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Antrag der Wählergruppe Doll auf Investitionsförderung für private Photovoltaik-Anlagen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Brohltal |
| Datum | 2024-03-04 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 255/2895-2
Bauen, Wohnen, Umwelt Datum 16.02.2024
Gäb, Adrienne / DW: 719 Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Haupt- u. Finanzausschuss 09.11.2023 öffentlich einstimmig bei
Niederzissen beschließend zwei
Enthaltungen
Gemeinderat Niederzissen 18.12.2023 öffentlich 11 Ja-Stimmen
beschließend 5 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Gemeinderat Niederzissen 04.03.2024 öffentlich
beschließend
TOP: 5
Die Vorlage wird in der kommenden Woche vom Ortsbürgermeister per E-Mail an die
Ratsmitglieder versendet.
Antrag der Wählergruppe Doll auf Investitionsförderung für private Photovoltaik-Anlagen
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung vom 18.12.2023 hat der Gemeinderat Niederzissen ein Photovoltaik-
Förderprogramm für Privatpersonen beschlossen. Ziel des Förderprogramms ist die
Reduzierung der CO -Emissionen durch eine Minderung des Verbrauchs fossiler
2
Energieträger, die Steigerung der regionalen Energieautarkie sowie den Ausbau
erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Folgende Rahmenbedingungen des Förderprogramms wurden beschlossen:
Förderjahr: 01.01.2024 – 31.12.2024
Gesamtfördersumme: 20.000 €
Fördersumme / kWp: 100 € bis max. 1.000 € / Antrag
Entgegen des Beschlusses wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Beginn des
Förderprogramms vom 01.01.2024 auf den 01.04.2024 zu verschieben. So wird
gewährleistet, dass alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde
Niederzissen rechtzeitig über das Förderprogramm informiert werden können.
Die dem Förderprogramm zu Grunde liegende Förderrichtlinie „Richtlinie der
Ortsgemeinde Niederzissen zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf privaten
Hausdächern“ soll in der Sitzung beraten und ggfs. mit Änderungen beschlossen werden.
Die Förderrichtlinie ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Förderprogramm soll aus Eigenmitteln der Ortsgemeinde Niederzissen finanziert
werden. Die Gesamtausgaben für das Förderprogramm begrenzen sich auf 20.000 €.
Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt 2024 eingestellt.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat Niederzissen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt,
die Förderrichtlinie „Richtlinie der Ortsgemeinde Niederzissen zur Förderung von
Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern“ in der vorliegenden Form
anzuerkennen.
Alternativ
Der Gemeinderat Niederzissen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt,
die Förderrichtlinie „Richtlinie der Ortsgemeinde Niederzissen zur Förderung von
Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern“ mit folgenden Änderungen:
__________________________________________________ anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
b) Der Gemeinderat Niederzissen beschließt, den Förderbeginn vom 01.01.2024 auf den
01.04.2024 zu verschieben.
Abstimmungsergebnis:
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Bürgermeister:
Fachbereichsleiter: Beigeordneter: I.V.
Kopie an Ortsgemeinde x mit Anlagen ohne Anlagen
per e-Mail versenden übersandt ________________
(Datum)
Kopie an alle Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Beschlussvorschlag diktiert vertagt
Raum für Notizen
Abstimmungsergebnis Sonderinteresse:
einstimmig Vorsitz: ______________________________________
Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder:
Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________
Enthaltungen _____ ______________________ _____________________
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Text aus PDF extrahiert