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Antrag Freie Wähler Gruppe

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Alzey-Land
Datum2024-10-29
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Tagesordnungspunkt 1: Antrag Freie Wähler Gruppe Die FWG Fraktion hat einen Antrag auf eine Aufstellung von Vergabekriterien zur Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grundschule“ und auf eine Festsetzung der Grundstückspreise gestellt. Ortsbürgermeister Mann gibt daher das Wort an den Fraktionsvorsitzenden Ronald Flick, der den Hintergrund des Antrags erläutert. Grundstücke im Gemeindeeigentum müssten meist- bietend versteigert werden, um das beste Ertragsergebnis für die Gemeinde zu erreichen. Für das Wohl der Gemeinde ist es ebenso wichtig, dass Bechtolsheimer Einwohnerinnen und Einwohner eine Möglichkeit haben, im Ort zu bauen um nicht wegziehen zu müssen. Ein statthaftes Verfahren benötigt rechtssichere und transparente Vergabekriterien, die im Aus- schuss beraten und gefunden werden sollen. Dem Gemeinderat sollen Empfehlungs- beschlüsse mit folgendem Wortlaut vorgelegt werden: 1. Der Gemeinderat beschließt, bei der Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grundschule“ auf ein Bieterverfahren zu verzichten. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss mit der Aufstellung von Vergabekriterien für die Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken (Bauplätzen) im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grundschule“ und der Festsetzung der Grundstückspreise. Die Gemeinde ist sich einig, dass wegen des knappen Angebots klare Kriterien Anwendung finden sollen. Bauträger sollen keine Konkurrenz darstellen. Ein Beispiel könne der in Gundersheim vorhandene Kriterienkatalog sein. Es handelt sich in Bechtolsheim um sieben gemeindeeigene und freie Grundstücke; zwei der vorhandenen Bauplätze wurden bereits im Tauschverfahren vergeben. Eine Interessens- bekundungsliste für Bauplätze in Bechtolsheim liegt dem Ortsbürgermeister vor. Eine Bewerbung um diese freien Bauplätze ist erforderlich. Bei der Vergabe soll nach einem Punktesystem vorgegangen werden. Entsprechende Nachweise müssen vorliegen. Über den Quadratmeterpreis muss zuvor im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Der Punktekatalog soll/kann nachfolgende Kriterien zur Vergabe beinhalten: - Ehrenamt in der eigenen Gemeinde, z. B. aktive Mitgliedschaft - Soziale Kriterien: z. B. Behinderung, Pflege und/oder Betreuung von Angehörigen - Grundstückserwerb zur Eigennutzung/zum Eigenbedarf - Kinder (Kind = bis zur Volljährigkeit) - Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Eine Gewichtung nach Jahren, Anzahl von Kindern, aktiver oder passiver Mitgliedschaft, Vorstandsarbeit, (Übungs-)Leitertätigkeit o. ä. wird im Ausschuss ebenso diskutiert wie eine Maximalpunktezahl und die Berücksichtigung bei Paaren und Singles. Kriterien für die Vergabe - Vorläufiges Ergebnis für einen möglichen Punktekatalog: Bewerber - ohne Kinder 10 Punkte - mit einem Kind 20 Punkte - mit zwei Kindern 35 Punkte - mit drei oder mehr Kindern 55 Punkte Betreuung von Angehörigen in Bechtolsheim 15 Punkte - 2 - Ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde pro Jahr 5 Punkte, max. 25 Punkte Aktives Mitglied der Feuerwehr ab einem Jahr und pro Person 10 Punkte Hauptwohnsitz in Bechtolsheim pro Jahr 5 Punkte, max. 25 Punkte Mitgliedschaft in Ortsvereinen 10 Punkte Früherer Ankauf eines gemeindeeigenen minus (!) 30 Punkte Bauplatzes  Es soll möglichst abgewendet werden können, dass Eigentümer/Grundstückskäufer von gemeindeeigenen Grundstücken erneut ein Baugrundstück der Gemeinde erwerben.  Ehepaare sollen für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde maximal 40 Punkte erhalten können.  Entsprechende Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen. Vorzulegende Nachweise können z. B. sein: Bescheinigung des Ortsbürgermeisters über Mitgliedschaft im Gemeinderat, Bescheinigung der Feuerwehr über Mitgliedschaft, Auszug aus dem Vereinsregister, Bescheinigung einer sozial-kreativen Einrichtung, Bescheinigung der Kirchengemeinde, Bescheinigung des Vereins über Übungsleiter- tätigkeit. Vorgeschlagen wird, dass für alle Interessenten die Punkte ausgerechnet werden. Die Auswahl der Bauplätze erfolgt in der Reihenfolge ab der höchsten Punktzahl; bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die/der Bewerber mit der höchsten Punktzahl können das Grundstück frei wählen. Im Bewerbungsverfahren soll darauf hingewiesen werden, dass sich angrenzend Sportplatz, Grundschule und Bushaltestellen befinden und entsprechend Lärmemmissionen/Geräusch- pegel/Bus- und Autoverkehr entstehen bzw. vorkommen. Die Kaufverträge sollen nachfolgende Hinweise, Regelungen und Bedingungen beinhalten:  Bebauung innerhalb von fünf Jahren (bei Weiterveräußerung ist der Gewinn aus dem Grundstücksteil an die Ortsgemeinde abzuführen)  Verpflichtung zum Anschluss an das „Kalte Nahwärme“-System der Grundschule  Hinweis auf Grundschule und Sportplatz nebenan: Sport-, Freizeit-, Kinderlärm, Auto- und Busverkehr Bei der Preisgestaltung könnten die von Bernd Schlamp seinerzeit für die Tauschpreise ermittelten Schätzwerte als Basis dienen. Die Ermittlungskriterien sollen nachgefragt und gegebenenfalls in die Berechnung einbezogen werden. Weitere Überlegungen werden im Nichtöffentlichen Teil behandelt. Der Nutzung von einem der Bauplätze als Parkplatz für die Verbandsgemeinde (Grundschule) steht der Ausschuss eher ablehnend gegenüber. In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses soll ein Kaufpreis für die Grund- stücke festgelegt werden. Eine Kostenermittlung soll über Frau Hamscher von der Verbands- gemeindeverwaltung Alzey-Land (VG) angefordert werden, damit die Kosten für die Grundstücke der Grundschule aus der Berechnung herausgezogen werden können. - 3 - Es stellt sich die Frage, in welchem Zustand die Bauplätze verkauft werden sollen, ob voll erschlossen oder ob die Anschlussbeiträge den Käufern auferlegt werden können. Wer zahlt die Fertigstellung der Straße - es gibt zwei Eckgrundstücke? Dr. Strecker plädiert dafür, die Grundstücke voll erschlossen zu verkaufen. Dann ist der Preis bei Vergabe bekannt. Die Zufahrt zur Schule lasse sich nicht aus der Kostenermittlung herausrechnen. Ein für die Ortsgemeinde kostendeckender Verkaufserlös sei ohnehin nicht zu erzielen.

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