Startseite › Verbandsgemeinde Deidesheim › Antrag
Standortfindung Neubau KiTa - Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Deidesheim |
| Datum | 2025-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
10.a Standortfindung Neubau KiTa - Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2025
Gemäß dem am 29.09.2025 bei der Verwaltung eingegangen Antrag der SPD-Fraktion möge
der Gemeinderat beschließen, die neue KiTa auf dem Gelände der Grundschule Meckenheim
zu errichten. In der Sitzung vom 25.08.2025 wurde das Thema bereits ausführlich behandelt:
Auf die Niederschrift der Sitzung vom 09.04.2025 Bezug nehmend wurde eine Kostenrecherche
und Standortanalyse zum Thema „Standortfindung Neubau KiTa“ durch die Verwaltung
erarbeitet:
1. Kostenrecherche
Es wurde eine Objektrecherche für eine vier- und eine achtgruppige Kindertagesstätte
durchgeführt (Quelle: Baukosteninformationsdienst BKI 2025). Eine viergruppige KiTa kostete in
Deutschland im Durchschnitt ca. 4,34 Mio. Euro, eine achtgruppige ca. 7,55 Mio. Euro. In den
Kosten sind die Kostengruppen 200 bis 700 gemäß DIN276 (Vorbereitende Maßnahmen,
Bauwerk, Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenkosten) enthalten (ohne Grundstück).
2. Standortanalyse
a. Standort Grundschule:
Dieser Standort zeichnet sich durch eine zentrale Lage mit geregelter Verkehrsführung aus.
Das Grundstück der Grundschule mit knapp 10.000m² Fläche wurde so groß angelegt, weil dort
ursprünglich eine Volksschule für 8 Klassen entstehen sollte. Die Schule einschließlich
Grundstück waren in Eigentum und Trägerschaft der Ortsgemeinde. Dies wurde an die
Verbandsgemeinde (unentgeltlich) übertragen. Auf dieser Basis ist der Baugrund für eine Kita
auf dem Grundstück der Grundschule kostenneutral verfügbar.
Da ein Neubau der Grundschule nicht mehr zum Tragen kommt, sondern eine Sanierung im
Bestand umgesetzt wird, ist dieser Standort nochmals als Alternative in Erwägung zu ziehen.
Seitens der Kreisverwaltung liegt eine schriftliche Einschätzung (per Email) vor, nach welcher
für den Bau einer Kita auf dem Grundstück der Grundschule kein gesonderter Bebauungsplan
erforderlich ist. Dies bringt für eine potentielle Umsetzung des Vorhabens eine gravierende
Zeitersparnis mit sich. Gleichzeitig würde die Umsetzung des Vorhabens am Standort der
Grundschule einige Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung der Gymnastikhalle oder der
Mensa mit sich bringen. Ebenso werden Familien, die Kinder sowohl an der Grundschule als
auch am Kindergarten haben, von diesem Standort profitieren (Bringen / Holen). Sollte die neu
zu errichtende KiTa so ausgelegt werden, dass erst in einigen Jahren eine Erweiterung um
mehrere Gruppen erfolgt, könnte der Neubau bereits daraufhin ausgelegt werden. Diese
Flächen könnten ebenfalls durch z.B. die VHS, die Musikschule oder die betreuende
Grundschule mitgenutzt werden.
Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung ist bei der Planung der KiTa weniger Flexibilität
gegeben. Des Weiteren liegen bereits jetzt Beschwerden der angrenzenden Nachbarn in Bezug
auf die Lärmentwicklung durch die Schule vor.
b. Standort „M7 mit Außenbereich KiTa Regenbogen“
Insgesamt wäre für diese Variante ein Ankauf der benötigten Fläche für Gebäude und
Parkplätze erforderlich. Der Außenspielbereich der KiTa Regenbogen könnte durch die neue
KiTa übernommen und mitgenutzt werden, was die erforderliche Flächen-Inanspruchnahme
bezogen auf die notwendige KiTa-Gesamtfläche im Neubaugebiets „M7“ deutlich reduzieren
würde (um ca. 1.000m²). Die Größe der dann benötigten Fläche wäre frei wählbar, es wäre eine
größere Flexibilität bei der Planung mit Einschränkungen in Bezug auf den Außenspielbereich
gegeben.
