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Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes - Antrag der CDU-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Edenkoben
Datum2026-02-24
DatenstufeNur Dokumente
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Sitzungsvorlage Vorlagen-Nr. 1921/24-29/0109 Fachbereich: Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen Sachbearbeiter/in: Wenzel, Andy Datum 16.02.2026 Beratungsfolge Nr. Gremium Termin TOP-Nr. Status 1. Ed esheim Gemeinderat öffentlich Tagesordnungspunkt: Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes - Antrag der CDU-Fraktion Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion beantragt, das bestehende Dorfentwicklungskonzept der Ortsgemeinde Edesheim zeitnah fortzuschreiben und Fördermittel dazu einzuwerben (s. Antrag im Anhang). Rechtliches Nach der VV-Dorf 2025 sind sowohl die Dorfmoderation als auch die Fortschreibung von Dorferneuerungskonzepten förderfähig. Die Dorfmoderation dient der Bürgerbeteiligung und bildet die fachliche Grundlage für die Fortschreibung. Für die Antragstellung müssen der Gemeinde konkrete Angebote vorliegen. Die Frist für die Einreichung bei der Kreisverwaltung endet regelmäßig am 15. September. Förderung ▪ Dorfmoderation: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 15.000 EUR ▪ Fortschreibung Dorferneuerungskonzept: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 10.000 EUR ▪ Die verbleibenden Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Nach erfolgter Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt die Verwaltung mit, dass aufgrund des Alters des vorliegenden Dorferneuerungskonzeptes aus dem Jahr 2014 sowie der Tatsache, dass dieses seinerzeit ohne eine klassische Dorfmoderation erstellt wurde, im Rahmen der Fortschreibung eine Dorfmoderation durchzuführen ist. Gemäß der VV-Dorf 2025 ist sicherzustellen, dass bei der Erstellung bzw. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur aktiven Mitwirkung in der Dorferneuerungsplanung gegeben werden muss. Eine Anhörung ist nicht ausreichend. Weiterhin muss den Belangen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und den Anforderungen an den Klimaschutz Rechnung getragen werden. Sofern der Rat beschließen sollte, sowohl für die Durchführung der Dorfmoderation als auch für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes entsprechende Förderanträge zu stellen, wäre zunächst ein Vergabeverfahren durchzuführen. Der Förderantrag ist spätestens bis zum 15. September bei der Kreisverwaltung einzureichen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt konkrete und durch Beschluss bestätigte Angebote vorliegen. Mit einer Entscheidung des zuständigen Ministeriums ist voraussichtlich im März oder April 2027 zu rechnen. Haushaltsrechtliche Auswirkung: ☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung: Buchungsstelle: € ☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt. Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen. ☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. ☐ Gesonderte Stellungnahme Fachbereich Finanzen: Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Durchführung einer Dorfmoderation sowie für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes aus. 2. Die Dorfmoderation soll vor bzw. parallel zur Fortschreibung durchgeführt werden. 3. Die Verwaltung wird gebeten, Angebote für die Dorfmoderation und die Fortschreibung einzuholen. 4. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens sollen dem Gemeinderat die eingegangenen und geprüften Angebote zur abschließenden Auswahlentscheidung vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage beschließt der Gemeinderat die Stellung der entsprechenden Förderanträge sowie die Beauftragung des ausgewählten Anbieters vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel, sodass eine fristgerechte Einreichung bis spätestens 15. September bei der Kreisverwaltung sichergestellt werden kann. Beratungsergebnis: Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☐ Ja ☐ Nein Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit ☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Enthaltungen ☐ Konsequenz aus Beschlussvorschlag und Beratungsergebnis (Konsequenz zur Klarstellung): ☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen: Name Ratsmitglied ☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet: ☐ Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO. ☐ Bemerkung:

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