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Antrag der FWG-Fraktion Verkehrsangelegenheiten - Geschwindigkeitsbegrenzung Villastraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Edenkoben |
| Datum | 2026-05-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
4. Antrag der FWG-Fraktion
Verkehrsangelegenheiten – Geschwindigkeitsbegrenzung Villastraße
Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion der Freien Wählergruppe Edenkoben, hat einen Antrag gestellt, die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Villastraße von 70 km/h auf 50 km/h zu
reduzieren.
Dieser Antrag wird im Ausschuss beraten. Eine Einigung auf eine
Geschwindigkeitsreduzierung kann jedoch nicht erzielt werden. Stattdessen wird
beschlossen, zunächst eine Verkehrsmessung durchzuführen.
Im Rahmen dieser Verkehrsmessung sollen sowohl die Anzahl der Fahrzeuge als auch
deren gefahrene Geschwindigkeiten erfasst werden. Die gewonnenen Daten sollen
dabei helfen, die Verkehrssituation besser einschätzen zu können und eine fundierte
Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit notwendig
ist.
Die Messung soll über einen Zeitraum von vier Wochen durchgehend erfolgen. Sobald
die Ergebnisse vorliegen, soll der Antrag erneut im Bau-, Liegenschafts- und
Verkehrsausschuss abschließend beraten werden.
Haushaltsrechtliche Auswirkung:
☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung:
Buchungsstelle: €
☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt.
Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen.
☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
☐ Gesonderte Stellungnahme Fachbereich Finanzen:
Beschluss:
Der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss beschließt zunächst die
Verkehrsmessungen durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Ausschließungsgründe sind zu
☐ Ja ☒ Nein
beachten:
Die Beschlussfassung erfolgte:
☒ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☒ dafür ☐ dagegen ☐ davon Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Enthaltungen
☐ Konsequenz aus Beschlussvorschlag und Beratungsergebnis (Konsequenz zur
Klarstellung):
☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im
Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen:
Name Ratsmitglied
☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet:
☐ Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
☐ Bemerkung:
Text aus PDF extrahiert