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Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Erschließungsbeiträge für die Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz. Nr. 170 am Feuerwehrhaus)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Altenahr |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr.
Finanzabteilung Lorena Bertram 24-29/OGKES/035
für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.:
Gemeinderat Kesseling 18.06.2026 beschließend 6
Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Erschließungsbeiträge für die
Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz. Nr. 170 am
Feuerwehrhaus)
Erläuterungen:
Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 9
der Satzung der Ortsgemeinde Kesseling über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige
Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) vom 05.02.2007 können ab
Beginn der Herstellung der Erschließungsanlage Vorausleistungen bis zur Höhe des
voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Zur Vermeidung einer Vorfinanzierung der
entstehenden Baukosten und der damit verbundenen Erhöhung der Beiträge durch die
notwendige Einbeziehung des Zinsaufwandes in den beitragsfähigen Aufwand, wird die
Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die endgültige erstmalige
Herstellung der Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." empfohlen.
Beschlussempfehlung:
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative BauGB in
Verbindung mit § 9 der Satzung der Ortsgemeinde Kesseling über die Erhebung von
Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen
(Erschließungsbeiträgen) vom 05.02.2007 die Erhebung von Vorausleistungen für die
erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw.“ am
Feuerwehrhaus in Höhe von 90 v. H. der voraussichtlichen Investitionsaufwendungen.
Die Erschließungsanlage umfasst das Grundstück: Gemarkung Kesseling, Flur 41,
Parz.-Nr. 170.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorausleistungsbescheide nach Baubeginn zu
versenden.
Der Lageplan mit der Darstellung der Erschließungsanlage „Hauptstraße tlw.“ ist
Bestandteil dieser Niederschrift.
2
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Ausschluss wegen Sonderinteresse
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt.
(Siegel)
Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r
Beigeordnete/r
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