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Bildung eines Kita-Beirates Antrag der FWG-Fraktion vom 29.09.2024
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Alzey-Land |
| Datum | 2024-10-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Tagesordnungspunkt 20: Bildung eines Kita-Beirates
Antrag der FWG-Fraktion vom 29.09.2024
Beschlussvorlage Nr. 24-29/24/20-02
Die FWG beantragt angesichts der vielfältigen Problemstellungen, das
1. Die Bildung eines KITA-Beirates gemäß Handreichung des Ministeriums für Bildung
RLP bis spätestens Ende Dezember 2024
2. Dass in diesem Gremium der Träger von folgenden Personen vertreten wird:
Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und zusätzlich jeweils ein Fraktionsmitgied der
Im Ortsgemeinderat Framersheim vertretenen Fraktionen (gilt für die gesamte
Lagislaturperiode)
Erläuterung des Ortsbürgermeisters:
Der KITA-Beiratist im § 7 des Landesgesetzes über die Erziehung und Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTaG) geregelt. Die Besetzung des
Beirates ist im Absatz 2 geregelt. Darin heißt es:
„Der Beirat ist zu gleichen Teilen durch Vertreterinnen oder Vertreter des Trägers der
Tageseinrichtung, der Leitung der Tageseinrichtung, der pädagogischen Fachkräfte und
Mitgliedern des Elternausschusses zu besetzen. Eine zusätzliche pädagogische Fachkraft
bringt die in der pädagogischen Arbeit gewonnene Perspektive der Kinder ein.“
Die vom Antragsteller genannte Handreichung sieht eine Bildung des Beirates, bestehend aus
9 Personen vor (siehe nachstehendes Organigramm).
Sofern der Antrag der FWG eine Mehrheit findet, bedeutet dies, dass der Beirat aus 15
Mitgliedern besteht. Aus Sicht des Ortsbürgermeisters ist ein 15er-Gremium in seiner
Arbeitsweise wenig effektiv. Dem Rat wird daher empfohlen der Besetzung des Beirates
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entsprechend der Handreichung zu folgen. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht
notwendig, da der Träger per Gesetz zur Bildung eines Beirates verpflichtet ist.
Der Antrag der FWG ist daher in dieser Form abzulehnen.
Allerdings wird die Gründung eines Arbeitskreises, mit dem unter Punkt 2 des Antrages
genannten Personenkreises zzgl. KITA-Leitung und Vors. EAS befürwortet. Dieser
Arbeitskreis könnte sich um die gesamten Belange der KIAT, z.B. Übergabe der
Betriebsträgerschaft, Neubau etc. kümmern.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Framersheim beschließt, einen KITA-Beirat so wie es die
Handreichung vorsieht, schnellstmöglich zu besetzen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt,
dies entsprechend dem Antrag der FWG bis spätestens Ende Dezember 2024 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
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