- 2-
Rahmenbedingungen stellen hier die unmittelbare Angrenzung an diesen Außenspielbereich
der KiTa Regenbogen dar. Problematisch ist der Schützenpfad, der momentan den
Außenspielbereich von der zu beplanenden Fläche trennt.
Bei Aufgabe der Betriebsträgerschaft seitens der Kirche würden gegeben falls Kosten für das
Grundstück des Außenspielbereichs anfallen. Des Weiteren würden Kosten für die
Erschließung anfallen.
In Bezug auf den Zeitfaktor könnte der Baubeginn erst nach Abschluss und Rechtskraft der B-
Plans und Umlegungsverfahren sowie der Erschließung beginnen.
c. Standort „M7 ohne bestehenden Außenbereich KiTa Regenbogen“
Hier sind prinzipiell alle vorgenannten Punkte zu nennen. Für den Neubau einer KiTa müsste
die komplette Fläche erworben werden, jedoch hätte man bei der Planung die maximale
Flexibilität.
3. Zusammenfassung der zu erwartenden geschätzten Grundstückskosten:
a. Grundschule: 3.000m² auf vorhandenem Gelände, keine Kosten.
b. M7 mit Außenbereich Kita Regenbogen: ca. 2.000m² bis 2.500m² à 500 €/m²
1.000.000€ bis 1.250.000€, zuzüglich ca. 1.000m² zu 1€, potentiell bei Aufgabe
Betriebsträgerschaft 500 €/m² (ca. 500.000€).
c. M7 ohne Außenbereich Kita: ca. 3.000m² bis 3.500m² à 500 €/m² 1.500.000€ bis
1.750.000€
Erläuterung zur Kalkulation des Flächenerwerbs im Baugebiet M7:
- 500 €/m² ist etwa der Mittelwert aus den aktuellen Bodenrichtwerten für voll erschlossene
Grundstücke in den umliegenden Baugebieten (Alte Ziegelei, Auf der Höhe, Obstmarkt etc.)
- bereits erworben wurde ein Grundstück 680 m², der Ankauf von weiteren 1.670 m² steht
bevor, ergibt zusammen eine Fläche von 2.350 m², wobei es sich um Bruttobauland handelt
und noch der Umlegungsabzug zu beachten ist; bei einem Abzug von 35% verbleibt eine
Fläche von ca. 1.527,5 m²; somit fehlen noch rund 1.500m² Bruttobauland.
- eine Zuteilung von Flächen für die Kita über den Umlegungsabzug ist nach nochmaliger
Rücksprache mit dem Vermessungs- und Katasteramt nur für den durch das Gebiet
entstehenden Bedarf möglich und auch nur, wenn dies entsprechend im Bebauungsplan
festgesetzt ist.
Die Fragestellungen aus der letzten Sitzung vom 25.08. werden im Rahmen der Erörterung
erläutert.
Finanzierung:
Haushaltsstelle Haushaltsansatz Noch zur Verfügung Kosten
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der oben beschriebenen Sachverhalte – insbesondere der
Kosten- und Zeitsituation, die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der
Grundschule Meckenheim.
Der Bauausschuss empfiehlt in seiner Sitzung vom 12.08.2025 die Neuerrichtung einer
Kindertagesstätte auf dem Gelände der Grundschule Meckenheim.
Gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2025 möge der Gemeinderat beschließen, die
neue KiTa auf dem Gelände der Grundschule Meckenheim zu errichten.
- 3-
Es wurde über folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:
Der Beschluss ergeht nach Beratung.
Frau Hoos schlägt ein erneutes Treffen mit allen Beteiligten vor, da noch keine ausreichenden
Zahlen und nicht alle benötigten Fakten auf dem Tisch liegen bzw. in der Zwischenzeit auch
viele Einwände von Anwohnern, Bürgern und SEB Grundschule vorliegen, welche gehört
werden sollten.
Die SPD-Fraktion unterstützt das Vorhaben, zieht Ihren Antrag jedoch zurück, vorbehaltlich der
Durchführung eines Treffens im November 2025 zur weiteren Beratung.
Weiterhin soll das Anliegen in der nächsten Gemeinderatssitzung am 08.12.2025 auf den
Tagesordnungspunkt gesetzt werden.
Über diesen Vorschlag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Text aus PDF extrahiert