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Antrag der Fraktion 'Wählergruppe Pro Eppelsheim e.V.' zum Projektmanagement Neubaugebiet Hangen-Weisheimer Straße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Alzey-Land |
| Datum | 2024-01-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Eppelsheim
Mitteilungsvorlage
19-24/08/245
für die Sitzung am
Gemeinderat der Ortsgemeinde Eppelsheim 30.01.2024 öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt Nr. 6
Antrag der Fraktion "Wählergruppe Pro Eppelsheim e.V." zum
Projektmanagement Neubaugebiet Hangen-Weisheimer Straße
Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage:
Die Fraktion ProEppelsheim e.V. hat die Auskunft über das Projektmanagement des geplanten
und sich bereits im Verfahren befindlichen Bebauungsplans „Teiländerung und Erweiterung
Hangen-Weisheimer Straße" speziell einen detaillierten Finanzierungsplan inklusive
Tilgungsplan sowie einen Zeitplan beantragt.
Mitteilung:
Eine detaillierte Aussage zur Finanzierung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt
werden. Diesbezüglich sind im Haushaltsplan 2023 für den Grundstückskauf 660.500,00€
veranschlagt, davon wurden bisher 5075,00€ Notarkosten in Anspruch genommen.
Der Stand der Ist-Zahlungen ist der 05.12.2023. Im Haushaltsplan war für die veranschlagten
Kosten, die nicht über Zuschüsse oder andere Einzahlungen gedeckt sind, die Aufnahme
eines Investitionskredites eingeplant. Da aber nur ein Bruchteil der Kosten bisher angefallen
ist und die Gemeinde aller Voraussicht nach erneut mit Forderungen (ca.100.000,00 €) das
Jahr 2023 abschließen wird, ist auch die im Haushaltsplan 2023 geplante Kreditaufnahme
hinfällig. Für die nicht verausgabten Kosten wird es voraussichtlich neue Ansätze im
Haushaltsplan 2024 geben (der Haushaltsplan ist noch nicht erstellt). Auch hier werden die
ungedeckten Kosten wieder über die Aufnahme eines Investitionskredites zu finanzieren sein.
Eine endgültige Aussage wie es letztendlich aussieht, kann erst nach Abschluss eines Jahres
getroffen werden. Ein Tilgungsplan wird erst erstellt, wenn tatsächlich ein Kredit aufgenommen
wurde.
Die noch anfallenden Kosten für den Kauf der Grundstücke erfolgt erst nach Rechtskraft des
Bebauungsplans, da alle Kaufverträge mit dieser aufschiebenden Bedingung festgesetzt sind.
Weitere Informationen hinsichtlich möglicher anfallender Kosten darunter der geplanten
Erschließung etc. werden durch Herrn Bruch, Palatia Ingenieur- und Städtebau GmbH,
Rockenhausen, vorgetragen.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
Fachbereich 2 - Bauen und
Fachbereich: Aktenzeichen:
Umwelt
Sachbearbeiter/in: Engelhardt, Sebastian
Fachbereichsleiter/in: Qadiri, Maria
Ortsbürgermeisterin: Klenk-Kaufmann, Ute
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