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Antrag der Fraktion Bürgernah
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Alzey-Land |
| Datum | 2025-01-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktion Bürgernah
Lars Wieland erläutert den folgenden Antrag der Fraktion bürgernah:
Gespräch mit der Ev. Kirchengemeinde, dem Jugendamt, Elternvertreter und Gemeinderat zur
aktuellen Personalsituation im Kindergarten um den Restanspruch des Regelbetriebes von
fünf Tagen zu gewährleisten
Der Personalmangel im Evangelischen Kindergarten führt dazu, dass Kinder ab Januar 2025
nur noch an vier Tagen in der Woche den Kindergarten besuchen dürfen. Auch der Brief der
Elternvertreter vom 13.12.2024 um Unterstützung der schwierigen Kindergartensituation,
sollte Anlass genug sein, um hier tätig zu werden. Er weist auf eine Fürsorgepflicht seitens
des Gemeinderates hin, was für ihn auch bedeute, dass der Rechtsanspruch einer Betreuung
von Kindergartenkindern an fünf Tagen in der Woche gewährleistet sein müsse.
Lars Wieland beruft sich auf das „sozialrechtliche Dreieck“, das besagt, dass der örtliche
Träger, Einrichtungsträger und Familien dafür Sorge zu tragen haben, dass der Rechts-
anspruch gewährleistet ist und dass es (bei Personalmangel) die Möglichkeit gibt, sogenannte
multiprofessionelle Teams mit z. B. Kinderkrankenschwestern oder ungelerntem Personal zu
bilden.
Dieser Antrag wird im Gemeinderat ausführlich und kontrovers erörtert und diskutiert. Träger
der Einrichtung Kindertagesstätte ist die Evangelische Kirche. Der Gemeinderat trägt 40 % der
Betriebskosten und 10 % der Personalkosten. Daraus lasse sich, so die Meinung im Ge-
meinderat, ein Mitspracherecht herleiten.
Axel Borlinghaus berichtet vom „Kita-Treff“ mit Eltern und Träger, der am 18.12.2024 und
wegen der bestehenden Problematik stattgefunden hat und an dem er als Gemeindevertreter
teilgenommen habe. Der Personalmangel bei Kindertagesstätten besteht deutschlandweit;
eine Suche nach Fachkräften für die hiesige Kindertagesstätte findet durchaus statt. Ab Mai
2025 wird nach Aussage des Trägers eine zusätzliche Teilzeitkraft das Team verstärken und
den Normalbetrieb wieder gewährleisten.
Ein zeitnahes Gespräch des Ältestenrates mit dem Träger und eventuell dem Jugendamt wird
dennoch - wegen Signalwirkung und Unterstützung der betroffenen Eltern - als sinnvoll
eingestuft.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Bechtolsheim beschließt, innerhalb der nächsten 14 Tage
ein Gespräch mit den Briefverfassern der Elternschaft und dem Ältestenrat, um
Lösungsvorschläge für eine Gewährleistung des Regelbetriebs im Kindergarten zu erarbeiten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Mit den erarbeiteten Lösungsvorschlägen kann ein Gesprächstermin mit dem Träger und dem
erweiterten Kreis der Betroffenen, dem Jugendamt, den Gemeinderatsmitgliedern anberaumt
werden.
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