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Antrag der Fraktion Bürgernah

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Alzey-Land
Datum2025-01-14
DatenstufeNur Dokumente
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Dokument

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Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktion Bürgernah Lars Wieland erläutert den folgenden Antrag der Fraktion bürgernah: Gespräch mit der Ev. Kirchengemeinde, dem Jugendamt, Elternvertreter und Gemeinderat zur aktuellen Personalsituation im Kindergarten um den Restanspruch des Regelbetriebes von fünf Tagen zu gewährleisten Der Personalmangel im Evangelischen Kindergarten führt dazu, dass Kinder ab Januar 2025 nur noch an vier Tagen in der Woche den Kindergarten besuchen dürfen. Auch der Brief der Elternvertreter vom 13.12.2024 um Unterstützung der schwierigen Kindergartensituation, sollte Anlass genug sein, um hier tätig zu werden. Er weist auf eine Fürsorgepflicht seitens des Gemeinderates hin, was für ihn auch bedeute, dass der Rechtsanspruch einer Betreuung von Kindergartenkindern an fünf Tagen in der Woche gewährleistet sein müsse. Lars Wieland beruft sich auf das „sozialrechtliche Dreieck“, das besagt, dass der örtliche Träger, Einrichtungsträger und Familien dafür Sorge zu tragen haben, dass der Rechts- anspruch gewährleistet ist und dass es (bei Personalmangel) die Möglichkeit gibt, sogenannte multiprofessionelle Teams mit z. B. Kinderkrankenschwestern oder ungelerntem Personal zu bilden. Dieser Antrag wird im Gemeinderat ausführlich und kontrovers erörtert und diskutiert. Träger der Einrichtung Kindertagesstätte ist die Evangelische Kirche. Der Gemeinderat trägt 40 % der Betriebskosten und 10 % der Personalkosten. Daraus lasse sich, so die Meinung im Ge- meinderat, ein Mitspracherecht herleiten. Axel Borlinghaus berichtet vom „Kita-Treff“ mit Eltern und Träger, der am 18.12.2024 und wegen der bestehenden Problematik stattgefunden hat und an dem er als Gemeindevertreter teilgenommen habe. Der Personalmangel bei Kindertagesstätten besteht deutschlandweit; eine Suche nach Fachkräften für die hiesige Kindertagesstätte findet durchaus statt. Ab Mai 2025 wird nach Aussage des Trägers eine zusätzliche Teilzeitkraft das Team verstärken und den Normalbetrieb wieder gewährleisten. Ein zeitnahes Gespräch des Ältestenrates mit dem Träger und eventuell dem Jugendamt wird dennoch - wegen Signalwirkung und Unterstützung der betroffenen Eltern - als sinnvoll eingestuft. Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Bechtolsheim beschließt, innerhalb der nächsten 14 Tage ein Gespräch mit den Briefverfassern der Elternschaft und dem Ältestenrat, um Lösungsvorschläge für eine Gewährleistung des Regelbetriebs im Kindergarten zu erarbeiten. Der Beschluss erfolgt einstimmig. Mit den erarbeiteten Lösungsvorschlägen kann ein Gesprächstermin mit dem Träger und dem erweiterten Kreis der Betroffenen, dem Jugendamt, den Gemeinderatsmitgliedern anberaumt werden.

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