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Festlegung des Straßenbauprogramms der Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz. Nr. 170 am Feuerwehrhaus)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Altenahr |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr.
Finanzabteilung Lorena Bertram 24-29/OGKES/034
für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.:
Gemeinderat Kesseling 18.06.2026 beschließend 5
Festlegung des Straßenbauprogramms der Erschließungsanlage "Hauptstraße
tlw." (Flur 41, Parz. Nr. 170 am Feuerwehrhaus)
Erläuterungen:
Die Ortsgemeinde Kesseling plant die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage
„Hauptstraße tlw." am Feuerwehrhaus. Die erstmalige Herstellung ist gemäß § 1 der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen
der Gemeinde Kesseling vom 05.02.2007 (Erschließungsbeitragssatzung) ein Tatbestand,
der die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach sich zieht.
Nach § 3 Abs. 1 Erschließungsbeitragssatzung wird der Beitrag nach den tatsächlichen
Kosten ermittelt. Der Beitragsanspruch entsteht mit der endgültigen Fertigstellung der
Maßnahme und der Berechenbarkeit des Beitrages. Der Abschluss der Baumaßnahme
bestimmt sich danach, ob das so genannte Bauprogramm erfüllt ist. Die Ortsgemeinde hat
demnach in einem förmlichen Beschluss (Bauprogramm) festzulegen, welche Bauarbeiten
bei der erstmaligen Herstellung der jeweiligen Verkehrsanlage durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt für die erstmalige Herstellung der
Erschließungsanlage „Hauptstraße tlw.“ am Feuerwehrhaus in der Ortsgemeinde
Kesseling, folgendes Bauprogramm:
Die Erschließungsanlage wird in der Gemarkung Kesseling, Flur 41, Parz. Nr. 170
mit einer Straßenbreite von bis zu 4,75 m hergestellt. Die Verkehrsflächen
werden in Bitumenbauweise mit bis zu 2,5 % Querneigung angelegt.
Für die Verkehrsanlage gilt folgender Aufbau:
4 cm Asphaltdeckschicht
10 cm Asphalttragschicht
20 cm Schottertragschicht
20 cm Frostschutzschicht_
54 cm Gesamtaufbau
2
Für den Ablauf des Oberflächenwassers wird einseitig eine 2-zeilige Rinne mit
Rundbordstein gesetzt, die im weiteren Verlauf der Straße aufgrund der
Querneigung auf die gegenüberliegende Seite verlegt wird.
Das anfallende Oberflächenwasser wird vom Einmündungsbereich bis zum
Scheitelpunkt der Kurve in den bestehenden Regenwasserkanal eingeleitet.
Im weiteren Verlauf vom Scheitelpunkt der Kurve bis zum Wendehammer wird
das Oberflächenwasser über eine zweizeilige Rinne aufgenommen und dem neu
verlegten Regenwasserkanal zugeführt.
Im Rahmen der Erschließung wird die Straßenbeleuchtung ebenfalls
komplett hergestellt. Die Straßenbeleuchtung wird an das Ortsbild
angepasst. Für die Ausleuchtung der Verkehrsanlage sind 3 Straßenlampen
entlang des Straßenverlaufs vorgesehen.
Als Leuchttyp wird die Mastaufsatzleuchte Hellux Ellipse 130 (Farbton DB
703 grau) mit LED-Modul und einer Lichtpunkthöhe von 5,50 m festgelegt.
Die Erschließungsanlage erstreckt sich auf dem Grundstück Gemarkung
Kesseling, Flur 41, Parz.-Nr. 170.
Der Lageplan mit der Darstellung der Erschließungseinheit „Hauptstraße
tlw.“ ist Bestandteil der Niederschrift.
Im Übrigen wird auf die Ausführungsplanung des Ing.Büros Monreal,
Lindenweg 6, 53506 Hönningen, verwiesen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Ausschluss wegen Sonderinteresse
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt.
(Siegel)
Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r
Beigeordnete/r
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