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Festlegung des Straßenbauprogramms der Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz. Nr. 170 am Feuerwehrhaus)

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TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Altenahr
Datum2026-06-18
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Beschlussvorlage Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr. Finanzabteilung Lorena Bertram 24-29/OGKES/034 für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.: Gemeinderat Kesseling 18.06.2026 beschließend 5 Festlegung des Straßenbauprogramms der Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz. Nr. 170 am Feuerwehrhaus) Erläuterungen: Die Ortsgemeinde Kesseling plant die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Hauptstraße tlw." am Feuerwehrhaus. Die erstmalige Herstellung ist gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen der Gemeinde Kesseling vom 05.02.2007 (Erschließungsbeitragssatzung) ein Tatbestand, der die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach sich zieht. Nach § 3 Abs. 1 Erschließungsbeitragssatzung wird der Beitrag nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Der Beitragsanspruch entsteht mit der endgültigen Fertigstellung der Maßnahme und der Berechenbarkeit des Beitrages. Der Abschluss der Baumaßnahme bestimmt sich danach, ob das so genannte Bauprogramm erfüllt ist. Die Ortsgemeinde hat demnach in einem förmlichen Beschluss (Bauprogramm) festzulegen, welche Bauarbeiten bei der erstmaligen Herstellung der jeweiligen Verkehrsanlage durchgeführt werden. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Hauptstraße tlw.“ am Feuerwehrhaus in der Ortsgemeinde Kesseling, folgendes Bauprogramm: Die Erschließungsanlage wird in der Gemarkung Kesseling, Flur 41, Parz. Nr. 170 mit einer Straßenbreite von bis zu 4,75 m hergestellt. Die Verkehrsflächen werden in Bitumenbauweise mit bis zu 2,5 % Querneigung angelegt. Für die Verkehrsanlage gilt folgender Aufbau: 4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 20 cm Schottertragschicht 20 cm Frostschutzschicht_ 54 cm Gesamtaufbau 2 Für den Ablauf des Oberflächenwassers wird einseitig eine 2-zeilige Rinne mit Rundbordstein gesetzt, die im weiteren Verlauf der Straße aufgrund der Querneigung auf die gegenüberliegende Seite verlegt wird. Das anfallende Oberflächenwasser wird vom Einmündungsbereich bis zum Scheitelpunkt der Kurve in den bestehenden Regenwasserkanal eingeleitet. Im weiteren Verlauf vom Scheitelpunkt der Kurve bis zum Wendehammer wird das Oberflächenwasser über eine zweizeilige Rinne aufgenommen und dem neu verlegten Regenwasserkanal zugeführt. Im Rahmen der Erschließung wird die Straßenbeleuchtung ebenfalls komplett hergestellt. Die Straßenbeleuchtung wird an das Ortsbild angepasst. Für die Ausleuchtung der Verkehrsanlage sind 3 Straßenlampen entlang des Straßenverlaufs vorgesehen. Als Leuchttyp wird die Mastaufsatzleuchte Hellux Ellipse 130 (Farbton DB 703 grau) mit LED-Modul und einer Lichtpunkthöhe von 5,50 m festgelegt. Die Erschließungsanlage erstreckt sich auf dem Grundstück Gemarkung Kesseling, Flur 41, Parz.-Nr. 170. Der Lageplan mit der Darstellung der Erschließungseinheit „Hauptstraße tlw.“ ist Bestandteil der Niederschrift. Im Übrigen wird auf die Ausführungsplanung des Ing.Büros Monreal, Lindenweg 6, 53506 Hönningen, verwiesen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Ausschluss wegen Sonderinteresse Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt. (Siegel) Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r Beigeordnete/r

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