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Antrag der Freien Wählergruppe Berg: Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Waldgrundstück "Hebrück"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Kastellaun
Datum2025-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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TOP 12 Antrag der Freien Wählergruppe Berg: Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Waldgrundstück "Hebrück" Der Vorsitzende ruft den TOP 12 auf. Michael Berg nimmt für die Fraktion der FWG Stellung zum Antrag und erläutert diesen. Im Wesentlichen geht es darum einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig auch Einnahmen für die Stadt zu generieren. Synergien im Sinne einer regionalen Wertschöpfung sollen durch die Beteiligung regionaler Unternehmen entstehen ebenso wie die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung. Michael Berg bittet den Stadtrat um einen Grundsatzbeschluss zur Nutzung des Grundstücks „Hebrück“ zum Zwecke der Errichtung einer Windkraftanlage mit den weiteren hiermit einhergehenden Prüfschritten, so wie sie dem Antrag in der Sitzungsvorlage zu entnehmen sind. Jörg Salfeld steht dem Antrag prinzipiell positiv gegenüber. Er erinnert aber an die wiederholten Debatten hierzu im Rat und bringt die Frage ein, ob eine Realisierung des Vorhabens an dieser Stelle überhaupt möglich ist, ehe weitere Punkte abgeprüft werden. Dr. Anne Staub steht dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber unterstützt die weiteren Schritte zur Prüfung der Umsetzbarkeit. Der Vorsitzende fasst die Haltung des Rates zusammen und unterstützt den Vorschlag von Jörg Salfeld in einem ersten Schritt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Der Rat lässt eine Wortmeldung aus dem Zuhörerraum an dieser Stelle zu. Der Vorsitzende begrüßt die Nachbarn aus Hollnich, namentlich die ehemaligen Ortsbürgermeister Rainer Scherer und Peter Christ sowie den ersten Beigeordneten Michael Müller. Rainer Scherer bezieht seine Anfrage auf den Beschluss eines Windkraftmoratoriums für den Rhein-Hunsrück-Kreis vom 06.06.2024. Aufgrund des Moratoriums konnte abgewendet werden, dass es im Rhein-Hunsrück-Kreis zu einer weiteren Ausweisung von Windkraftvorranggebieten kommt. Herr Scherer fragt, inwieweit die Fläche „Hebrück“ hiervon berührt ist. Der Vorsitzende erläutert den rechtlichen Rahmen und die Hintergründe des Beschlusses. Im Ergebnis steht der Beschluss einer Ausweisung der Fläche „Hebrück“ grundsätzlich nicht entgegen. Punktuell sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde auch weiterhin Windkraftanlagen möglich. Nach dem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, formuliert der Vorsitzende als Ergebnis der Beratung nachfolgenden Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Grundstücksfläche „Hebrück“ für eine Windkraftanlage zu prüfen. Beratungsergebnis: Einstimmig beschlossen

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