Startseite › Verbandsgemeinde Alzey-Land › Antrag

Antrag der Fraktion 'Wählergruppe Pro Eppelsheim e.V.' zum Projektmanagement Neubaugebiet Hangen-Weisheimer Straße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Alzey-Land
Datum2024-01-30
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Ortsgemeinde Eppelsheim Mitteilungsvorlage 19-24/08/245 für die Sitzung am Gemeinderat der Ortsgemeinde Eppelsheim 30.01.2024 öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt Nr. 6 Antrag der Fraktion "Wählergruppe Pro Eppelsheim e.V." zum Projektmanagement Neubaugebiet Hangen-Weisheimer Straße Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage: Die Fraktion ProEppelsheim e.V. hat die Auskunft über das Projektmanagement des geplanten und sich bereits im Verfahren befindlichen Bebauungsplans „Teiländerung und Erweiterung Hangen-Weisheimer Straße" speziell einen detaillierten Finanzierungsplan inklusive Tilgungsplan sowie einen Zeitplan beantragt. Mitteilung: Eine detaillierte Aussage zur Finanzierung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Diesbezüglich sind im Haushaltsplan 2023 für den Grundstückskauf 660.500,00€ veranschlagt, davon wurden bisher 5075,00€ Notarkosten in Anspruch genommen. Der Stand der Ist-Zahlungen ist der 05.12.2023. Im Haushaltsplan war für die veranschlagten Kosten, die nicht über Zuschüsse oder andere Einzahlungen gedeckt sind, die Aufnahme eines Investitionskredites eingeplant. Da aber nur ein Bruchteil der Kosten bisher angefallen ist und die Gemeinde aller Voraussicht nach erneut mit Forderungen (ca.100.000,00 €) das Jahr 2023 abschließen wird, ist auch die im Haushaltsplan 2023 geplante Kreditaufnahme hinfällig. Für die nicht verausgabten Kosten wird es voraussichtlich neue Ansätze im Haushaltsplan 2024 geben (der Haushaltsplan ist noch nicht erstellt). Auch hier werden die ungedeckten Kosten wieder über die Aufnahme eines Investitionskredites zu finanzieren sein. Eine endgültige Aussage wie es letztendlich aussieht, kann erst nach Abschluss eines Jahres getroffen werden. Ein Tilgungsplan wird erst erstellt, wenn tatsächlich ein Kredit aufgenommen wurde. Die noch anfallenden Kosten für den Kauf der Grundstücke erfolgt erst nach Rechtskraft des Bebauungsplans, da alle Kaufverträge mit dieser aufschiebenden Bedingung festgesetzt sind. Weitere Informationen hinsichtlich möglicher anfallender Kosten darunter der geplanten Erschließung etc. werden durch Herrn Bruch, Palatia Ingenieur- und Städtebau GmbH, Rockenhausen, vorgetragen. Seite 1 von 2 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Fachbereich 2 - Bauen und Fachbereich: Aktenzeichen: Umwelt Sachbearbeiter/in: Engelhardt, Sebastian Fachbereichsleiter/in: Qadiri, Maria Ortsbürgermeisterin: Klenk-Kaufmann, Ute Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert