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Anträge der SPD und CDU Fraktion zur Schaffung kurzfristiger Kitaplätze - Errichtung einer Übergangslösung bis zur Nutzung des geplanten 8-gruppigen Kita-Neubaus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Brohltal |
| Datum | 2024-06-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 255/2957
Bürgerdienste, Ordnung, Soziales Datum 18.04.2024
Becker, Nina / DW:104 Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Gemeinderat Niederzissen 03.06.2024 öffentlich
beschließend
TOP: 4
Anträge der SPD und CDU Fraktion zur Schaffung kurzfristiger Kitaplätze - Errichtung
einer Übergangslösung bis zur Nutzung des geplanten 8-gruppigen Kita-Neubaus
Sachdarstellung:
Um kurzfristig neue Kindertagesstättenplätze zu schaffen, die als Übergangslösung bis
zur Inbetriebnahme des Kindertagesstättenneubaus dienen können, beantragt die SPD-
Fraktion mögliche Standorte zur Errichtung einer Waldkindertagesstätte zu prüfen sowie
als mögliche Alternative eine Betriebskindertagesstätte zu schaffen.
Durch eine Waldgruppe kann ein Bedarf von ca. 20 Kita-Plätzen gedeckt werden. Sie ist
für Kinder ab drei Jahren geeignet. Ein Bauwagen wird vor Ort als Notunterkunft
benötigt. Für die Aufstellung eines Bauwagens (Behelfsbau nicht zum ständigen
Aufenthalt) ist eine Baugenehmigung erforderlich. Im Baugenehmigungsverfahren
müssen Fachbehörden beteiligt werden (u.a. Naturschutzbehörde, Wasserbehörde,
Unfallkasse, Gesundheitsamt, Bodenschutz, Brandschutz, Forstamt). Die Umsetzung
im Außenbereich (§ 35 BauGB) ohne Schaffung einer Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) ist bauplanungsrechtlich unzulässig.
Weiterhin ist eine Ausweichmöglichkeit bei extremen Wetterlagen vorzuhalten, dies
kann z.B. die Gemeindehalle, sein.
Ebenso miteinzubeziehen sind das Kreisjugendamt als Bedarfsplaner sowie das
Landesjugendamt. Letzteres entscheidet unter Berücksichtigung des Kinderschutzes
und des pädagogischen Konzeptes über die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte.
Geeignete Waldgrundstücke stehen der Ortsgemeinde Niederzissen zurzeit nicht zur
Verfügung.
Von Seiten der Verwaltung wurden die Firmen Akro Plastic GmbH, Schiele
Maschinenbau GmbH, Rhodius Mineralquellen und Getränke GmbH & Co. KG -
Logistik Zentrum, Dr. Eckel Animal Nutrition GmbH & Co. KG, Adams Holzbau-
Fertigbau GmbH sowie das Seniorenzentrum „Villa Romantica“ hinsichtlich der
Einrichtung einer Betriebs-Kita angefragt.
Derzeit ist bei keiner der Firmen die Einrichtung einer Betriebs-Kita angedacht.
Lediglich die Firmen Dr. Eckel, Rhodius und Schiele Maschinenbau haben signalisiert
an einer Kooperation mit anderen Unternehmen im Industriegebiet Brohltal-Ost
interessiert zu sein, sollte das Thema weiter verfolgt werden.
Weiterhin beantragt die CDU-Fraktion, die Prüfung, ob in der Kindertagesstätte
Königsfeld Kinder aus Niederzissen aufgenommen werden können sowie die Prüfung
zur Errichtung einer temporären Container-Kita in ausreichender Größe auf dem
Grundstück Flur 6, Parzelle 30/3 (Radtrail neben Bauhof).
In der Kindertagesstätte „Flohkiste“ Königsfeld können der Ortsgemeinde Niederzissen
ab Anfang des nächsten Jahres bis zu 10 Kita-Plätze für Kinder ab dem 3. Lebensjahr
zur Verfügung gestellte werden. Die Busbeförderung wird durch das Kreisjugendamt
sichergestellt.
Eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten kann in Anlehnung an die
Vereinbarung mit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erfolgen.
