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Antrag der Wählergruppe Doll auf Investitionsförderung für private Photovoltaik-Anlagen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Brohltal
Datum2024-03-04
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorlage Nummer 255/2895-2 Bauen, Wohnen, Umwelt Datum 16.02.2024 Gäb, Adrienne / DW: 719 Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Haupt- u. Finanzausschuss 09.11.2023 öffentlich einstimmig bei Niederzissen beschließend zwei Enthaltungen Gemeinderat Niederzissen 18.12.2023 öffentlich 11 Ja-Stimmen beschließend 5 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Gemeinderat Niederzissen 04.03.2024 öffentlich beschließend TOP: 5 Die Vorlage wird in der kommenden Woche vom Ortsbürgermeister per E-Mail an die Ratsmitglieder versendet. Antrag der Wählergruppe Doll auf Investitionsförderung für private Photovoltaik-Anlagen Sachdarstellung: In seiner Sitzung vom 18.12.2023 hat der Gemeinderat Niederzissen ein Photovoltaik- Förderprogramm für Privatpersonen beschlossen. Ziel des Förderprogramms ist die Reduzierung der CO -Emissionen durch eine Minderung des Verbrauchs fossiler 2 Energieträger, die Steigerung der regionalen Energieautarkie sowie den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen. Folgende Rahmenbedingungen des Förderprogramms wurden beschlossen: Förderjahr: 01.01.2024 – 31.12.2024 Gesamtfördersumme: 20.000 € Fördersumme / kWp: 100 € bis max. 1.000 € / Antrag Entgegen des Beschlusses wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Beginn des Förderprogramms vom 01.01.2024 auf den 01.04.2024 zu verschieben. So wird gewährleistet, dass alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Niederzissen rechtzeitig über das Förderprogramm informiert werden können. Die dem Förderprogramm zu Grunde liegende Förderrichtlinie „Richtlinie der Ortsgemeinde Niederzissen zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern“ soll in der Sitzung beraten und ggfs. mit Änderungen beschlossen werden. Die Förderrichtlinie ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Das Förderprogramm soll aus Eigenmitteln der Ortsgemeinde Niederzissen finanziert werden. Die Gesamtausgaben für das Förderprogramm begrenzen sich auf 20.000 €. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt 2024 eingestellt. Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat Niederzissen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die Förderrichtlinie „Richtlinie der Ortsgemeinde Niederzissen zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern“ in der vorliegenden Form anzuerkennen. Alternativ Der Gemeinderat Niederzissen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die Förderrichtlinie „Richtlinie der Ortsgemeinde Niederzissen zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern“ mit folgenden Änderungen: __________________________________________________ anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: b) Der Gemeinderat Niederzissen beschließt, den Förderbeginn vom 01.01.2024 auf den 01.04.2024 zu verschieben. Abstimmungsergebnis: Unterschriften: Sachbearbeiter: Bürgermeister: Fachbereichsleiter: Beigeordneter: I.V. Kopie an Ortsgemeinde x mit Anlagen ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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