Startseite › Verbandsgemeinde Altenahr › Antrag
Prüfung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz.-Nr. 170 am Feuerwehrhaus)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Altenahr |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr.
Bauabteilung Claudia Kolle 24-29/OGKES/036
für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.:
Gemeinderat Kesseling 18.06.2026 beschließend 4
Prüfung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB zur erstmaligen Herstellung der
Erschließungsanlage "Hauptstraße tlw." (Flur 41, Parz.-Nr. 170 am
Feuerwehrhaus)
Erläuterungen:
Ziel der Ortsgemeinde Kesseling ist die grundhafte und erstmalige, vollumfängliche
Herstellung eines bislang nicht ausgebauten Teilabschnittes der „Hauptstraße“ am westlichen
Ortseingang. Bei dem betreffenden Teilabschnitt handelt es sich um jene Stichstraße, über
welche die nördlich der Hauptstraße gelegenen Anwesen „Hauptstraße 3, 5, 7, 9, 11 und 13“
erschlossen werden.
Gemäß § 125 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) setzt die Herstellung der Erschließungs-
anlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus.
Liegt ein Bebauungsplan, wie hier, nicht vor, so dürfen diese Anlagen gemäß § 125 Abs. 2
BauGB nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten An-
forderungen entsprechen. Als Grundlage für eine rechtssichere Erhebung von Erschließungs-
beiträgen wird dies im bebauungsplanersetzenden Verfahren durch die Ortsgemeinde
geprüft.
Dabei ist im Rahmen der materiellrechtlichen Prüfung darzulegen, ob die Erschließungsanlage
den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB sowie den Planungsleitsätzen nach § 1
Abs. 5 BauGB entspricht und wie die insbesondere zu berücksichtigenden, abwägungs-
erheblichen Belange im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB im Rahmen der von § 1 Abs. 7 BauGB
verlangten gerechten Abwägung gewichtet worden sind.
Die Verwaltung hat hierzu im Auftrag der Ortsgemeinde Kesseling die materiellrechtliche
Prüfung vorgenommen und in einem Prüfbericht, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt ist, dokumentiert. Auf den anliegenden Prüfbericht wird an dieser Stelle ausdrücklich
verwiesen.
2
Beschlussempfehlung:
Der Ortsgemeinderat von Kesseling stimmt nach sorgfältiger Prüfung und
Abwägung dem von der Verwaltung erstellten Prüfbericht
• zur Prüfung gemäß § 125 Baugesetzbuch (BauGB) zur erstmaligen
Herstellung der Erschließungsanlage „Hauptstraße tlw.“ (Bereich an der
Feuerwehr)
vollumfänglich zu und macht sich diesen in der anliegenden Form
(einschließlich der Anlage 1) zu eigen.
Gemäß § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird festgestellt, dass die
Erschließungsanlage „Hauptstraße tlw.“ (Stichstraße an der Feuerwehr) den in
§ 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Ausschluss wegen Sonderinteresse
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt.
(Siegel)
Kesseling,
Ort, Datum Bürgermeister / 1. Beigeordnete/r
Beigeordnete/r
Text aus PDF extrahiert