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Anträge der SPD und CDU Fraktion zur Schaffung kurzfristiger Kitaplätze - Errichtung einer Übergangslösung bis zur Nutzung des geplanten 8-gruppigen Kita-Neubaus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Brohltal
Datum2024-06-03
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorlage Nummer 255/2957 Bürgerdienste, Ordnung, Soziales Datum 18.04.2024 Becker, Nina / DW:104 Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Gemeinderat Niederzissen 03.06.2024 öffentlich beschließend TOP: 4 Anträge der SPD und CDU Fraktion zur Schaffung kurzfristiger Kitaplätze - Errichtung einer Übergangslösung bis zur Nutzung des geplanten 8-gruppigen Kita-Neubaus Sachdarstellung: Um kurzfristig neue Kindertagesstättenplätze zu schaffen, die als Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme des Kindertagesstättenneubaus dienen können, beantragt die SPD- Fraktion mögliche Standorte zur Errichtung einer Waldkindertagesstätte zu prüfen sowie als mögliche Alternative eine Betriebskindertagesstätte zu schaffen. Durch eine Waldgruppe kann ein Bedarf von ca. 20 Kita-Plätzen gedeckt werden. Sie ist für Kinder ab drei Jahren geeignet. Ein Bauwagen wird vor Ort als Notunterkunft benötigt. Für die Aufstellung eines Bauwagens (Behelfsbau nicht zum ständigen Aufenthalt) ist eine Baugenehmigung erforderlich. Im Baugenehmigungsverfahren müssen Fachbehörden beteiligt werden (u.a. Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, Unfallkasse, Gesundheitsamt, Bodenschutz, Brandschutz, Forstamt). Die Umsetzung im Außenbereich (§ 35 BauGB) ohne Schaffung einer Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Weiterhin ist eine Ausweichmöglichkeit bei extremen Wetterlagen vorzuhalten, dies kann z.B. die Gemeindehalle, sein. Ebenso miteinzubeziehen sind das Kreisjugendamt als Bedarfsplaner sowie das Landesjugendamt. Letzteres entscheidet unter Berücksichtigung des Kinderschutzes und des pädagogischen Konzeptes über die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte. Geeignete Waldgrundstücke stehen der Ortsgemeinde Niederzissen zurzeit nicht zur Verfügung. Von Seiten der Verwaltung wurden die Firmen Akro Plastic GmbH, Schiele Maschinenbau GmbH, Rhodius Mineralquellen und Getränke GmbH & Co. KG - Logistik Zentrum, Dr. Eckel Animal Nutrition GmbH & Co. KG, Adams Holzbau- Fertigbau GmbH sowie das Seniorenzentrum „Villa Romantica“ hinsichtlich der Einrichtung einer Betriebs-Kita angefragt. Derzeit ist bei keiner der Firmen die Einrichtung einer Betriebs-Kita angedacht. Lediglich die Firmen Dr. Eckel, Rhodius und Schiele Maschinenbau haben signalisiert an einer Kooperation mit anderen Unternehmen im Industriegebiet Brohltal-Ost interessiert zu sein, sollte das Thema weiter verfolgt werden. Weiterhin beantragt die CDU-Fraktion, die Prüfung, ob in der Kindertagesstätte Königsfeld Kinder aus Niederzissen aufgenommen werden können sowie die Prüfung zur Errichtung einer temporären Container-Kita in ausreichender Größe auf dem Grundstück Flur 6, Parzelle 30/3 (Radtrail neben Bauhof). In der Kindertagesstätte „Flohkiste“ Königsfeld können der Ortsgemeinde Niederzissen ab Anfang des nächsten Jahres bis zu 10 Kita-Plätze für Kinder ab dem 3. Lebensjahr zur Verfügung gestellte werden. Die Busbeförderung wird durch das Kreisjugendamt sichergestellt. Eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten kann in Anlehnung an die Vereinbarung mit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erfolgen. Hinsichtlich einer möglichen 3-gruppigen Container-KiTa (Außenabmessungen ca. 31 x 14,50 m) auf dem Grundstück neben dem Bauhof wurde nach einer Besichtigung mit der Firma Kleusberg aus Wissen ein Richtpreisangebot für den Aufbau, die Vorhaltung für 48 Monate und den Rückbau eingereicht. Die Kosten belaufen sich auf rd. 950.000,- €. Nicht enthalten sind die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Fundamente und die Er- schließungskosten. Die Versorgung mit Trinkwasser kann über den Hausanschluss des Bauhofes erfolgen. Auch der Kanalanschluss stellt sich unproblematisch dar. Da das Gebäude mit Strom beheizt wird liegt die Gesamtanschlussleistung bei 124,6 kW. Bei geschätzter Realan- wendung von ca. 70 % Gleichzeitigkeit beträgt der Gesamtanschlusswert ca. 87,22 kW. Diese Anschlussleistung müsste von Seiten der Westnetz noch hergestellt werden. Zu der Kostenhöhe konnte bisher noch keine Angabe gemacht werden. Hinzu kommen noch die Kosten für die Herrichtung des Grundstückes, die Einfriedung und die Errichtung des Außengeländes mit Spielgeräten. In der Gemeinde Grafschaft wurde in Leimersdorf eine Container-Kita zur Betreuung von derzeit 40 Kindern errichtet. Eine Besichtigung wurde von Seiten der Gemeinde Grafschaft angeboten. Das Grundstück ist derzeit als Sondergebiet mit der Zweckbindung „Sportanlage und Bauhof“ ausgewiesen. Eine entsprechende Änderung des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes ist notwendig, kann jedoch parallel zum Baugenehmigungs- verfahren durchgeführt werden. Zur Betriebsträgerschaft für die verschiedenen Übergangslösungen wurden Seitens der Ortsgemeinde einige Gespräche mit der Kath. KitagGmbH geführt. Diese hat jedoch signalisiert, dass eine Übergangslösung mit 2. Kita-Standort (2. Kita-Leitung u.a.) personell nicht geleistet werden kann. Nach den Förderungsrichtlinien des Jugendamtes der Kreisverwaltung Ahrweiler in der derzeit geltenden Fassung gewährt der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen zu den Baukosten in und von Kindertagesstätten. Zuwendungen können gewährt werden für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie die Errichtung von provisorischen Gruppen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Förderfähig sind Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, durch die die Anlage in ihrer Substanz vermehrt, ihrem Wesen nach verändert oder – von der üblichen Modernisierung abgesehen – über ihren bisherigen Zustand verbessert werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt bei Neubau- und Erweiterung auch die erstmalige Ausstattung. Über Anträge auf Kreiszuschüsse entscheidet der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Höhe einer möglichen Förderung ermittelt sich wie folgt: Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten beteiligt sich der Landkreis Ahrweiler mit einer Förderung in Höhe von 40 v. H. der förderfähigen Kosten, die nach Abzug der Förderpauschalen aus der Verwaltungsvorschrift „Gewährung von Zugendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten“ des Ministeriums für Bildung in seiner zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Fassung oder weiterer nicht kommunaler Förderungen Dritter verbleiben. Bei Provisorien, die vorübergehend zusätzliche Plätze ermöglichen, erfolgt eine Förderung im o. g. Umfang. Bei Baumaßnahmen freier und anderer Träger sollen die Ortsgemeinden im Einzugsbereich der Kindertagesstätte die Restfinanzierung der Baukosten sicherstellen. Beschlussvorschlag: Auf einen Beschlussvorschlag wird verzichtet. Unterschriften: Sachbearbeiter: Bürgermeister: Fachbereichsleiter: Beigeordneter: I.V. Kopie an Ortsgemeinde x mit Anlagen ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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