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Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes - Antrag der CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Edenkoben |
| Datum | 2026-02-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Vorlagen-Nr. 1921/24-29/0109
Fachbereich: Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen
Sachbearbeiter/in: Wenzel, Andy Datum 16.02.2026
Beratungsfolge
Nr. Gremium Termin TOP-Nr. Status
1. Ed esheim Gemeinderat öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes
- Antrag der CDU-Fraktion
Sach- und Rechtslage:
Die CDU-Fraktion beantragt, das bestehende Dorfentwicklungskonzept der
Ortsgemeinde Edesheim zeitnah fortzuschreiben und Fördermittel dazu einzuwerben
(s. Antrag im Anhang).
Rechtliches
Nach der VV-Dorf 2025 sind sowohl die Dorfmoderation als auch die Fortschreibung
von Dorferneuerungskonzepten förderfähig. Die Dorfmoderation dient der
Bürgerbeteiligung und bildet die fachliche Grundlage für die Fortschreibung. Für die
Antragstellung müssen der Gemeinde konkrete Angebote vorliegen. Die Frist für die
Einreichung bei der Kreisverwaltung endet regelmäßig am 15. September.
Förderung
▪ Dorfmoderation: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 15.000 EUR
▪ Fortschreibung Dorferneuerungskonzept: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen
Kosten, max. 10.000 EUR
▪ Die verbleibenden Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.
Nach erfolgter Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt
die Verwaltung mit, dass aufgrund des Alters des vorliegenden
Dorferneuerungskonzeptes aus dem Jahr 2014 sowie der Tatsache, dass dieses
seinerzeit ohne eine klassische Dorfmoderation erstellt wurde, im Rahmen der
Fortschreibung eine Dorfmoderation durchzuführen ist. Gemäß der VV-Dorf 2025 ist
sicherzustellen, dass bei der Erstellung bzw. Fortschreibung des
Dorferneuerungskonzeptes den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur aktiven
Mitwirkung in der Dorferneuerungsplanung gegeben werden muss. Eine Anhörung ist
nicht ausreichend. Weiterhin muss den Belangen und Bedürfnissen von Kindern und
Jugendlichen und den Anforderungen an den Klimaschutz Rechnung getragen werden.
Sofern der Rat beschließen sollte, sowohl für die Durchführung der Dorfmoderation als
auch für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes entsprechende
Förderanträge zu stellen, wäre zunächst ein Vergabeverfahren durchzuführen. Der
Förderantrag ist spätestens bis zum 15. September bei der Kreisverwaltung
einzureichen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt
konkrete und durch Beschluss bestätigte Angebote vorliegen.
Mit einer Entscheidung des zuständigen Ministeriums ist voraussichtlich im März oder
April 2027 zu rechnen.
Haushaltsrechtliche Auswirkung:
☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung:
Buchungsstelle: €
☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt.
Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen.
☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
☐ Gesonderte Stellungnahme Fachbereich Finanzen:
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Durchführung einer
Dorfmoderation sowie für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
aus.
2. Die Dorfmoderation soll vor bzw. parallel zur Fortschreibung durchgeführt
werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten, Angebote für die Dorfmoderation und die
Fortschreibung einzuholen.
4. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens sollen dem Gemeinderat die
eingegangenen und geprüften Angebote zur abschließenden
Auswahlentscheidung vorgelegt werden.
Auf dieser Grundlage beschließt der Gemeinderat die Stellung der
entsprechenden Förderanträge sowie die Beauftragung des ausgewählten
Anbieters vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel, sodass
eine fristgerechte Einreichung bis spätestens 15. September bei der
Kreisverwaltung sichergestellt werden kann.
Beratungsergebnis:
Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☐ Ja ☐ Nein
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Enthaltungen
☐ Konsequenz aus Beschlussvorschlag und Beratungsergebnis (Konsequenz zur
Klarstellung):
☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im
Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen:
Name Ratsmitglied
☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet:
☐ Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
☐ Bemerkung:
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