Startseite › Verbandsgemeinde Brohltal › Antrag

Antrag der Wählergruppe Doll auf Investitionsförderung für private Photovoltaik-Anlagen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Brohltal
Datum2023-12-18
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Nummer 255/2895-1 Bauen, Wohnen, Umwelt Datum 04.12.2023 Gäb, Adrienne / DW: 719 Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Haupt- u. Finanzausschuss 09.11.2023 öffentlich einstimmig bei Niederzissen beschließend zwei Enthaltungen Gemeinderat Niederzissen 18.12.2023 öffentlich beschließend TOP: 5 Antrag der Wählergruppe Doll auf Investitionsförderung für private Photovoltaik-Anlagen Sachdarstellung: Die Wählergruppe Doll beantragt mit Schreiben vom 26.06.2023 eine „Investitionsförderung für private Photovoltaik-Anlagen“. Genannter Antrag ist als Anlage beigefügt. Dieser wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2023 wie folgt konkretisiert: Förderjahr: 01.01.2024 – 31.12.2024 Gesamtfördersumme: 20.000 € Fördersumme / kWp: 100 € bis max. 1000 € / Antrag Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen und diese können eine Förderung nur für ein selbst bewohntes Haus beantragen. Eine Bearbeitung der Antragsverfahren durch die Gemeindeverwaltung ist laut der Aussage von Ortsbürgermeister Rolf Hans nicht möglich. Finanzielle Auswirkung: Im Haushaltsjahr 2023 sind keine Mittel für eine Investitionsförderung für private Photovoltaik-Anlagen veranschlagt. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Ausgabe der Gemeinde, die einen ausgeglichenen Haushalt voraussetzt. Die maximale Gesamtfördersumme wurde auf 20.000 € festgesetzt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat Niederzissen folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses Niederzissen und beschließt ein Photovoltaik-Förderprogramm mit folgenden Rahmenbedingungen aufzusetzen: Förderjahr: 01.01.2024 – 31.12.2024 Gesamtfördersumme: 20.000 € Fördersumme / kWp: 100 € bis max. 1000 € / Antrag Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen und diese können eine Förderung nur für ein selbst bewohntes Haus beantragen. Unterschriften: Sachbearbeiter: Bürgermeister: Fachbereichsleiter: Beigeordneter: I.V. Kopie an Ortsgemeinde x mit Anlagen ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

Text aus PDF extrahiert