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Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Erschließungsbeiträge für die Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz. Nr. 170 am Feuerwehrhaus)

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TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Altenahr
Datum2026-06-18
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Beschlussvorlage Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr. Finanzabteilung Lorena Bertram 24-29/OGKES/035 für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.: Gemeinderat Kesseling 18.06.2026 beschließend 6 Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Erschließungsbeiträge für die Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz. Nr. 170 am Feuerwehrhaus) Erläuterungen: Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 9 der Satzung der Ortsgemeinde Kesseling über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) vom 05.02.2007 können ab Beginn der Herstellung der Erschließungsanlage Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Zur Vermeidung einer Vorfinanzierung der entstehenden Baukosten und der damit verbundenen Erhöhung der Beiträge durch die notwendige Einbeziehung des Zinsaufwandes in den beitragsfähigen Aufwand, wird die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die endgültige erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." empfohlen. Beschlussempfehlung: Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative BauGB in Verbindung mit § 9 der Satzung der Ortsgemeinde Kesseling über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) vom 05.02.2007 die Erhebung von Vorausleistungen für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw.“ am Feuerwehrhaus in Höhe von 90 v. H. der voraussichtlichen Investitionsaufwendungen. Die Erschließungsanlage umfasst das Grundstück: Gemarkung Kesseling, Flur 41, Parz.-Nr. 170. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorausleistungsbescheide nach Baubeginn zu versenden. Der Lageplan mit der Darstellung der Erschließungsanlage „Hauptstraße tlw.“ ist Bestandteil dieser Niederschrift. 2 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Ausschluss wegen Sonderinteresse Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt. (Siegel) Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r Beigeordnete/r

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