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Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung einer Katzenschutzverordnung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kastellaun |
| Datum | 2025-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 2 Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung einer Katzenschutzverordnung
Der Vorsitzende leitet in die Thematik ein und begrüßt Amtsveterinärtierärztin Christiane
Schmidt (Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück) und Dr. Anne-Katrin Staub (praktizierende
Tierärztin) als Sachverständige. Anschließend erläutert Rolf Hoffmann den Antrag der
SPD-Fraktion auf Erlass einer Katzenschutzverordnung. Die Notwendigkeit ergebe sich
einerseits aus Tierwohlgründen und andererseits aus ordnungspolitischer Sicht, um eine
Handhabe gegen uneinsichtige Katzenbesitzer zu schaffen. Die umliegenden
Verbandsgemeinden verfügen bereits über entsprechende Verordnungen. Herr
Hoffmann bittet Dr. Anne-Katrin Staub, den Antrag inhaltlich zu erläutern. Sie verdeutlicht
anhand von Bildmaterial verwahrloster Katzen ausführlich, warum aus tierärztlicher Sicht
die Einführung einer Katzenschutzverordnung Sinn macht und diesbezüglich dringend
Handlungsbedarf besteht. In der Verbandsgemeinde gibt es einige Hotspots, in denen
die Empfehlungen von Tierhilfe und Veterinäramt trotz entsprechender Hinweise ignoriert
werden. Der wesentlichste Punkt einer solchen Verordnung ist die Kennzeichnungs- und
Kastrationspflicht. Letztere ist notwendig, um die unkontrollierte Vermehrung in solchen
Hotspots in den Griff zu bekommen und künftig ein Entstehen solcher Hotspots zu
verhindern. Auch die Vertreterin des Veterinäramts, Frau Schmidt, bestätigt, dass eine
Katzenschutzverordnung erfahrungsgemäß ein sehr gutes Instrument ist, die
unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Dieses habe auch die Verbandsgemeinden
im Umkreis dazu bewogen, eine solche Verordnung zu erlassen. Im Anschluss an den
Sachvortrag findet die Beratung des Antrags statt.
Die CDU-Fraktion kann den Handlungsbedarf zur Eindämmung der unkontrollierten
Vermehrung in den Hotspots nachvollziehen, sieht jedoch die Umsetzung durch eine
Verordnung im Zuge der Eingriffsverwaltung zunächst kritisch. Es wird insbesondere die
Frage gestellt, ob es auch andere, vor allem mildere Mittel zur Eindämmung der
Katzenpopulation in den Hotspots gibt, wie z. B. kostenlose Kastrationsangebote in Form
von Aktionstagen. Durch eine Verordnung werde Bürokratie auf-, statt abgebaut.
Außerdem sehe man die Gefahr von möglichen Denunzierungen bzw. eine Anzeigenflut.
Dies müsste unbedingt verhindert werden. Auch die Freien Wähler und der
Mandatsträger der FDP sehen den Eingriff durch eine Verordnung aus o. g. Gründen zu
Beginn kritisch. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen befürwortet den Erlass einer
Verordnung zum Tierwohl, und hat dies auch in den umliegenden Verbandsgemeinden
unterstützt.
Im Zuge der Beratung äußert die Vertreterin des Veterinäramts auf Nachfrage, dass man
insbesondere den uneinsichtigen Tierhaltern, die gerade für die Hotspots verantwortlich
sind, aufgrund ihrer Beratungsresistenz nur mit einer Verordnung beikommt. Es ist
feststellbar, dass in den Verbandsgemeinden mit einer solchen Verordnung, die
Problematik deutlich zurückgegangen ist und beim Aufkommen einer Problemlage ein
wirksames Instrument vorhanden ist. Im Zuge der Beratung wird geäußert, dass man im
Kreisgebiet nicht auf Tierheime zurückgreifen kann und somit auf die Tierhilfe als
gemeinnützigen Verein angewiesen ist. Die Tierhilfe kommt auch wegen der hohen
Population und der Situation in den Hotspots an ihre Grenzen. Seitens des
Ordnungsamtes wird im Zuge der Beratung auf Nachfrage bestätigt, dass die Tierhilfe
ihren Vertrag zum Jahresende gekündigt hat. Man sei jedoch mit der Tierhilfe in positiven
Gesprächen. In den umliegenden Verbandsgemeinden (Simmern-Rheinböllen und
Kirchberg) hat die Einführung der Verordnung lediglich einen geringen
Verwaltungsaufwand verursacht, da nur in wenigen Fällen ein ordnungsbehördliches
Verfahren eingeleitet wurde, in den meisten Fällen reichen Hinweise auf die Verordnung.
Nach einer intensiven Beratung verständigen sich die Fraktionen darauf, dass eine
Katzenschutzverordnung ein Instrument sein kann, um die Probleme der unkontrollierten
Vermehrung und Verwahrlosung in den Hotspots in den Griff zu bekommen. Eine
Einführung soll durch ein Maßnahmenpaket (Informationskampagne und Aktionen z. B.
die befristete Möglichkeit einer kostenlosen Kastration) begleitet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Maßnahmenpaket zur Einführung einer
Katzenschutzverordnung zu erarbeiten. Dies soll folgende Punkte beinhalten:
1. Informationsstrategie/Öffentlichkeitsarbeit
2. Durchführung von zielgruppengerechten Aktionstagen (z. B. Kastrationsaktion)
3. Ausarbeitung eines Verordnungstextes
Anschließend soll die Thematik erneut im Hauptausschuss beraten werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Ja
1 Enthaltung
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