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Antrag der Freien Wählergruppe Berg: Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Waldgrundstück "Hebrück"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kastellaun |
| Datum | 2025-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 12 Antrag der Freien Wählergruppe Berg: Errichtung einer
Windkraftanlage auf dem Waldgrundstück "Hebrück"
Der Vorsitzende ruft den TOP 12 auf.
Michael Berg nimmt für die Fraktion der FWG Stellung zum Antrag und erläutert diesen.
Im Wesentlichen geht es darum einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig
auch Einnahmen für die Stadt zu generieren. Synergien im Sinne einer regionalen
Wertschöpfung sollen durch die Beteiligung regionaler Unternehmen entstehen ebenso
wie die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung.
Michael Berg bittet den Stadtrat um einen Grundsatzbeschluss zur Nutzung des
Grundstücks „Hebrück“ zum Zwecke der Errichtung einer Windkraftanlage mit den
weiteren hiermit einhergehenden Prüfschritten, so wie sie dem Antrag in der
Sitzungsvorlage zu entnehmen sind.
Jörg Salfeld steht dem Antrag prinzipiell positiv gegenüber. Er erinnert aber an die
wiederholten Debatten hierzu im Rat und bringt die Frage ein, ob eine Realisierung des
Vorhabens an dieser Stelle überhaupt möglich ist, ehe weitere Punkte abgeprüft werden.
Dr. Anne Staub steht dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber unterstützt die weiteren
Schritte zur Prüfung der Umsetzbarkeit.
Der Vorsitzende fasst die Haltung des Rates zusammen und unterstützt den Vorschlag
von Jörg Salfeld in einem ersten Schritt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu
prüfen.
Der Rat lässt eine Wortmeldung aus dem Zuhörerraum an dieser Stelle zu. Der
Vorsitzende begrüßt die Nachbarn aus Hollnich, namentlich die ehemaligen
Ortsbürgermeister Rainer Scherer und Peter Christ sowie den ersten Beigeordneten
Michael Müller. Rainer Scherer bezieht seine Anfrage auf den Beschluss eines
Windkraftmoratoriums für den Rhein-Hunsrück-Kreis vom 06.06.2024. Aufgrund des
Moratoriums konnte abgewendet werden, dass es im Rhein-Hunsrück-Kreis zu einer
weiteren Ausweisung von Windkraftvorranggebieten kommt. Herr Scherer fragt, inwieweit
die Fläche „Hebrück“ hiervon berührt ist. Der Vorsitzende erläutert den rechtlichen
Rahmen und die Hintergründe des Beschlusses. Im Ergebnis steht der Beschluss einer
Ausweisung der Fläche „Hebrück“ grundsätzlich nicht entgegen. Punktuell sind im
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde auch weiterhin Windkraftanlagen möglich.
Nach dem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, formuliert der Vorsitzende als
Ergebnis der Beratung nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der
Grundstücksfläche „Hebrück“ für eine Windkraftanlage zu prüfen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Text aus PDF extrahiert