bekommen. Eine Einführung soll durch ein Maßnahmenpaket (Informationskampagne und Aktionen z. B. die befristete Möglichkeit einer kostenlosen Kastration) begleitet werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Maßnahmenpaket zur Einführung einer Katzenschutzverordnung zu erarbeiten. Dies soll folgende Punkte beinhalten: 1. Informationsstrategie/Öffentlichkeitsarbeit 2. Durchführung von zielgruppengerechten Aktionstagen (z. B. Kastrationsaktion) 3. Ausarbeitung eines Verordnungstextes Anschließend soll die Thematik erneut im Hauptausschuss beraten werden. Beratungsergebnis: Einstimmig Ja 1 Enthaltung

Text aus PDF extrahiert