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Antrag Freie Wähler Gruppe
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Alzey-Land |
| Datum | 2024-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Tagesordnungspunkt 1: Antrag Freie Wähler Gruppe
Die FWG Fraktion hat einen Antrag auf eine Aufstellung von Vergabekriterien zur Veräußerung
von gemeindeeigenen Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grundschule“
und auf eine Festsetzung der Grundstückspreise gestellt.
Ortsbürgermeister Mann gibt daher das Wort an den Fraktionsvorsitzenden Ronald Flick, der
den Hintergrund des Antrags erläutert. Grundstücke im Gemeindeeigentum müssten meist-
bietend versteigert werden, um das beste Ertragsergebnis für die Gemeinde zu erreichen. Für
das Wohl der Gemeinde ist es ebenso wichtig, dass Bechtolsheimer Einwohnerinnen und
Einwohner eine Möglichkeit haben, im Ort zu bauen um nicht wegziehen zu müssen. Ein
statthaftes Verfahren benötigt rechtssichere und transparente Vergabekriterien, die im Aus-
schuss beraten und gefunden werden sollen. Dem Gemeinderat sollen Empfehlungs-
beschlüsse mit folgendem Wortlaut vorgelegt werden:
1. Der Gemeinderat beschließt, bei der Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke im
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grundschule“ auf ein Bieterverfahren zu
verzichten.
2. Der Gemeinderat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss mit der Aufstellung von
Vergabekriterien für die Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken (Bauplätzen)
im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grundschule“ und der Festsetzung der
Grundstückspreise.
Die Gemeinde ist sich einig, dass wegen des knappen Angebots klare Kriterien Anwendung
finden sollen. Bauträger sollen keine Konkurrenz darstellen. Ein Beispiel könne der in
Gundersheim vorhandene Kriterienkatalog sein.
Es handelt sich in Bechtolsheim um sieben gemeindeeigene und freie Grundstücke; zwei der
vorhandenen Bauplätze wurden bereits im Tauschverfahren vergeben. Eine Interessens-
bekundungsliste für Bauplätze in Bechtolsheim liegt dem Ortsbürgermeister vor. Eine
Bewerbung um diese freien Bauplätze ist erforderlich. Bei der Vergabe soll nach einem
Punktesystem vorgegangen werden. Entsprechende Nachweise müssen vorliegen. Über den
Quadratmeterpreis muss zuvor im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Der Punktekatalog soll/kann nachfolgende Kriterien zur Vergabe beinhalten:
- Ehrenamt in der eigenen Gemeinde, z. B. aktive Mitgliedschaft
- Soziale Kriterien: z. B. Behinderung, Pflege und/oder Betreuung von Angehörigen
- Grundstückserwerb zur Eigennutzung/zum Eigenbedarf
- Kinder (Kind = bis zur Volljährigkeit)
- Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr
Eine Gewichtung nach Jahren, Anzahl von Kindern, aktiver oder passiver Mitgliedschaft,
Vorstandsarbeit, (Übungs-)Leitertätigkeit o. ä. wird im Ausschuss ebenso diskutiert wie eine
Maximalpunktezahl und die Berücksichtigung bei Paaren und Singles.
Kriterien für die Vergabe - Vorläufiges Ergebnis für einen möglichen Punktekatalog:
Bewerber
- ohne Kinder 10 Punkte
- mit einem Kind 20 Punkte
- mit zwei Kindern 35 Punkte
- mit drei oder mehr Kindern 55 Punkte
Betreuung von Angehörigen in Bechtolsheim 15 Punkte
- 2 -
Ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde pro Jahr 5 Punkte, max. 25 Punkte
Aktives Mitglied der Feuerwehr ab einem Jahr und pro Person 10 Punkte
Hauptwohnsitz in Bechtolsheim pro Jahr 5 Punkte, max. 25 Punkte
Mitgliedschaft in Ortsvereinen 10 Punkte
Früherer Ankauf eines gemeindeeigenen minus (!) 30 Punkte
Bauplatzes
Es soll möglichst abgewendet werden können, dass Eigentümer/Grundstückskäufer von
gemeindeeigenen Grundstücken erneut ein Baugrundstück der Gemeinde erwerben.
Ehepaare sollen für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde maximal 40 Punkte erhalten
können.
Entsprechende Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise können z. B. sein: Bescheinigung des Ortsbürgermeisters über
Mitgliedschaft im Gemeinderat, Bescheinigung der Feuerwehr über Mitgliedschaft,
Auszug aus dem Vereinsregister, Bescheinigung einer sozial-kreativen Einrichtung,
Bescheinigung der Kirchengemeinde, Bescheinigung des Vereins über Übungsleiter-
tätigkeit.
Vorgeschlagen wird, dass für alle Interessenten die Punkte ausgerechnet werden. Die
Auswahl der Bauplätze erfolgt in der Reihenfolge ab der höchsten Punktzahl; bei
Punktgleichheit entscheidet das Los. Die/der Bewerber mit der höchsten Punktzahl können
das Grundstück frei wählen.
Im Bewerbungsverfahren soll darauf hingewiesen werden, dass sich angrenzend Sportplatz,
Grundschule und Bushaltestellen befinden und entsprechend Lärmemmissionen/Geräusch-
pegel/Bus- und Autoverkehr entstehen bzw. vorkommen.
Die Kaufverträge sollen nachfolgende Hinweise, Regelungen und Bedingungen beinhalten:
Bebauung innerhalb von fünf Jahren (bei Weiterveräußerung ist der Gewinn aus dem
Grundstücksteil an die Ortsgemeinde abzuführen)
Verpflichtung zum Anschluss an das „Kalte Nahwärme“-System der Grundschule
Hinweis auf Grundschule und Sportplatz nebenan: Sport-, Freizeit-, Kinderlärm, Auto- und
Busverkehr
Bei der Preisgestaltung könnten die von Bernd Schlamp seinerzeit für die Tauschpreise
ermittelten Schätzwerte als Basis dienen. Die Ermittlungskriterien sollen nachgefragt und
gegebenenfalls in die Berechnung einbezogen werden. Weitere Überlegungen werden im
Nichtöffentlichen Teil behandelt.
Der Nutzung von einem der Bauplätze als Parkplatz für die Verbandsgemeinde (Grundschule)
steht der Ausschuss eher ablehnend gegenüber.
In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses soll ein Kaufpreis für die Grund-
stücke festgelegt werden. Eine Kostenermittlung soll über Frau Hamscher von der Verbands-
gemeindeverwaltung Alzey-Land (VG) angefordert werden, damit die Kosten für die
Grundstücke der Grundschule aus der Berechnung herausgezogen werden können.
- 3 -
Es stellt sich die Frage, in welchem Zustand die Bauplätze verkauft werden sollen, ob voll
erschlossen oder ob die Anschlussbeiträge den Käufern auferlegt werden können. Wer zahlt
die Fertigstellung der Straße - es gibt zwei Eckgrundstücke?
Dr. Strecker plädiert dafür, die Grundstücke voll erschlossen zu verkaufen. Dann ist der Preis
bei Vergabe bekannt. Die Zufahrt zur Schule lasse sich nicht aus der Kostenermittlung
herausrechnen. Ein für die Ortsgemeinde kostendeckender Verkaufserlös sei ohnehin nicht zu
erzielen.
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