Hinsichtlich einer möglichen 3-gruppigen Container-KiTa (Außenabmessungen ca. 31 x
14,50 m) auf dem Grundstück neben dem Bauhof wurde nach einer Besichtigung mit der
Firma Kleusberg aus Wissen ein Richtpreisangebot für den Aufbau, die Vorhaltung für 48
Monate und den Rückbau eingereicht. Die Kosten belaufen sich auf rd. 950.000,- €. Nicht
enthalten sind die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Fundamente und die Er-
schließungskosten.
Die Versorgung mit Trinkwasser kann über den Hausanschluss des Bauhofes erfolgen.
Auch der Kanalanschluss stellt sich unproblematisch dar. Da das Gebäude mit Strom
beheizt wird liegt die Gesamtanschlussleistung bei 124,6 kW. Bei geschätzter Realan-
wendung von ca. 70 % Gleichzeitigkeit beträgt der Gesamtanschlusswert ca. 87,22 kW.
Diese Anschlussleistung müsste von Seiten der Westnetz noch hergestellt werden. Zu
der Kostenhöhe konnte bisher noch keine Angabe gemacht werden.
Hinzu kommen noch die Kosten für die Herrichtung des Grundstückes, die Einfriedung
und die Errichtung des Außengeländes mit Spielgeräten.
In der Gemeinde Grafschaft wurde in Leimersdorf eine Container-Kita zur Betreuung
von derzeit 40 Kindern errichtet. Eine Besichtigung wurde von Seiten der Gemeinde
Grafschaft angeboten.
Das Grundstück ist derzeit als Sondergebiet mit der Zweckbindung „Sportanlage und
Bauhof“ ausgewiesen. Eine entsprechende Änderung des Bebauungs- und
Flächennutzungsplanes ist notwendig, kann jedoch parallel zum Baugenehmigungs-
verfahren durchgeführt werden.
Zur Betriebsträgerschaft für die verschiedenen Übergangslösungen wurden Seitens der
Ortsgemeinde einige Gespräche mit der Kath. KitagGmbH geführt. Diese hat jedoch
signalisiert, dass eine Übergangslösung mit 2. Kita-Standort (2. Kita-Leitung u.a.)
personell nicht geleistet werden kann.
Nach den Förderungsrichtlinien des Jugendamtes der Kreisverwaltung Ahrweiler in der
derzeit geltenden Fassung gewährt der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe Zuwendungen zu den Baukosten in und von Kindertagesstätten.
Zuwendungen können gewährt werden für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie
die Errichtung von provisorischen Gruppen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf
einen Platz in einer Kindertagesstätte.
Förderfähig sind Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, durch die die Anlage in ihrer
Substanz vermehrt, ihrem Wesen nach verändert oder – von der üblichen
Modernisierung abgesehen – über ihren bisherigen Zustand verbessert werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt bei Neubau- und Erweiterung auch die
erstmalige Ausstattung. Über Anträge auf Kreiszuschüsse entscheidet der
Jugendhilfeausschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Die Höhe einer möglichen Förderung ermittelt sich wie folgt:
Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten beteiligt sich der Landkreis Ahrweiler mit einer
Förderung in Höhe von 40 v. H. der förderfähigen Kosten, die nach Abzug der
Förderpauschalen aus der Verwaltungsvorschrift „Gewährung von Zugendungen zu den
Baukosten von Kindertagesstätten“ des Ministeriums für Bildung in seiner zum
Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Fassung oder weiterer nicht kommunaler
Förderungen Dritter verbleiben.
Bei Provisorien, die vorübergehend zusätzliche Plätze ermöglichen, erfolgt eine
Förderung im o. g. Umfang.
Bei Baumaßnahmen freier und anderer Träger sollen die Ortsgemeinden im
Einzugsbereich der Kindertagesstätte die Restfinanzierung der Baukosten sicherstellen.
Beschlussvorschlag:
Auf einen Beschlussvorschlag wird verzichtet.
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Bürgermeister:
Fachbereichsleiter: Beigeordneter: I.V.
Kopie an Ortsgemeinde x mit Anlagen ohne Anlagen
per e-Mail versenden übersandt ________________
(Datum)
Kopie an alle Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Beschlussvorschlag diktiert vertagt
Raum für Notizen
Abstimmungsergebnis Sonderinteresse:
einstimmig Vorsitz: ______________________________________
Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder:
Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________
Enthaltungen _____ ______________________ _____________________
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Text aus PDF extrahiert